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auto leihen in der probezeit?

Frage von betty89 betty89

darf man auch in der probezeit ein auto mieten?

wenn A ein auto mieten, B fahren lässt und B einen unfall macht, kommt dann auch die versicherung auf?? oder haftet die nur für A?

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Antworten (4)

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    Antwort von MBBMMBBM MBBMMBBM

    "Probezeit" heißt ja nicht, dass man nur bestimmte Fahrzeuge fahren darf. Mietwagen ist also kein Problem.

    Aber Achtung bei dem genannten Fall: Der Mieter legt seinen Führerschein vor bei der Anmietung des KFZ, evtl. ist "einen anderen fahren lassen" untersagt. Bitte Mietvertrag genau lesen und ggfs. B nicht fahren lassen oder das vorher angeben!

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    Antwort von Reiff Reiff

    das musst Du mit der Autovermietung abklären. Das wird vorher geregelt.

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    Antwort von Funki1969 Funki1969

    In den AGB der Autovermieter sind oftmals Klauseln festgesetzt, wo z. B. Fahrer und eventuelle Mitfahrer eingetragen werden müssen. Derweil wird oftmals auch mündlich nachgefragt, wie lange man im Besitz der Fahrerlaubnis ist und ob noch Probezeit. Ich denke, die machen das nicht ohne Grund.

    Und ja, wegen Versicherung könnte es eng werden.

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    Antwort von HHSthp HHSthp

    Man kann in Probezeit ein Auto mieten.
    Man schließt beim Vermieter eine Kaskoversicherung ab, die haftet für Schäden am Mietwagen, Selbstbeteiligung zahlt der Fahrer.

    Die Haftpflichtversicherung des Mietwagens zahlt Schäden am Gegnerfahrzeug

    Kommentar von Funki1969 Funki1969Funki1969

    Unter oftmals horrender Eigenbeteiligung, egal, ob selbst verschuldet oder nicht...

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