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Auto parken bzw. stehen lassen auch nach Umzug?

Frage von hotzenplotz24 hotzenplotz24

Hallo zusammen, die Mieter im Erdgeschoss ziehen nun in Ihr neue Wohnung (im selben Ort) um, lassen aber ihr zweites Fahrzeug immer noch vor dem Haus stehen. Bisher hatten Sie eine Garage und einen Stellplatz vor dieser Garage und 2 Autos. Die Garage wurde aber nur als Abstellplatz für Gerümpel benutzt, so dass ein Auto immer vor dem Haus stand. Dieses Auto wurde im Monat 1-2 mal bewegt. Die gesamte Parkplatzsituaition in unserer Strasse ist extrem schlecht. Wer zuerst kommt, parkt zuerst. Wir selbst haben einen Stellplatz vor dem Haus und unser zweites Auto müssen wir immer irgendwo in der Strasse abstellen. Es sieht so aus, dass die Mieter nun ihr Auto ersteinmal dort stehen lassen, obwohl sie vor ihrem neuen Haus (ca. 1,5 km entfernt) mehr als genug Platz haben und auch 1-2 Garagen haben. Aus unserer Sicht reine Schikane. Sämtliche Nachbarn sind durch diese Schikane betroffen und es stellt sich die Frage, ob man das Ganze so tolerieren muss, oder nicht?

Eigentlich gebührt es Anstand und Höflichkeit, dass ich mein Fahrzeug auch vor meinem neuen Haus abstelle bzw.die vorhandenen Garagen nutze und nicht mehr vor der alten Wohnung stehen lassen, in der ich gar nicht mehr wohne, oder?

Über eine "Lageeinschätzung" bzw. Antwort würde ich ich sehr freuen.

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Antworten (3)

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    Antwort von XxSHADOWNINJAxX XxSHADOWNINJAxX

    Eigentlich gebührt es Anstand und Höflichkeit, dass ich mein Fahrzeug auch vor meinem neuen Haus abstelle bzw.die vorhandenen Garagen nutze und nicht mehr vor der alten Wohnung stehen lassen, in der ich gar nicht mehr wohne, oder?

    ja mag sein, kann man so sehen

    Über eine "Lageeinschätzung" bzw. Antwort würde ich ich sehr freuen.

    du kannst nichts machen, die straße ist öffentliches eigentum, ich kann auch vor eurem haus parken und die x kilometer zu mir nach hause mit dem zug fahren.....

    also klar, du kannst sie bitten es abzustellen, aber du hast keinerlei handhabe, wenn die nicht extra für irgendwas reserviert sind, die parkplätze

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    Antwort von Einzelfahrer Einzelfahrer

    Wenn es auf einer öffentlichen Straße bzw. öffentlichen Parkplatz entsprechend der StVO abgestellt ist, dann darf es grundsätzlich da stehen bleiben. Steht es auf einem Privatgrundstück, entscheidet der Eigentümer oder Pächter oder Mieter darüber. Nur, wenn es im öffentlichen Parkraum zu lange unbewegt steht (1 - 2 mal pro Monat sind aber genug), könnt Ihr das Ordnungsamt informieren.

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    Antwort von Nickelzick Nickelzick

    Wenn es sich um öffentlichen Parkraum handelt, dann kann dort parken wer will, ob er dort wohnt oder nicht. Und so lange er will.

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