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Auto mit Anzhalung und Restzahlung Verkauft, Restzahlung nicht erhalten, falsche Angaben von Käufer

Frage von kugelblitz8 kugelblitz8

Hallo, Ich habe am 16.06.2010 ein gebrauchtes Auto im wert von 700€ an einen Käufer verkauft. Wir haben eine Anzahlung beim kauf in bar von 300€ vereinbart und die Restzahlung von 400€ sollte er auf mein Konto bis zum 30.06.2010 wie er vorgeschlagen hat überweisen ( da er sein Gehalt wohl ende des Monats erhalte). Am 03.07.2010 habe ich Ihn versucht unter der im Kaufvertrag angegeben Nummer zu ereichen , die Nummer ist allerdings nicht vergeben. Also habe ich ihm ein Brief geschrieben in dem drin stand das ich auf keinerlei Verhandlungen eingehen will und das er das Geld schnellstmöglich überweisen soll bis zum 09.07.2010 mit Drohung mit gerichtlichem verfahren gegen ihn.

Das Geld ist bis heute (09.07) nicht eingegangen. Brauche einen Rat von euch was soll ich machen ? Polizei ? Anzeige ? Anwalt ?

Ein großes Plus habe ich und das ist, auch wenn er falsche angaben gemacht haben sollte, ich habe Die Fahrzeug Identitätsnummer 17ställige Nummer.

Bitte um eure Treue Hilfe ;) Vielen Dank euch im voraus ;)

Grüße

Shanu

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Antworten (3)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von DPawi DPawi

    Letzte Aufforderung mit Zahlungsfrist schicken. Danach dann zur Polizei gehen und Anzeige wg. Betrug stellen.

    Kommentar von kugelblitz8 kugelblitz8

    Klingt gut nur was wenn die Anschrifts Daten falsch sind ? wenn zeige ich dann an, habe ja nur die Fahrzeug Nr. und was habe ich dann davon ? Mein Geld + Schadensersatz o. nur mein Geld?

    Danke für deine Antwort

    Kommentar von DPawi DPawiDPawi

    Der Name wird doch stimmen, oder? Hast du keinen PA bei Unterschrift verlangt? Normal kopiert man immer den PA einer Vertragspartei, genau deswegen. Anhand der Gestellnummer kann die Polizei ja den Halter ermitteln (wird ja bei der Meldestelle mit angegeben). Den rest machen die dann schon. Musst halt nur klar beweisen, dass das Problem so ist. Kaufvertrag ist ja vorhanden, daher gut. Schadenersatz sagt eigentlich ja schon der Name, den kannst du nur fordern, wenn du einen Schaden dadurch erleidest. Z.B. wenn du das Geld brauchst um die Miete zu zahlen oder so und du daher in Geldnot geräts etc. Aber ich denke, du bist froh, wenn du dein Geld hast. Auslagen die du dadurch hast (Fahrtkosten, Port etc.) kannst du selbstverständlich auch verlangen.

    Kommentar von ibbes ibbes

    ich denk ohne was schriftliches hat man da keine chacen

    Kommentar von DPawi DPawiDPawi

    schriftliches was? vertrag hat er ja. Kosten, die er in Rechnung stellen will, muss er natürlich belegen können. war für mich logisch.. ;-)

    Kommentar von kugelblitz8 kugelblitz8

    Also zur Polizei und Anzeige erstatten ?

    Der Käufer hat das Auto dann mitgenommen mit KENNEZICHEN VON EINEM ANDEREM AUTO ,nach dem ich daraufhin wies das dies keine ordnungswiedrigkeit sondern eine STRAFTAT sei, sagte er mir er nähme das in kauf da abschleppen ihm zu teuer wäre. Sollte ich das auch der Polizei sagen, das wäre doch in derem interesse zur meiner Anzeige auch einen verbrecher aufzulauern. Vielleicht beschleunigt das sogar die arbeit der Polizei. Wenn sie ihn fragen wie er das Auto damals über 300km transportiert hat, wird er so schnell wohl keine Antwort finden.

    Danke euch für eure Antworten

    Kommentar von DPawi DPawiDPawi

    die kennzeichen hast du aber nicht zufällig auch noch notiert, oder? ich glaub das stinkt zu sehr. ich würde sofort zur polizei gehen und denen das thema erleutern.

    Kommentar von kugelblitz8 kugelblitz8

    nein habe nicht das kennzeichen notiert... war ja nicht mein problem in dem moment seins ... deswegen ich wollte ja nur mein geld später haben was mir zu steht. Also sollte ich das bei der Polizei erwähnen oder nicht :S was meinst du

    Kommentar von DPawi DPawiDPawi

    ich würd es erstmal nicht erwähnen.. nicht das es dann heisst, da hätten sie doch schon stutzig werden müssen oder so

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    Antwort von kugelblitz8 kugelblitz8

    Also zur Polizei und Anzeige erstatten ?

    Der Käufer hat das Auto dann mitgenommen mit KENNEZICHEN VON EINEM ANDEREM AUTO ,nach dem ich daraufhin wies das dies keine ordnungswiedrigkeit sondern eine STRAFTAT sei, sagte er mir er nähme das in kauf da abschleppen ihm zu teuer wäre. Sollte ich das auch der Polizei sagen, das wäre doch in derem interesse zur meiner Anzeige auch einen verbrecher aufzulauern. Vielleicht beschleunigt das sogar die arbeit der Polizei. Wenn sie ihn fragen wie er das Auto damals über 300km transportiert hat, wird er so schnell wohl keine Antwort finden.

    Danke euch für eure Antworten

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    Antwort von ibbes ibbes

    habt ihr einen kaufvertrag oder was ähnliches gemacht sonst denk ich hast du pech gehabt klingt echt doof ist aber so.und mit der nummer haste bestimmt aich nix in der hand denn die kann sich jeder besorgen der n bissi ahnung hat.

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