Hallo, da mein "Unfallfreier" nun doch ein Unfallwagen war, will ich den Wagen zurückgeben. Der Händler wird den Wagen ja kaum rückkaufen (sonst wäre alles klar), denn er will ja die MwSt zurückbekommen. Das halte ich für gefährlich, denn dann kann der staat ja womöglich meine bereits ausbezahlte Umweltprämie zurückfordern. Was also tun? Ich würde beim gleichen Händler ein anderes Auto erwerben. Aber muß das dann auch förderungsberechtigt sein, also mit MwSt., oder kann ich einen normalen Gebrauchten kaufen? Danke im Voraus an den Sachkundigen Braveheart63
Auto-Kaufvertrag nachträglich gewandelt - Umweltprämie zurückzahlen?
Antworten (2)
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malokk Suche das Gespräch mit dem Verkäufer. Will er es nicht zurückkaufen, drohe ihm mit Anzeige wegen ARGLISTIG VERSCHWIEGENER MÄNGEL + Ansprüche aus Schadenersatz, und weise ihn auf die Schädigung seines Rufes hin, wenn dieses rauskommt.
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eddalieddali
Wenn der Händler Dir einen Unfallwagen als Unfallfrei verkauft hat, ist es Betrug und er muß ihn zurücknehmen.
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braveheart63 Danke, eddali. Das ist richtig, aber darum geht es gerade. Er wird ihn nicht rückkaufen wollen (wegen MwSt), sondern den Kaufvertrag rückgängig machen. Und dann könnte ich doch Probleme mit der Umweltprämie bekommen. Gruß braveheart63
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eddalieddali kannst Du dir denn dort nicht einfach einen anderen holen, der Händler wird doch nicht nur das eine Auto da haben. Oder nimm einfach dein altes auto und gehe damit zu einem anderen Händler
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braveheart63 darum geht es gerade. Es gibt Gründe für mich, ein vergleichbares Fahrzeug (gleicher Typ und Ausstattung) wieder zu kaufen. Der Markt ist da etwas eng. Zudem habe ich das Fahrzeug in den 4 Monaten meines Besitzes 8000 km bewegt und das würde der Händler sicherlich gegenrechnen. Ich würde daher anbieten, mir ein Fahrzeug mit dem entsprechend höherem Alter und Laufleistung zu vermitteln. Nur ob mir das die Prämie erhält? Ansonsten muß ich nach meinen Recherchen zuzahlen - 8000 km mal 30 cent sind 2400 Euro!
Hallo malokk, danke für die Antwort. Wie an eddali geantwortet, möchte ich einen nutzungsgeminderten Rückkaufbetrag vermeiden. Die Frage ist aber, wenn ich dann einen "normalen" Gebrauchten nehme, ob dann auch noch die Prämie futsch ist, die ich dann auch noch einfordern muß. Gruß braveheart63