Ich habe im Februar 20ß11 als Privat Person einen gebrauchten Opel Vectra beim Händler gekauftt. Der Kaufvertrag war eine verbindliche Bestellung nur mit Stempel der Firma ohne Unterschrift des Verkäufers. Unter Sonstiges steht :Händlergeschäft ohne Gewährleistung. Unbedacht und in Eile habe ich dies unterschrieben Diese Woche ging die Lenkhydraulik kaputt,das ist eine teure Reparatur Frage? Ist es rechtens das sich der Verkäufer aus der Gewährleistung entlassen kann, besteht für mich Gewährleistung oder muss ich diese Reparatur selbst tragen? Für schnelle und klare Hilfe wäre ich dankbar
Auto Kaufvertrag Unsicherheit
Antworten (3)
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Diese Woche ging die Lenkhydraulik kaputt,das ist eine teure Reparatur Frage? Ist es rechtens das sich der Verkäufer aus der Gewährleistung entlassen kann, besteht für mich Gewährleistung oder muss ich diese Reparatur selbst tragen?
Wenn du als Privatperson das Fahrzeug bei einem Händler gekauft hast, steht der Händler dir gegenüber in der "Gewährleistungspflicht" bedeutet im konkreten Fall für dich:
In den ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen, dass der Mangel bei Kauf bereits vorhanden war, der Händler muss Gegenteiliges beweisen.
Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein, und du musst darlegen, dass der Mangel bei Übernahme schon vorhanden war.
Je nachdem wann im Februar du das Fahrzeug gekauft hast, und du den Mangel beim Händler reklamiert hast, musst du darlegen das der Mangel bereits bei Übernahme vorhanden war.
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1Antwort von
DevtonesDevtones
Ganz einfach: Nein. Das ist genau wie wenn Leute auf Ebay schreiben: Wegen privat Verkauf keine Gewährleistung und kein Rücknahmerecht. Dafür hast du ja einen Kaufvertrag, natürlich muss der Verkäufer das reparieren.
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1Antwort von
carleonecarleone
Wie oft kommt die Frage noch?
Hast Du doch gestern schon gestellt.
Kommentar von
Leon97531Leon97531 Wie oft kommt die Frage noch?
Wahrscheinlich bis eine Antwort kommt ?
Warum antwortest du dann nicht auf seine bereits gestellte Frage ?
Dort liegt doch noch keine Antwort vor:http://www.gutefrage.net/frage/haendlergeschaeftohne-gewaehrleistung
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Ein Privatverkäufer kann aber die Gewährleistung komplett ausschließen, ein gewerblicher Verkäufer kann diese bei gebrauchten Sachen nur auf 1 Jahr reduzieren.
Hier in diesem Fall bei Verkauf durch einen Händler an eine Privatperson ist der Ausschluss allerdings ungültig, und der Händler steht mit den vollen 2 Jahren in der Gewährleistungspflicht.