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Auto ohne Kennzeichen angefahren

gefragt von james1 am 19.06.2009 um 8:04 Uhr

Fall: Angenommen: Halter A lässt sein Auto ohne Kennzeichen stehen. Autofahrer B sieht das und denkt sich nichts dabei und fährt es einfach mal an. B nimmt an, da die Kennzeichen fehlen ist A nicht an einer Verfolgung interessiert. B fährt einfach weiter. Klarer Fall von Unfallflucht oder? (Interessiert mich einfach, da man rechtlich ja beschlagen sein will, oder?)


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anonym
beantwortet von frugivore am 19. Juni 2009 08:08
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Ein Gartenzaun hat auch kein Kennzeichen. Oder entfernst Du Dich dann auch klamm und heimlich ?

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 19. Juni 2009 08:12

muss er aber haben, wenn er am Straßenverkehr teilnimmt :-)

Kommentar von frugivore am 19. Juni 2009 08:16

Nicht wenn er von rechts kommt und Vorfahrt hat.

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 19. Juni 2009 08:26

Wenn der Gartenzaun mit Blaulicht und Sondersignal unterwegs ist, auch nicht...

Kommentar von frugivore am 19. Juni 2009 08:34

Aber dann auch nur, wenn mindestens ein "Rettungsassistent" mit staatlicher "Holzlasurschutzverordnungsprüfung" anwesend ist. Sonst nicht !


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 19. Juni 2009 08:06
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Unfallflucht ist m.E. auch (ausm Bauch heraus).
Andererseits hätte Auto A ohne Kennzeichen dort nicht stehen dürfen.


stinakind
beantwortet von stinakind am 19. Juni 2009 08:07
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Natürlich Unfallflucht.Das spielt doch wohl für diesen Moment keine Rolle,ob der angefahrene Wagen angemeldet ist oder nicht.


Julianus
beantwortet von Julianus am 19. Juni 2009 08:05
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Grundsätzlich Zettel hinterlassen.

Kommentar von james1 am 19. Juni 2009 08:06

Da wäre die Polizei doch besser, da sonst wieder Unfallflucht gegeben ist. Andererseits liefert man den Beteiligten ja der Polizei aus, oder?

Kommentar von Simple_avatar4smallfienchens am 19. Juni 2009 08:07

lol selbst dann ist es unfallflucht.immer die grünen rufen bei sowas. hab auch mal n zettel hinterlassen,das war dem richter bei der verhandlung schnurzpiepegal :)

Kommentar von Fdcc0f6e12b8c044a5d5ef5fea262cf9smallBirgitAltmann am 19. Juni 2009 08:11

sagen wir mal so, das Anfahren und entfernen ist Unfallflucht und somit Straftat Das Abstellen eines nichtzugelassenen Fahrzeugs auf öffentlichem Grund ist eine Ordnungswidrigkeit! Somit hat eindeutig, der Unfallverursacher den größeren Schaden! Und der Geschädigte bekommt u.U. noch eine gute Reparatur, durch die das Fahrzeug womöglich besser aussieht als davor ;)

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 19. Juni 2009 08:10

Zettel hinterlassen reicht nicht aus; Unfallflucht bleibt es trotzdem;


anonym
beantwortet von pumi001 am 19. Juni 2009 08:06
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klar ist das unfallflucht. halter a begeht aber auch eine straftat. unangemeldete fahrzeuge darf man nicht an öffentlichen stellen stehen lassen


Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 19. Juni 2009 08:07

was soll das denn für eine Straftat sein, höchstens eine Owi


Abraxsa
beantwortet von Abraxsa am 19. Juni 2009 08:06
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Der Eigentümer könnte gerade auf dem Amt sein um das Fahrzeug anzumelden.Also Unfallflucht!


