Hallo, Ich habe am 16.06.2010 ein gebrauchtes Auto im wert von 700€ an einen Käufer verkauft. Wir haben eine Anzahlung beim kauf in bar von 300€ vereinbart und die Restzahlung von 400€ sollte er auf mein Konto bis zum 30.06.2010 wie er vorgeschlagen hat überweisen ( da er sein Gehalt wohl ende des Monats erhalte). Am 03.07.2010 habe ich Ihn versucht unter der im Kaufvertrag angegeben Nummer zu ereichen , die Nummer ist allerdings nicht vergeben. Also habe ich ihm ein Brief geschrieben in dem drin stand das ich auf keinerlei Verhandlungen eingehen will und das er das Geld schnellstmöglich überweisen soll bis zum 09.07.2010 mit Drohung mit gerichtlichem verfahren gegen ihn.
Das Geld ist bis heute (09.07) nicht eingegangen. Brauche einen Rat von euch was soll ich machen ? Polizei ? Anzeige ? Anwalt ?
Ein großes Plus habe ich und das ist, auch wenn er falsche angaben gemacht haben sollte, ich habe Die Fahrzeug Identitätsnummer 17ställige Nummer.
Bitte um eure Treue Hilfe ;) Vielen Dank euch im voraus ;)
Grüße
Shanu
Klingt gut nur was wenn die Anschrifts Daten falsch sind ? wenn zeige ich dann an, habe ja nur die Fahrzeug Nr. und was habe ich dann davon ? Mein Geld + Schadensersatz o. nur mein Geld?
Danke für deine Antwort
Der Name wird doch stimmen, oder? Hast du keinen PA bei Unterschrift verlangt? Normal kopiert man immer den PA einer Vertragspartei, genau deswegen. Anhand der Gestellnummer kann die Polizei ja den Halter ermitteln (wird ja bei der Meldestelle mit angegeben). Den rest machen die dann schon. Musst halt nur klar beweisen, dass das Problem so ist. Kaufvertrag ist ja vorhanden, daher gut. Schadenersatz sagt eigentlich ja schon der Name, den kannst du nur fordern, wenn du einen Schaden dadurch erleidest. Z.B. wenn du das Geld brauchst um die Miete zu zahlen oder so und du daher in Geldnot geräts etc. Aber ich denke, du bist froh, wenn du dein Geld hast. Auslagen die du dadurch hast (Fahrtkosten, Port etc.) kannst du selbstverständlich auch verlangen.