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Auto-Neu-Kauf mit Vertragsklausel "Ausschluss jeglicher Gewährleistung" ratsam?

Frage von montebella montebella

Ich will einen Nissan-Pickup kaufen. Neuwagen.Überall sind bis zu 6 Monate Bestellzeit. Nun fand ich einen Händler, der in ca.2 Wochen diesen Pickup zur Verfügung hat. Erstzulassung Dez.2010, ca. 10 km gefahren. 1 Vorbesitzer. (aber der Preis ist überzeugend!) Die Vertragsklausel "Ausschluss jeglicher Gewährleistung" klingt für mich nicht Vertrauen erweckend. Ist sie nicht nur bei Privatverkäufen im Einsatz? Auch stört mich, dass ich nach Vertragsunterzeichnung nicht sicher sein kann, dieses Auto auch in 2 Wochen zu haben. Ich habe dieses "Spiel" mit einem anderen Händler schon hinter mir. Schließlich lösten wir nach vielen Wochen Vertröstung den Vertrag auf, weil das Auto nie beim Händler ankam... Was sind das für Praktiken? Seriöse?

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Antworten (6)

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    Antwort von bauteufel bauteufel

    Ein gewerblicher Verkäufer MUSS nach BGB mindestens 12 Monate Gewährleistung auf ein gebrauchtes Auto bieten. Oft wird versucht das Gesetz auszuhebeln, indem der Händler nur "im Auftrag" verkauft, also das Auto der Frau oder dem Schwager gehört und er nur als Vermittler für eine Privatperson auftritt.

    Andererseits greifen auch noch die 2 Jahre Gewährleistung, die der ursprüngliche Neuwagenverkäufer nach BGB zu erfüllen hat. D.h. das Fahrzeug hat auf jeden Fall Gewährleistung bis Dezember 2012.

    Wenn ich von vornherein merke, daß sich der Verkäufer um seine Pflichten drücken möchte, mache ich mit so einem keinerlei Geschäfte. Das gibt nur ständig Ärger. Soll er die Kiste doch behalten...

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    Antwort von maikel196 maikel196

    hallo

    diese klausel macht den kaufvertrag im ernstfall , null und nichtig , die gewährleistung ist unumgänglich , ES SEI DENN DER VORHALTER VERKAUFT UND DER HÄNDLER IST NUR MITTLER . in diesem fall privatverkauf , und nu weisste auch warum so günstig .

    gruss mike

    Kommentar von Ruedi RuediRuedi

    Blödsinn! Der KV bleibt natürlich bestehen! Nur die Klausel als solche ist unbeachtlich.

    Außerdem: Wenn der Händler nicht auf eigenes wirtschaftliches Risiko verkauft und Vertragspartner eine Privatperson ist, dann ist der Gewährleistungsausschluss im Zweifel auch gültig.

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    Antwort von MaxPower921 MaxPower921

    Wir sind Autohandel, aus der praxis kennen wir, dass diese Klausel typisch ist, um sich als hänlder auch abzusichern. Diese Klausel zählt vor gericht aber kaum sofern keine Mängel im Mängelbericht aufgezählt sind.

    Deshalb denke ich, dass du bei einem Neuwagen keine Sorgen machen brauchst.

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    Antwort von Di1982 Di1982

    lass die finger davon. allein dass es einen vorbesitzer gab aber nur 10 km gefahren wurden, das klingt unseriös. die vertragsklausel ist sowieso nichtig, wenn es ein händler ist

    Kommentar von Cliff CliffCliff

    ... kann aber ein "Vorführfahrzeug" sein, so spart der Händler MWST oder sowas!

    Kommentar von montebella montebella

    Der Händler sagte mir, dass er das Auto in einem "Grosslager" abholt, wohin es geliefert wird. Das Auto soll es schon geben. Dem Händler ist schon die Fahrgestellnummer bekannt.

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    Antwort von Freya15 Freya15

    Man kann die Gewährleistung nicht ausschließen. Beim professioneller Händler hat alles immer 2 Jahre Gewährleistung, das ist gestetzlich vorgeschrieben. Bei privaten Verkäufen kann man diese zwar auf 1 Jahr verkürzen aber nicht ganz ausschließen.

    Kommentar von maikel196 maikel196maikel196

    hallo falsch privat keine gewähr und händler ein jahr .

    gruss mike

    Kommentar von Freya15 Freya15Freya15

    Oh ja stimmt ich habs mit einem neuen Auto verwechselt.... tut wir leid...

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    Antwort von Cliff Cliff

    Das ist unseriös, würde da nicht kaufen! Informiere dich über diesen Händler (Gewerbeaufsichtsamt/Innung...)

    Kommentar von maikel196 maikel196maikel196

    hallo

    wenn man den mist hier liest , wirds mir schlecht

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