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Auto ohne brief gekauft

gefragt von gabbagandalf140 am 03.11.2009 um 22:44 Uhr

Also alles etwas schwirig Habe ein Auto gekauft Der besitzer meinte er hat denn breif verloren habe denn alten brief mit bekommen die schlüssel und habe einen ganz normalen kauf vertrag gemacht bevor dies alles gescha war ich bei der polizei und habe mich erkundigt ob das Auto gekault war ist es aber nicht. Jetzt habe ich mit bekommen das er das auto auf finanzierung gekauft hat und der brief bei ihr liegt was habe ich jetzt zu berfürchten ????

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Auto x 23.306 kaufvertrag x 268 ohne KFZ-brief x 2 auto gekauft x 1 keine auto papiere x 1 brief bei bank x 1

jemandzehage
beantwortet von jemandzehage am 3. November 2009 22:48
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wenn der verkäufer die raten nicht mehr zahlt, gehört der bank dein auto! wer den brief hat, dem gehört das auto... er hätte es wahrscheinlich nichtmal verkaufen dürfen.


toscanella
beantwortet von toscanella am 3. November 2009 22:48
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Eigentlich müßte der Verkäufer zur Bank gehen, das Auto auslösen und Dir den Brief dann aushändigen. Aber ich würde an Deiner Stelle mal zu dieser Bank gehen und Dich erkundigen, was Du machen kannst.


anonym
beantwortet von sweezer am 3. November 2009 22:48
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Wie Keri geschrieben hat: Das Auto gehört dir leider nicht, da es bereits der Bank gehört. Du kannst jetzt nur Anzeige erstatten aber wirst vermutlich dein Geld abschreiben können. Also versuch so schnell wie möglich dein Geld zurückzukriegen. Vielleicht hat es der Verkäufer noc.


Wenne
beantwortet von Wenne am 3. November 2009 22:47
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Du musste eventuell die Finanzierung weiter zahlen.

Aber eigentlich ist das Betrug, weil dem Typen das Auto erst gehört wenn es voll bezahlt ist und er es dann erst verkaufen kann. Bis dahin gehört es der Bank oder Gesellschaft die es finanziert hat.

Ein Grund den Verkauf rückgängig zu machen.

Kommentar von sweezer am 3. November 2009 22:49

So einfach funktioniert das nicht. Ein Kreditvertrag kann nicht so einfach an jemand anders weitergegeben werden.

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 3. November 2009 22:51

Darum der Betrug und das Recht, naja, eher die Pflicht, den Verkauf rückgängig zu machen und sein Geld wieder zu bekommen.

Ich hab ja auch nicht behauptet dass die Finanzierungsgesellschaft zustimmen muss!


schneckle1980
beantwortet von schneckle1980 am 3. November 2009 22:46
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wenn der vorbesitzer das Fzg noch nicht abgezahlt hat, ist der jeinge, der den richtigen Kfz Brief hat, der rechtliche Eigentümer. Musst wahrscheinlich das Fzg zurückgeben. Kannst aber zivilrechtlich gegen den Verkäufer vorgehen.


anonym
beantwortet von keri84 am 3. November 2009 22:46
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kann sein dass du das auto zurückgeben musst weil es der bank gehört. er hätte es gar nicht einfah so verkaufen dürfen


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