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Auto kaufen (inkl Mws) - Vorsteuerabzug - verkaufen?

Frage von schwaigerf2000 schwaigerf2000

Hallo,

wenn ich als Unternehmen ein Auto kaufe, inkl Mwst, z.b um 10.000€, kann ich mir die Vorsteuer, d.h 1596€ von der Steuer abziehen bzw. bekomme die vom FA retour. Verkaufe ich das Auto nach einem Jahr für 8.000€, muss ich ja die Mwst ausweisen, d.h 1277€ an das FA zahlen (19% Umsatzsteuer). Fließen die 8000€ dann als Einnahme bzw. als Gewinn mitein? Oder werden die dann nicht eingerechnet am Endes des Jahres in die Einkommenssteuererklärung?

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Antworten (5)

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    Antwort von barolo86 barolo86

    als Unternehmer schreibst du ja das Fahrzeug über 5 Jahre ab, d.h. jedes Jahr werden 2000 Euro vom Wert abgezogen. Nach 1 Jahr ist er dann noch 8000 Wert, d.h. du hst genau den Buchwert erzielt. alles darüber musst du nachversteuern alles darunter kannst du als Verlust abbuchen. Die MwSt must du natürlich komplett an das FA zahlen

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    Antwort von schwaigerf2000 schwaigerf2000

    Wenn ich jedoch 10.000€ ausgegeben hab, und dann 8.000€ einnehme, mach ich am Papier 2.000€ Verlust, d.h kein Gewinn

    Kommentar von Elch740 Elch740Elch740

    Er hat den Wagen für 8403 Euro gekauft.

    Nach einem Jahr steht er noch mit 6722 Euro in den Büchern.

    Er verkauft ihn für 6722 Euro.

    Damit macht er keinen Verlust.

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    Antwort von schelm1 schelm1

    Neben der Mehrwertsteuer gilt es ja auch die AFA zu beachten. Folglich mindert sich der Verkaufserlös um den Restwert gemäß Stand nach AFA und nur der Differenzbetrag wäre als Gewinn zu versteuern!

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    Antwort von tapri tapri

    die MwSt wir gegeneinander verrechnet, also die, die du bezahlen musst (beim kauf) und die, die du einkassierst (also beim Verkauf). du hast hier einen Verlust gemacht, der sich auf dauer nicht rechnet, er wird als Verlust in die Steuererklärung aufgenommen

    Kommentar von Elch740 Elch740Elch740

    o.O ?

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    Antwort von Annaberg Annaberg

    Beim Kauf des Auto bekommst du die Vorsteuer, beim Verkauf musst du die MwSt abführen, der Verkaufserlös wird Einnahme und schlägt sich im Gewinn nieder, den du im Zuge der Einkommensteuer versteuern musst. Das alles natürlich nur, wenn du kein Kleinunternehmer bist.

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