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Auto ohne Kennzeichen in Tiefgarage

Frage von cinberlin cinberlin

Ich vermiete 30 Tiefgaragenstellplätze. Auf einem steht nun schon seit geraumer Zeit ein ca. 20jähriges Auto ohne Kennzeichen. Halterauskunft ist deshalb nicht erhältlich. Die Abschleppfirmen verweigern den Wagen umzusetzen auf öffentlichen Grund. Die Polizei meint, sei sie nicht zuständig, da das Auto auf einem privaten Grundstück steht, . Was soll ich tun?

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Antworten (10)

  • 4
    Antwort von doddo doddo

    Das ist ein verdammt komplizierter Fall. Ich würde jetzt das Fahrzeug mit großen Hinweisschildern ausstatten auf denen u.a. nach dem letzten Halter gesucht wird. Für Hinweise die zum Erfolg führen würde ich 150,-Euro ausloben.

    Kommentar von cinberlin cinberlin

    Danke doddo - das ist tatsächlich eine Möglichkeit. Bestechung scheint einmal mehr der einzige Ausweg...

  • 2
    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    anhand der fahrgestellnummer ist der letzte halter bei der kfz-zulassungsstelle doch ermittelbar.

    ansonsten würde ich anzeige gegen unbekannt erstatten, wegen illegaler müllablagerung.

    die anzeige muss die polizei aufnehmen.

    oder du schiebst das auto einfach selber raus auf öffentlichen grund, dann kümmern die sich schon drum.

    Kommentar von cinberlin cinberlin

    danke, das versuche ich. das rausschieben ist leider schwierig, weil das auto abgeschlossen ist und ein gang eingeschaltet. eine anzeige wegen hausfriedensbruch könnte auch klappen, dachte ich gerade.

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    hausfriedensbruch ist das auch noch, da hast recht, es ist dein grund und boden.

    auf alle fälle wird dann der halter ermittelt und du musst das teil nicht selber entsorgen, bzw. dafür zahlen.

    verkaufen kannst du es nicht, es gehört dir nicht, am ende hast noch eine diebstahlanzeige am hals.

    Kommentar von enfield303 enfield303enfield303

    Das mit dem rausschieben würde ich mir aber noch mal überlegen. Denn dann hast DU das Auto illegal abgestellt.

    Kommentar von cinberlin cinberlin

    na ja, ich würde mich ja nicht so dumm anstellen und mich erwischen lassen. obschon, am liebsten würde ich es vor der nächsten polizeistellen abstellen...

    Kommentar von enfield303 enfield303enfield303

    Das ist aber eine sehr gute Idee. :-(

  • 1
    Antwort von Haaza Haaza

    die Antwort von doddo ist klasse, aber, wenn Du nicht möchtest, dass Du z. B. 150€ löhnen möchtest biete etwas "unverfängliches" an, wie z.B. " Eine belohnung..." .... dass könnte dann auch eine Flasche Wein sein etc...

  • 1
    Antwort von vip19 vip19

    verkaufen ;)

    Kommentar von cinberlin cinberlin

    Daran habe ich auch schon gedacht - EUR 20,00. Interessiert..?

  • 0
    Antwort von Ehrlicher Ehrlicher

    Wenns ein Privatgrundstück ist, wie die Polizei ja sagt, darf der Besitzer des Fahrzeugs es abgemeldet dort so lange stehen lassen bis die Tiefgarage abgerissen wird, sofern er Miete für den Stellplatz zahlt. Das Ordnungsamt wäre die falsche Adresse. Anders wäre es wenn brennbare oder giftige Flüssigkeiten auslaufen bzw. ein Brand am Fahrzeug ausbräche, dann wäre Gefahr im Verzug, die dadurch entstehenden Kosten wären aber grösser als es einfach hinauszubefördern.

  • 0
    Antwort von wauwie wauwie

    Da wirst Du wohl erstmal die Mieter der andern Stellplätze ansprechen müssen, einer von denen muß es ja sein oder hat noch jemand einen Schlüssel?

  • 0
    Antwort von wandpilz wandpilz

    Informiere das Ordnungsamt. Die Polizei ist dafür nicht zuständig, aber das Amt schon, da sie immer gerne auf Steuernachzahlungen aus sind. Desweiteren ist das Fahrzeug unzulässig abgestellt worden. Der ehemalige Besitzer ist in der Entsorgungspflicht und darf zahlen. Ein Anruf genügt.

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    bei privatem grund und boden ist das dem ordnungsamt sehr egal.

    und steuer für ein abgemeldetes auto braucht eh nicht gezahlt werden.

    Kommentar von wandpilz wandpilzwandpilz

    naja, es sei denn das Auto wurde nicht ordnungsgemäß abgemeldet. Dann...ist es vielleicht doch von Interesse

    Kommentar von cinberlin cinberlin

    Habe soeben mit dem Ordnungsamt gesprochen: Für Wagen auf nicht-öffentlichem Grund sind auch die nicht zuständig. Aber die Klage wegen Hausfriedensbruch könnte klappen gegen den letzten Halter, der aufgrund der Fahrgestellnummer zu eruieren ist...

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    @cinberlin: genau, die fahrgestellnummern sind in der datenbank bei der kfz-zulassung.

    @wandpilz: wenn das auto nicht ordnungsgemäß abgemeldet ist, wäre das schon lange von amts wegen zur fahndung ausgeschrieben, sobald keine versicherung und steuer mehr bezahlt wird.

    bezahlt der halter das alles, was ich nicht glauben kann, dann brauchte er das auto ja nicht ohne kennzeichen irgendwo hinstellen.

    Kommentar von cinberlin cinberlin

    Die Polizeiwache hat mir den letzten Halter und seine Adresse umgehend mitgeteilt! Ich erteile nun Hausverbot und drohe mit Klage wegen Hausfriedensbruch. Dafür gibt es Geldstrafe und bist zu einem Jahr Haft. Ein teurer Parkplatz...

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    @cinberlin: na, das ging aber mal fix. kann man doch nicht meckern :o))

    Kommentar von cinberlin cinberlin

    Jep. Bin gespannt, ob das nun klappt. Danke an alle!

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    Antwort von kunstix kunstix

    Wenn für diesen Stellplatz Miete gezahlt wird, kann der Wagen doch dort stehen. - Andererseits, wenn die Miete nicht bezahlt wird und der Halter anonym bleibt, dann bleibt die Entsorgung leider an Dir hängen. D.h. die Abtransport und Verschrottungskosten.

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    Antwort von Kabark Kabark

    Was sagt der Mieter des Stellplatzes?

    Kommentar von cinberlin cinberlin

    Genau dieser Platz ist (zum Glück) nicht vermietet.

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    Antwort von critter critter

    Im Fundbüro melden.

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