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Auto ohne Kennzeichen in Tiefgarage

gefragt von cinberlin am 15.04.2008 um 12:07 Uhr

Ich vermiete 30 Tiefgaragenstellplätze. Auf einem steht nun schon seit geraumer Zeit ein ca. 20jähriges Auto ohne Kennzeichen. Halterauskunft ist deshalb nicht erhältlich. Die Abschleppfirmen verweigern den Wagen umzusetzen auf öffentlichen Grund. Die Polizei meint, sei sie nicht zuständig, da das Auto auf einem privaten Grundstück steht, . Was soll ich tun?


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doddo
beantwortet von doddo am 15. April 2008 12:11
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Das ist ein verdammt komplizierter Fall. Ich würde jetzt das Fahrzeug mit großen Hinweisschildern ausstatten auf denen u.a. nach dem letzten Halter gesucht wird. Für Hinweise die zum Erfolg führen würde ich 150,-Euro ausloben.

Kommentar von cinberlin am 15. April 2008 12:21

Danke doddo - das ist tatsächlich eine Möglichkeit. Bestechung scheint einmal mehr der einzige Ausweg...


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 15. April 2008 12:26
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anhand der fahrgestellnummer ist der letzte halter bei der kfz-zulassungsstelle doch ermittelbar.

ansonsten würde ich anzeige gegen unbekannt erstatten, wegen illegaler müllablagerung.

die anzeige muss die polizei aufnehmen.

oder du schiebst das auto einfach selber raus auf öffentlichen grund, dann kümmern die sich schon drum.

Kommentar von cinberlin am 15. April 2008 12:29

danke, das versuche ich. das rausschieben ist leider schwierig, weil das auto abgeschlossen ist und ein gang eingeschaltet. eine anzeige wegen hausfriedensbruch könnte auch klappen, dachte ich gerade.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 15. April 2008 12:34

hausfriedensbruch ist das auch noch, da hast recht, es ist dein grund und boden.

auf alle fälle wird dann der halter ermittelt und du musst das teil nicht selber entsorgen, bzw. dafür zahlen.

verkaufen kannst du es nicht, es gehört dir nicht, am ende hast noch eine diebstahlanzeige am hals.

Kommentar von enfield303 am 15. April 2008 12:46

Das mit dem rausschieben würde ich mir aber noch mal überlegen. Denn dann hast DU das Auto illegal abgestellt.

Kommentar von cinberlin am 15. April 2008 12:53

na ja, ich würde mich ja nicht so dumm anstellen und mich erwischen lassen. obschon, am liebsten würde ich es vor der nächsten polizeistellen abstellen...

Kommentar von enfield303 am 15. April 2008 13:01

Das ist aber eine sehr gute Idee. :-(


vip19
beantwortet von vip19 am 15. April 2008 12:15
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verkaufen ;)

Kommentar von cinberlin am 15. April 2008 12:17

Daran habe ich auch schon gedacht - EUR 20,00. Interessiert..?


Haaza
beantwortet von Haaza am 15. April 2008 12:18
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die Antwort von doddo ist klasse, aber, wenn Du nicht möchtest, dass Du z. B. 150€ löhnen möchtest biete etwas "unverfängliches" an, wie z.B. " Eine belohnung..." .... dass könnte dann auch eine Flasche Wein sein etc...


critter
beantwortet von critter am 15. April 2008 12:13
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Im Fundbüro melden.





Kabark
beantwortet von Kabark am 15. April 2008 12:15
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Was sagt der Mieter des Stellplatzes?

Kommentar von cinberlin am 15. April 2008 12:17

Genau dieser Platz ist (zum Glück) nicht vermietet.


kunstix
beantwortet von kunstix am 15. April 2008 12:21
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Wenn für diesen Stellplatz Miete gezahlt wird, kann der Wagen doch dort stehen. - Andererseits, wenn die Miete nicht bezahlt wird und der Halter anonym bleibt, dann bleibt die Entsorgung leider an Dir hängen. D.h. die Abtransport und Verschrottungskosten.


wandpilz
beantwortet von wandpilz am 15. April 2008 12:34
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Informiere das Ordnungsamt. Die Polizei ist dafür nicht zuständig, aber das Amt schon, da sie immer gerne auf Steuernachzahlungen aus sind. Desweiteren ist das Fahrzeug unzulässig abgestellt worden. Der ehemalige Besitzer ist in der Entsorgungspflicht und darf zahlen. Ein Anruf genügt.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 15. April 2008 12:36

bei privatem grund und boden ist das dem ordnungsamt sehr egal.

und steuer für ein abgemeldetes auto braucht eh nicht gezahlt werden.

Kommentar von 4c880fc43a45c11f15e08d0a44c7febfsmallwandpilz am 15. April 2008 12:46

naja, es sei denn das Auto wurde nicht ordnungsgemäß abgemeldet. Dann...ist es vielleicht doch von Interesse

Kommentar von cinberlin am 15. April 2008 12:50

Habe soeben mit dem Ordnungsamt gesprochen: Für Wagen auf nicht-öffentlichem Grund sind auch die nicht zuständig. Aber die Klage wegen Hausfriedensbruch könnte klappen gegen den letzten Halter, der aufgrund der Fahrgestellnummer zu eruieren ist...

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 15. April 2008 13:02

@cinberlin: genau, die fahrgestellnummern sind in der datenbank bei der kfz-zulassung.

@wandpilz: wenn das auto nicht ordnungsgemäß abgemeldet ist, wäre das schon lange von amts wegen zur fahndung ausgeschrieben, sobald keine versicherung und steuer mehr bezahlt wird.

bezahlt der halter das alles, was ich nicht glauben kann, dann brauchte er das auto ja nicht ohne kennzeichen irgendwo hinstellen.

Kommentar von cinberlin am 15. April 2008 13:24

Die Polizeiwache hat mir den letzten Halter und seine Adresse umgehend mitgeteilt! Ich erteile nun Hausverbot und drohe mit Klage wegen Hausfriedensbruch. Dafür gibt es Geldstrafe und bist zu einem Jahr Haft. Ein teurer Parkplatz...

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 15. April 2008 13:43

@cinberlin: na, das ging aber mal fix. kann man doch nicht meckern :o))

Kommentar von cinberlin am 15. April 2008 13:52

Jep. Bin gespannt, ob das nun klappt. Danke an alle!


wauwie
beantwortet von wauwie am 15. April 2008 14:38
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Da wirst Du wohl erstmal die Mieter der andern Stellplätze ansprechen müssen, einer von denen muß es ja sein oder hat noch jemand einen Schlüssel?


anonym
beantwortet von Ehrlicher am 13. Mai 2008 09:44
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Wenns ein Privatgrundstück ist, wie die Polizei ja sagt, darf der Besitzer des Fahrzeugs es abgemeldet dort so lange stehen lassen bis die Tiefgarage abgerissen wird, sofern er Miete für den Stellplatz zahlt. Das Ordnungsamt wäre die falsche Adresse. Anders wäre es wenn brennbare oder giftige Flüssigkeiten auslaufen bzw. ein Brand am Fahrzeug ausbräche, dann wäre Gefahr im Verzug, die dadurch entstehenden Kosten wären aber grösser als es einfach hinauszubefördern.



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