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Auto parken ohne Nummernschild bzw. Kurzzeitkennzeichen?

Frage von J3hu7y J3hu7y

Hallo.

Ich würde gerne wissenob man ein Auto auf einem stink normalen Parkplatz auf der Straße parken darf mit einem abgelaufenen Kurzeitkennzeichen bzw. ohne Kennzeichen.

Damit ihr den Hintergrund ein wenig versteht:

Ich kauf mir die Tage ein Auto (Corsa B) von etwas weiter weg. Dazu brauch ich ein Kurzzeitkennzeichen da ich mit dem Auto noch nicht fahren wollte sondern bis Neujahr stehen lassen möchte und dann erst anfangen möchte die versicherung zu zahlen da ich ne Hochwertige Anlage einbauen möchte und sowas.

Besteh da die chance das ich abgeschleppt werde oder sowas?

Ich könnte mir auch vorstellen das ohne erlaubt aber bei nem abgelaufenen kurzzeitkennzeichen habe ich angst das ich da knölchen bekomme oder sowas.

Danke für die Hilfe =)

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Det1965 Det1965

    Nur auf privatem Grundstück gestattet. Sonst gibt es Knöllchen.

    Kommentar von J3hu7y J3hu7yJ3hu7y

    Aber wenn ich kein nummernschild habe??

    Kommentar von Det1965 Det1965Det1965

    Dein Problem und nicht das des Ordnungsamtes. Miete dir ne Garage, Scheune oder so was für diese Zeit.

    Die durch das Abschleppen, Aufbewahren und Verwerten entstandenen Kosten werden dem/der letzten Verantwortlichen in Rechnung gestellt, zuzüglich einer Verwaltungsgebühr bis zu 350 Euro. Hinzu kommt, dass durch das Abstellen des nicht mehr zugelassenen Kraftfahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum der/die letzte Verantwortliche eine Ordnungswidrigkeit begeht, die mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro zuzüglich Gebühren geahndet werden kann.

    Wird ein abgemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum festgestellt, stellt dies außerdem eine Sondernutzung nach der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Herne dar. Für jeden Monat werden je nach Gebietszone 51,10 Euro, 76,70 Euro oder 102,30 Euro erhoben.

    Hab ich noch schnell über Google gefunden.

    Kommentar von J3hu7y J3hu7yJ3hu7y

    und wie siehts aus mit nem abgelaufenen kurzzeitkennzeichen??

    ich habe ne hand voll onkels die haben genug geragen bzw grundstück aber das wäre nervig weils dann doch wieder 20 30 minuten mim bus wären

    Kommentar von Det1965 Det1965Det1965

    Dann ist es immer noch nicht zugelassen, versichert usw. und darf nicht im öffentlichen Raum stehen!

    Wieso ist es denn nervig, wenn du sowieso nicht fahren darfst? Oder willst du dran rumbasteln? Dann mußte dein Fahrrad wieder rausholen, Bus fahren oder abholen lassen.

    Kommentar von Rob951 Rob951Rob951

    Das hat mit dem Nummernschild nur wenig zu tun. Wichtig ist, dass dieses KFZ zugelassen ist. Dazu gehört zwangsläufig, dass es ein gültiges Kennzeichen trägt.

    Kommentar von J3hu7y J3hu7yJ3hu7y

    kk danke für die helfe jungs... dann muss es wohl halt so sein

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    Antwort von hexenturm hexenturm

    wenn du pesch hast wird der wagen abgeschleppt ein knöllchen ist immer hin drin.

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    Antwort von Rob951 Rob951

    Ohne Zulassung dürfen sich keine Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Verkehrsflächen befinden. Ein solches Vergehen kann sehr teuer werden, hin bis zum kostenpflichtigen Abschleppen.

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    Antwort von gri1su gri1su

    Ein Fahrzeug ohne gültige Zulassung darf auf öffentlichem Gelände nirgends abgestellt werden. Das wird für den Besitzer teuer, weil nicht nur Abschleppgebühren auf ihn zukommen. Wenn das Fahrzeug trotz Aufforderung nicht umgehend entfernt wird, entfernen (und verschrotten) die Behörden es - die Kosten hat der Halter zu tragen)

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    Antwort von user1192 user1192

    Wenn du auf öffentlichen Grund stehst, nimmst du am Straßenverkehr teil. Das darfst du nicht ohne Zulassung. Also wirst du abgeschleppt. Du darfst das Auto da eh nicht endlos stehen lassen. Das ist ja keine Garage.

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