1

Auto ohne Fahrzeugschein abmelden

Frage von macron79 macron79

Die Situation stellt sich wie folgt dar: der Ex meiner Freundin fährt das Auto, welches der Vater meiner Ex monatlich bei der Bank abstottert. Dafür überweist er monatlich 200 Euro auf das Konto des Vaters. Seit einiger Zeit aber zahlt er nicht mehr, fährt aber weiterhin mit dem Auto herum und ist auch im Besitz des Fahrzeugscheins. Der Fahrzeugbrief liegt bei ihrem Vater. Die Frage: Kann der Vater meiner Ex das Auto abmelden ohne Fahrzeugschein oder nicht? Wenn nicht, wie sieht das Vorgehen in diesem Fall aus? Nehmen wir von vorneherein den Fall an, dass mündliche und schriftliche Verwarnung von der Seite des Vaters inkl. Fristsetzung zu keinem Ergebnis geführt haben.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (7)

  • 1
    Antwort von wolfgang001 wolfgang001

    Der Brief heisst heute "Zulassungsbescheinigung Teil II". Er ist die Urkunde über den Besitz eines Pkw.

    Der Kfz-Schein heisst heute: "Zulassungsbescheinigung Teil I". Er bestätigt, dass dieses Fahrzeug für den Strassenverkehr zugelassen ist. Ohne ihn kann man das Fahrzeug nicht abmelden.

    Zusätzlich werden noch die Kennzeichenschilder benötigt, weil dort das Sigel des Landkreises oder der Stadt entfernt werden müssen.

    Kommentar von PatrickLassan PatrickLassanPatrickLassan

    Er ist die Urkunde über den Besitz eines Pkw.

    Nein , ist er nicht, steht sogar seit einiger Zeit drauf. Ansonsten hast Du allerdings recht, ohne Kennzeichen und Fahrzeugschein ist eine Abmeldung nicht möglich.

    Kommentar von macron79 macron79

    Ja, schön, das kann ich auch ergoogeln. Aber wie gehe ich jetzt vor? Anwalt? Polizei? Auto abfackeln?

  • 0
    Antwort von macron79 macron79

    Also lese ich jetzt aus den Antworten, einen Anwalt aufzusuchen? Ich denke es macht keinen großen Sinn, einen neuen Fahrzeugschein zu beantragen, weil ich dafür so weit ich weiß versichern muss, dass der alte verloren gegangen ist...

  • 0
    Antwort von Mike6969 Mike6969

    Zunächst einmal kommt es darauf an, wer zur Zeit rechtlich gesehen der Fahrzeugeigentümer ist bzw. auf wessen Namen das Fahrzeug angemeldet ist. Nur diese Person kann das Fahrzeug abmelden oder eine andere Person per Vollmacht damit beauftragen bzw. jemand, der das Fahrzeug nachweislich gekauft oder geerbt hat, kann es natürlich auch abmelden oder auf seinen Namen ummelden. Was den Fahrzeugschein betrifft, dieser wird normalerweise bei der Abmeldung von der Zulassungsstelle einbehalten. Auch die Kennzeichen müssen bei der Abmeldung zur Entwertung vorgelegt werden. Ich denke mal, er muss sich da rechtlich beraten lassen, was er machen kann.

  • 0
    Antwort von Spenny448 Spenny448

    Du kannst dir beim Straßenverkehrsamt einen neuen Schein ausstellen lassen aber zum abmelden brauchst du auch die Kennzeichen.

    Kommentar von macron79 macron79

    Dafür muss ich doch eine eidesstattliche versicherung abgeben, dass der alte verloren gegangen ist. Das ist hier ja nicht der Fall!

  • 0
    Antwort von trixieminze trixieminze

    Nicht ohne die Kennzeichen !

  • 0
    Antwort von CapNRW CapNRW

    das schreit nach einem anwalt, um sich nicht plötzlich mit irgendwelchen schadenserzatzansprüchen herumplagen zu müssen....

  • 0
    Antwort von Lorbeerblatt Lorbeerblatt

    Natürlich!

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.