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 19. Juni 2009 08:07
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na james, was ist denn das für eine Logik, weil Kennzeichen fehlen nicht an Verfolgung interessiert? Entfernen vom unfallort ist Unfallflucht

Kommentar von Fdcc0f6e12b8c044a5d5ef5fea262cf9smallBirgitAltmann am 19. Juni 2009 08:13

Mancher Zaun hat auch kein Kennzeichen ;) deswegen wird aber der Besitzer trotzdem Strafverfolgung beantragen ;)


Heiko075
beantwortet von Heiko075 am 19. Juni 2009 08:07
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...fährt es einfach mal an. Absichtlich? Zettel hinterlassen oder Polizei rufen

Kommentar von james1 am 19. Juni 2009 08:08

Danke für die Antworten, ich glaub wir sind da rechtlich auf einer Wellenlänge, alle!


odemtann
beantwortet von odemtann am 19. Juni 2009 08:07
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Wer fährt mit Absicht sein eigenes Auto kaputt ??? Dies Frage kann ich überhaupt nicht nachvollziehen

Kommentar von Simple_avatar4smallfienchens am 19. Juni 2009 08:08

versicherungsbetrüger

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 19. Juni 2009 08:12

eigenes wohl nicht, Halter A Fahrer B


curafe
beantwortet von curafe am 19. Juni 2009 08:08
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wenn du keine anschrift ect. hinterlassen hast und es auch nicht bei der polizei meldest, ist es fahrerflucht, egal ob das auto kennzeichen hat oder nicht, kann ja sein das es zugelassen worden ist und die kennzeichen erst noch montiert werden...


schildi
beantwortet von schildi am 19. Juni 2009 08:08
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Autos dürfen ohne Kennzeichen nicht auf der Strasse stehen

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 19. Juni 2009 08:13

na ja, deswegen hat man aber nicht das Recht sie anzufahren

Kommentar von 4360f49511b260ead77411a815a303d5smallschildi am 19. Juni 2009 08:16

richtig


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 19. Juni 2009 08:08
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Streng genommen ist auch das "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort". Das Verfahren würde allerdings eingestellt werden, wenn der Eigentümer des Fahrzeugs (also A) z.B. erklärt, dass das Fahrzeug ohnehin für den Schrott bestimmt ist und keine Strafverfolgung gewünscht wird!


BirgitAltmann
beantwortet von BirgitAltmann am 19. Juni 2009 08:09
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Grundsätzlich ist es so, dass die Beschädigung fremden Eigentums mit anschließender Entfernung vom "Tatort" praktisch Unfallflucht ist und mit Führerscheinentzug bestraft wird. Es ist unerheblich ob das Fahrzeug, das beschädigt wurde angemeldet ist oder nicht, da du nicht weißt, ob das Fahrzeug mit Wissen des Platzeigentümers dort steht oder nicht.


chrischan79
beantwortet von chrischan79 am 19. Juni 2009 08:10
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Ob der Wagen ein amtliches Kennzeichen hat oder nicht ... es ist Fahrerflucht. Ein Fahrad hat ja auch kein KZ und dennoch darfst Du rechtlich gesehen nicht einfach weiterfahren sofern Du dieses angefahren hast ...

Wenn man selber den Halter nicht ermitteln kann MUSS man die Polizei anrufen damit die den Fall aufnehmen. Ein Zettel gilt vor dem Gericht als Fahrerflucht !

Bsp.: Alle sehen wie man ein Auto anfährt. Man steigt aus, schreibt einen Zettel und klebt den hinter den Scheibenwischer. Alle denken, ah, alles klar der Schreibt seine Handynummer auf. Der Halter kommt und sieht den Zettel und es steht "haha Pech gehabt" drauf ...

Chrischan


abibremer
beantwortet von abibremer am 19. Juni 2009 08:10
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unfallflucht-klar, aber wo kein kläger, auch kein richter, da müßte einer von den beiden schon ziemlich behämmert sein, wenn er sich zur polizei begäbe.



Kessko
beantwortet von Kessko am 19. Juni 2009 08:11
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Du solltest den Vorfall auf jeden Fall der Polizei melden, nicht das du noch wegen Fahrerflucht angezeigt wirst. Denn man weiß ja nicht ob der Wagen nochmal angemeldet und gefahren wird oder ob er verschrottet wird. Aber sicher ist sicher!!


anonym
beantwortet von Mcilhenny am 19. Juni 2009 08:12
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Das wäre als wenn Du einen Hund überfährst nur weil er keine Hundemarke trägt.


teuto47
beantwortet von teuto47 am 19. Juni 2009 09:13
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Hier handelt es sich klar um Unfallflucht. Du bist verpflichtet die Polizei zu rufen.


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