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Auto kommt zerkratzt aus der Werkstatt - Bei wem liegt die Beweislast?

gefragt von SenselesswaysSenselessways am 26.08.2008 um 9:06 Uhr

Ich habe mal wieder eine Autofrage an euch
Ich habe mein Auto am Freitag aus meiner Vertragswerkstatt geholt, es wurden Kabel für die Sound Anlage verlegt. (Es handelt sich um einen Neuwagen, Garantie, 1.500km, ca. 2 Monate alt).
Am Freitag Abend habe ich festgestellt, das an der Einstiegsleiste 5 Tiefe Kratzer (bis runter aufs Blech) sind, die eindeutig mit einem spitzen gegenstand (wie Schraubenzieher o.ä.) gemacht worden sind. Die Kratzer waren vor Freitag definitiv nicht da. Gestern war ich bei der Werkstatt und habe den Schaden gemeldet, und nun behaupten die natürlich das wäre bestimmt schon vorher gewesen und sie wären nicht schuld dran.

Bei wem liegt die Beweislast?


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 26. August 2008 09:10
4x
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dort wirst du ein problem haben, da du in der Beweislast bist.. bedanke dich höflich für den Kundenservice und suche dir eine andere..


anonym
beantwortet von monja1995 am 26. August 2008 09:08
3x
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Sowas hatte ich leider auch mal und die Beweislast lag bei mir. Seitdem besichtige ich das Fahrzeug immer, wenn ich es abhole genau und zwar noch in der Werkstatt.

Kommentar von C04e6391707a8eefb59d157e28f0079esmallfabienne1997 am 26. August 2008 09:10

richtig!!!


dragon100
beantwortet von dragon100 am 26. August 2008 09:08
2x
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Solche Lackschäden werden normalerweise dann auf der Auftragsbestätigung vermerkt.Jedenfalls in meiner Werkstatt.


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 26. August 2008 09:11
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Nun Du hättest am Freitag Abend als Du das Fahrzeug aus der Werkstatt holst reklamieren müßen. Kannst nicht erwarten das Du 3 Tage später zur Werkstatt fahren kannst und sagen das ist von Denen. Die Beweislast liegt immer bei dem Beschuldigendem weil die Unschuld kann man schlecht beweisen. Somit mußt Du nachweisen das die Werkstatt die Kratzer gemacht hat.

Kommentar von 484ee5192fe50e3beb52a405e9df6ae6smallSenselessways am 26. August 2008 09:15

Die 3 Tage hatte die Werkstatt geschlossen, ich bin zum frühst möglichen Zeitpunkt hin um den Schaden zu melden.

Kommentar von Simple_avatar8smallMietnormade am 26. August 2008 09:22

Der frühest Mögliche Zeitpunkt ist beim Abholen des Fahrzeuges mit vermerk auf der Rechnung. Und genau dann hast Du auch kein Problem das zu Beweisen. Ich mache immer ein Photo vor Werkstattauftrag(Fahrzeugeingang) und bei Abholung und hatte noch nie ein Problem.

Kommentar von Simple_avatar8smallMietnormade am 26. August 2008 09:26

Ich sehe gerade Neuwagen

(Vollkasko zahlt auch Vandalismusschäden)


Plumbum
beantwortet von Plumbum am 26. August 2008 09:14
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Ein Bekannter hatte ein ähnliches Problem. Eine riesige Schramme an der Seitentür. Seitdem wird der Wagen unter Zeugen mit einer Digitalkamera mit Datum- und Zeitangabe an allen Stellen photographiert, bevor er in die Werkstatt gebracht wird.





fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 26. August 2008 09:09
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Aussage gegen Aussage...Du musst beweisen! Hättets du den Wagen vor Ort angeschaut und festgestellt sehe es anders aus...

.

gehe mal einkaufen...zuhause beim auspacken siehst du das du zuviel gezahlt hast...kannst du auch nichts mehr machen!


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 26. August 2008 09:14
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Moin! BEI DIR!


maiki01
beantwortet von maiki01 am 26. August 2008 09:38
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die Beweispflicht hast Du. ich habe selbst eine Werkstatt, und hatte mal einen Kunden, der wollte eine Beule mit Kratzer reklamieren. bei ihm war nur das Problem, dass im Kratzer Flugrost war und es 3 Wochen nicht geregnet hatte. Die Sache war vor Gericht und er hat verloren



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