Fall: Angenommen: Halter A lässt sein Auto ohne Kennzeichen stehen. Autofahrer B sieht das und denkt sich nichts dabei und fährt es einfach mal an. B nimmt an, da die Kennzeichen fehlen ist A nicht an einer Verfolgung interessiert. B fährt einfach weiter. Klarer Fall von Unfallflucht oder? (Interessiert mich einfach, da man rechtlich ja beschlagen sein will, oder?)
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Ein Gartenzaun hat auch kein Kennzeichen. Oder entfernst Du Dich dann auch klamm und heimlich ?

Unfallflucht ist m.E. auch (ausm Bauch heraus).
Andererseits hätte Auto A ohne Kennzeichen dort nicht stehen dürfen.

Natürlich Unfallflucht.Das spielt doch wohl für diesen Moment keine Rolle,ob der angefahrene Wagen angemeldet ist oder nicht.

Grundsätzlich Zettel hinterlassen.
Da wäre die Polizei doch besser, da sonst wieder Unfallflucht gegeben ist. Andererseits liefert man den Beteiligten ja der Polizei aus, oder?
lol selbst dann ist es unfallflucht.immer die grünen rufen bei sowas. hab auch mal n zettel hinterlassen,das war dem richter bei der verhandlung schnurzpiepegal :)
BirgitAltmann am 19. Juni 2009 08:11 sagen wir mal so, das Anfahren und entfernen ist Unfallflucht und somit Straftat Das Abstellen eines nichtzugelassenen Fahrzeugs auf öffentlichem Grund ist eine Ordnungswidrigkeit! Somit hat eindeutig, der Unfallverursacher den größeren Schaden! Und der Geschädigte bekommt u.U. noch eine gute Reparatur, durch die das Fahrzeug womöglich besser aussieht als davor ;)
Guppy194 am 19. Juni 2009 08:10 Zettel hinterlassen reicht nicht aus; Unfallflucht bleibt es trotzdem;
klar ist das unfallflucht. halter a begeht aber auch eine straftat. unangemeldete fahrzeuge darf man nicht an öffentlichen stellen stehen lassen
Guppy194 am 19. Juni 2009 08:07 was soll das denn für eine Straftat sein, höchstens eine Owi

Der Eigentümer könnte gerade auf dem Amt sein um das Fahrzeug anzumelden.Also Unfallflucht!

na james, was ist denn das für eine Logik, weil Kennzeichen fehlen nicht an Verfolgung interessiert? Entfernen vom unfallort ist Unfallflucht
BirgitAltmann am 19. Juni 2009 08:13 Mancher Zaun hat auch kein Kennzeichen ;) deswegen wird aber der Besitzer trotzdem Strafverfolgung beantragen ;)

...fährt es einfach mal an. Absichtlich? Zettel hinterlassen oder Polizei rufen
Danke für die Antworten, ich glaub wir sind da rechtlich auf einer Wellenlänge, alle!

Wer fährt mit Absicht sein eigenes Auto kaputt ??? Dies Frage kann ich überhaupt nicht nachvollziehen

wenn du keine anschrift ect. hinterlassen hast und es auch nicht bei der polizei meldest, ist es fahrerflucht, egal ob das auto kennzeichen hat oder nicht, kann ja sein das es zugelassen worden ist und die kennzeichen erst noch montiert werden...

Autos dürfen ohne Kennzeichen nicht auf der Strasse stehen

Streng genommen ist auch das "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort". Das Verfahren würde allerdings eingestellt werden, wenn der Eigentümer des Fahrzeugs (also A) z.B. erklärt, dass das Fahrzeug ohnehin für den Schrott bestimmt ist und keine Strafverfolgung gewünscht wird!

Grundsätzlich ist es so, dass die Beschädigung fremden Eigentums mit anschließender Entfernung vom "Tatort" praktisch Unfallflucht ist und mit Führerscheinentzug bestraft wird. Es ist unerheblich ob das Fahrzeug, das beschädigt wurde angemeldet ist oder nicht, da du nicht weißt, ob das Fahrzeug mit Wissen des Platzeigentümers dort steht oder nicht.

Ob der Wagen ein amtliches Kennzeichen hat oder nicht ... es ist Fahrerflucht. Ein Fahrad hat ja auch kein KZ und dennoch darfst Du rechtlich gesehen nicht einfach weiterfahren sofern Du dieses angefahren hast ...
Wenn man selber den Halter nicht ermitteln kann MUSS man die Polizei anrufen damit die den Fall aufnehmen. Ein Zettel gilt vor dem Gericht als Fahrerflucht !
Bsp.: Alle sehen wie man ein Auto anfährt. Man steigt aus, schreibt einen Zettel und klebt den hinter den Scheibenwischer. Alle denken, ah, alles klar der Schreibt seine Handynummer auf. Der Halter kommt und sieht den Zettel und es steht "haha Pech gehabt" drauf ...
Chrischan

unfallflucht-klar, aber wo kein kläger, auch kein richter, da müßte einer von den beiden schon ziemlich behämmert sein, wenn er sich zur polizei begäbe.

Du solltest den Vorfall auf jeden Fall der Polizei melden, nicht das du noch wegen Fahrerflucht angezeigt wirst. Denn man weiß ja nicht ob der Wagen nochmal angemeldet und gefahren wird oder ob er verschrottet wird. Aber sicher ist sicher!!
Das wäre als wenn Du einen Hund überfährst nur weil er keine Hundemarke trägt.

Hier handelt es sich klar um Unfallflucht. Du bist verpflichtet die Polizei zu rufen.
muss er aber haben, wenn er am Straßenverkehr teilnimmt :-)
Nicht wenn er von rechts kommt und Vorfahrt hat.
Wenn der Gartenzaun mit Blaulicht und Sondersignal unterwegs ist, auch nicht...
Aber dann auch nur, wenn mindestens ein "Rettungsassistent" mit staatlicher "Holzlasurschutzverordnungsprüfung" anwesend ist. Sonst nicht !