1

Auto Kratzer Unfall

Frage von estelle93 estelle93

Hallo ihr Lieben ,

Ich hätte da eine kleine Frage an euch die mir auf der Zunge brennt :-) Mein Bekannter ist vor kurzem beim Ausparken gegen ein Auto gefahren . Dieses Auto hat auch nur einen kleinen Kratzer davongetragen , war aber auch zuvor ein eher kleines schon zuvor an verschiedenen Stellen verbeultes Teenager-Auto . Dann hat der Auto Besitzer angerufen und gemeint er würde es in die Werkstatt bringen und dass es 250 € kosten würde?? Kann man wirklich 250€ euro für einen kleinen Kratzer verlangen ( für einen kleinen popligen Golf) , und kann die Versicherung da eingreifen? Wäre sehr dankbar über Vorschläge und Meinungen

Liebe Grüße

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (8)

  • 2
    RatgeberHelden Antwort von Leon97531 Leon97531

    Nein 250,-€ sind nicht hochgegriffen.

    Der Geschädigte kommt deinem Bekannten entgegen, der Geschädigte kann sich auch einen Anwalt nehmen, das Fahrzeug einen Gutachter vorführen, das Fahrzeug fachmännisch instandsetzten lassen, dann kommt dein Bekannter schnell auf eine Rechnung welche im 5 stelligen Bereich liegt, und lässt es dann über die Versicherung laufen, in welcher er dann in der SF Klasse schlechter gestellt wird.

    Was die Leute immer glauben, dass ein solcher Schaden mit wenig Euro instand gesetzt werden kann, dies ist ein teures Unterfangen, dein Bekannter soll froh sein, mit 250,-€ kommt er sehr günstig weg.

    Es gibt da einen ganz einfachen Trick dies zu umgehen, einfach niemanden reinfahren, dann muss man sich auch keine Gedanken um die Schadensbegleichung machen.

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Ich meinte natürlich im 4 stelligen Bereich :-D

  • 1
    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Ohne Versicherung steigen seine Prozente nicht, die 250 Euro können günstiger sein als 2 Jahre 10 % höher zu zahlen.

  • 0
    Antwort von Thommy06 Thommy06

    Ich finde es immer recht amüsant das Schäden durch "Bekannte, Freunde" u.ä. angerichtet werden.

    Kommentar von estelle93 estelle93

    also ich hab nicht mal den Führerschein von dem her will ich sicher nicht von meiner Person abweichen ;)

  • 0
    RatgeberHelden Antwort von IXXIac IXXIac

    Hallo

    OK es ist simpel

    dein Bekannter bietet dem geschädigtem an das Problem selbst zu lösen er bringt das Auto zu einer Werkstatt und lässt es dort auf seine Kosten richten, tankt dann noch voll weil er keinen Mietwagen zahlen muss und lässt das Auto noch säubern. Dann mag denn der Nachbar und ist Happy das die Macke weg ist und dein Bekannter ist happy weil seine Kasko nicht hoch geht.

    Wenn das abgelehnt wird dann sol dein bekannter bei der Polizei eine Selbstanmzeige machen und seine Versicherung über denn Schaden aufklären. Dann ist er aus der "Zwickmühle" und Erpressbarkeit draussen und wenns teuer wird kostet es trotzdem nur eine Kaskohochstufen (Die Versicherungsvertretter könne durchrechen ab wann sich das selbst zahlen "rechnet")

    Der Geschädigte darf sich dann mit der Versicherung rumschlagen die natürlich versucht das so preiswert wie möglich zu erledigen. Deswegen ist man ja versichert oder ?

    Grüsse

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Was hat denn die Kasko des Bekannten mit dem Schaden des Geschädigten zu tun ? Hier kommt die Kfz-Haftplicht für auf, die Kasko hat damit überhaupt nichts zu tun, und regelt allein den Eigenschaden.

    Warum sollte er bei der Polizei eine Selbstanzeige erstatten, wie blöd ist denn das ?

    Warum sollte der Geschädigte sich mit der Versicherung rumschlagen ? Der Geschädigte übergibt alles einen Anwalt, welcher alle Angelegenheiten regelt.
    Dies wird für den Bekannten dann in etwa um das 4 fache teurer als er jetzt angeboten bekommt und lohnt sich nicht mehr selbst zu zahlen, was eine Schlechterstellung im SF-Rabatt zur Folge hat.

    Fazit: Mit 250,-€ ist der Bekannte mehr als gut bedient.

