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Auto nicht wie bestellt geliefert,was kann ich tun??

gefragt von shellie am 26.06.2008 um 13:26 Uhr

Hallöle.Wir haben einen Seat Altea XL 2,0 TDI DPF bestellt und bekommen haben wir einen Seat Altea XL 2,0 TDI.Also ein Auto ohne Dieselpartikelfilter.DPF Steht immer für Dieselpartikelfilter.Unser Autohaus lässt nicht mit sich reden. Auf der Bestellung steht auch TDI DPF und im Finanzierungsvertrag auch .Was kann ich tun.Welche Rechte hab ich. Danke


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anonym
beantwortet von anjanni am 26. Juni 2008 13:37
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Natürlich kannst Du darauf bestehen, daß Du den DPF bekommst! Schließlich hast Du ja einen entsprechenden Vertrag gemacht!

Entweder tauschen sie Dir das Auto oder rüsten es (selbstverständlich für Dich kostenlos!) nach.

Wichtig ist, daß Du nicht eine einwandfreie Übernahme unterschrieben hast. Zumindest würde ich den Mangel umgehend schriftlich fixieren und Abhilfe fordern. Setze darin auch direkt einen Termin und drohe sonst die Rückgängigmachung des Kaufvertrags an, incl. Schadensersatzforderungen (weil Du dann ja kein Auto hast). Dann werden die sich schon bewegen.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 26. Juni 2008 13:28
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Du kannst auf der Erfülung des Vertrages bestehen. Eventuell könnte man auch nachträglich einen Partikelflter einbauen. Das Recht ist auf deiner Seite.


Marieke2712
beantwortet von Marieke2712 am 26. Juni 2008 13:28
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Entscheidend ist, was im Vertrag steht. Wird falsch geliefert, liegt das Problem beim Händler. Wenn ein normales Gespräch nichts bringt, gehe zum Anwalt.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 26. Juni 2008 13:28
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Mangel schriftlich anzeigen..den Kaufvertrag vorab nicht unterschreiben und wenn Verkehrs-RS vorhanden Anwalt für Verkehrsrecht einschalten, denn dies fällt unter Vertrags- und Sachenrecht...

Kommentar von anjanni am 26. Juni 2008 13:57

Der Kaufvertrag ist unterschrieben - sonst bekäme man gar kein Auto. Die ordnungsgemäße Übernahme darf nicht unterschrieben werden.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 26. Juni 2008 14:30

odr so..das ist besser..du hast recht


Qashqaifahrer
beantwortet von Qashqaifahrer am 26. Juni 2008 14:21
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Hallo shellie,

Wenn du das Fahrzeug schon üernommen hast,ist es vieleicht etwas schwieriger,aber nicht aussichtslos.Du musst in die AGBs deines Vertrages unter Sachmangelhaftung nachschauen.Im Allgemeinen sind da zwischen 5 und 25 Prozent des Kaufpreises angegeben.Eine nicht vollständige oder falsche Bestellung wäre ein Sachmangel,der sowohl einen höheren Kfz-Steuersatz sowie einen niedrigeren Wiederverkaufswert zu Folge hat.Also muss der Händler nachbessern. Wende dich an SEAT Deutschland und lass dir den Mangel sowie das Problem mit deinem Händler bestätigen. Der Rest ergibt sich dann schon.


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 26. Juni 2008 16:10
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Ist es ein deutsches oder EU-Auto ?

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 26. Juni 2008 16:13

Das 2008er Modell gibt es nur mit DPF. Wann hast Du ihn bestellt ?


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