Hallo ich habe eine Frage ich bin Bürge bei meinem ex Partner der sich vor 4 jahren einen VW gelaest hat. nun hat die Vw bank das darlehen gekündigt und der muss im juni das auto abgeben...Wie weit bin ich jetzt in der bÜrschaft betroffen

Bei einer Bürgschaft holen sie sich i.d.R. nicht das Auto wieder, sondern das Geld vom Bürgen, also in dem Fall von dir. Wenn du gebürgt hast, und er nicht zahlen kann, must du dafür gerade stehen. Auch wenn ihr kein Paar mehr seid.

Ich gehe mal davon aus, dass du (nur) bei der VW-Bank als Bürge für das Fahrzeug eingetragen bist. Sofern die VW-Bank noch offene Forderungen hat, wird sie diese erst beim Leasingnehmer eintreiben. Sollte er Zahlungsunfähigkeit trittst du als Bürge an seine Stelle. Dies ist der Grund, warum man sich Bürgschaften gut überlegen soll. Für jemanden zu bürgen bedeutet ja soviel wie, für ihn seine Hand ins Feuer zu legen.
Sofern aber nun lediglich die vereinbarte Leasingzeit abläuft, so gibt dein ExPartner den Wagen ab, muss evtl. eine Zahlung für neue Verschleissteile leisten, und das war es dann. Nach ordnungsgemäßer Abwicklung erlischt die Bürgschaft.
Ganz konkret für was genau bist du denn eine Bürgschaft eingegangen?
Darüber hinaus:
Selbstschuldnerisch, Bürgschschaft auf erste Anforderung?
Danach beurteilt sich, woaruf du aus der Bürgschaft in Anspruch genommen werden kannst, mithin, was dir nach ggfls. welchen Ablauf "drohen" kann.
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