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Der Geschädigte darf sich dann mit der Versicherung rumschlagen die natürlich versucht das so preiswert wie möglich zu erledigen. Deswegen ist man ja versichert oder ?

    Die Versicherung weiß aber im Gegensatz zu den Laien das ein kleiner Kratzer nicht mit 250,-€ erledigt ist, dies denken nur Laien welche nicht oft mit solchen Schäden zu tun haben.

    Kommentar von VersBerater VersBeraterVersBerater

    @IXXlac: Es ist nicht so simpel wie Du geschrieben hast, da Deine Antwort voller fachlicher Falschaussagen besteht. Ber Versicherungsrechtlichen Fragen übe Dich bitte in entsprechender Zurückhaltung. Leon97531 hat die bislang beste Antwort gegeben.

  • 0
    Antwort von juergen3005 juergen3005

    Wenn der schon so verbeult ist, bringt der den Wagen bestimmt nicht in die Werkstatt. Der will nur abkassieren. Biete ihm 100 Euro an, und dann soll er Ruhe geben. Vielleicht lässt er sich ja auf das Angebot ein. Und dein Bekannter zahlt natürlich mit.

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Wenn der schon so verbeult ist, bringt der den Wagen bestimmt nicht in die Werkstatt. Der will nur abkassieren.

    Man ist nicht verpflichtet den Schaden reparieren zu lassen.

    Der Verursacher ist aber verpflichtet einen angerichteten Schaden zu begleichen! Deshalb kann man also nicht von abkassieren reden.

    Das würde ja heißen das Auto`s ab einem gewissen Alter oder Zustand nicht mehr repariert werden dürfen...?

    Kommentar von juergen3005 juergen3005juergen3005

    Dürfen schon. Aber nicht auf Kosten anderer Autofahrer. Wenn der Wagen schon voller Dellen ist, interessiert es dem Halter wohl kaum wie sein Wagen aussieht. Und deswegen wird er ihn wohl auch nicht in die Werkstatt bringen. Deswegen meinte ich daß man ihm auch weniger Geld anbieten könnte. Versuch macht klug. Und sind neben dem Kratzer Dellen von einem vorherigen Unfall, weil man ja nicht verpflichtet ist sie beseitigen zu lassen, würde ich dem Halter des Golfs einen 10er für einen Lackstift in die Hand drücken.

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Das ist Deine Meinung.

    Rechtlich gesehen hat er aber Anspruch darauf das genau diese Delle entfernt und lackiert wird, auch wenn das in der Praxis kaum möglich ist.

  • 0
    Antwort von OdinsErben OdinsErben

    In dem Fall wäre es gut wenn der KV der Werkstatt höher wäre... ;) Dann würde nämlich die Versicherung von sich aus nen Sachverständigen mit der Fahrzeugbegutachtung beauftragen. Wenn nämlich das beschädigte Fzg. Vorschäden an der Stelle die jetzt auf deren Kosten lackiert werden soll hat, dürfte der nen ganz erheblichen Teil der Reparaturkosten streichen. Die Haftpflicht hat die Pflicht den Geschädigten so zu stellen, als ob der Schaden nie eingetreten wäre aber nicht BESSER... Genau das ist aber der Fall wenn sich jemand ein bereits beschädigtes Auto von nem erneuten "Schädiger" auf dessen Kosten reparieren läßt. Ich würde der Versicherung diese Umstände mitteilen und fragen, ob die trotz der eigentlich zu geringen Schadenshöhe vllt DOCH nen Gutachter hinzuziehen würden, ne andere Möglichkeit seh ich nicht...

  • 0
    Antwort von Cavalierchen Cavalierchen

    Lass mal einen kleinen popligen Kratzer reparieren. Du wirst schauen, was da eine Werkstatt verlangt!

    Kommentar von estelle93 estelle93

    aber das Auto war ja zuvor schon total verbeult , ist das nicht etwas hoch gegriffen bei dem Mini-Kratzer 250 euro zu verlangen??

    Kommentar von Cavalierchen CavalierchenCavalierchen

    Ich habe den Kratzer nicht gesehen und kann es daher auch nicht beurteilen. Ihr habt den Schaden verursacht und müsst dafür aufkommen. Wenn ihr einen Sachverständigen dazu holen wollt, wird es auf jeden Fall teurer.

  • 0
    Antwort von dollgar dollgar

    das wäre preiswert

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.