thebrain am 28.04.2008 um 18:24 Uhr
Möchte mein altes Auto zum Schrottplatz bringen. Auto ist abgemeldet. Kann ich das auch so zum Schrottplatz fahren wenn ich mir von meiner Versicherung ne Deckungskarte hole, oder wie ist das?

Ein abgemeldetes Auto darf weder auf öffentlichem Straßenland geparkt noch gefahren werden. Da bleibt nur der Hänger oder ein Kurzkennzeichen.
Lass es doch einfach kostenlos abholen.
Ich habe letztens meinen alten Karren über www.schrott.de.pn abholen lassen und drei Tage später war die Kiste kostenlos weg.
Die vermitteln an Schrottplätze in der näheren Umgebung, rufen Dich umgehend an und vereinbaren einen Termin zur Abholung.
Das Auto muss nicht mehr verkehrstüchtig sein, da sie es auf nem Transporter abgeholt haben. Entsorgungsbescheinigung kriegst Du auch.
Nur den Fahrzeugbrief muss man halt haben. Aber den brauchst Du auch, wenn Du die Karre zum Schrottplatz bringst.
...nur die Schrottplätze kassieren halt meistens noch.

du kannst es, trotz das es abgemeldet ist, zum Schrottplatz hinschleppen lassen
runeonline am 28. April 2008 18:27 Ruf beim Schrottplatz an, vielleicht holen die es sogar ab. Dann hast Du sicher keinen Ärger :)

Ich glaube du darfst es nur mit den alten Nummerschildern von der Zulassungsstelle nachhause fahren. Am besten wäre es mit einem Hänger. Oder du besorgst dir rote Nummern, wenn du da die Möglichkeit hast. Ansonsten bleibt dir nur ein Kurzzeitkennzeichen, das aber nciht wirklich billig ist.

Es ist ja ganz sicher nicht verkehrssicher. Daher geht das nicht, denke ich. Das wäre ja grob fahrlässig, welche Versicherung zahlt das?
Ich laß mich aber auch gern eines besseren belehren... ;-)
Es gibt (wenige) Ausnahmen... Ich darf ein nicht zugelassenes Auto zur Zulassungsstelle fahren.
Das kenne ich anders. Da hatte ich mich gerade vor einem halben Jahr nach erkundigt.
Ich hab da gearbeitet..aber vielleicht haben sie es ja im letzten halben Jahr geändert.
Nein, darfst du nicht. Du mußt dir vorher rote Kennzeichen besorgen. Erst dann darfst du zur Zulassungsstelle fahren.