Hallo, wir sind gerade am anfang unserer Selbstständigkeit und brauchen ein größeres Auto. Nun meine Frage, werde das Auto 60% geschäftlich und 40% privat nutzen. was lohnt sich da? Das auto geschäftlich zu melden oder privat.und wenn ich das auto kaufe, brauche ich da eine Rechnung, oder reicht dem finanzamt ein Kaufvertrag ohne Mwst?
Antworten (2)
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MeandorMeandor
Bei 60% geschäftlicher Nutzung ist das Auto notwendiges Betriebsvermögen. Der Privatanteil wird somit durch die 1% Regelung ermittelt, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird.
Der geschäftliche Anteil kann anhand geeigneter Unterlagen nachgewiesen werden. Sollte der Anteil laut Nachweis unter 50% sein, sind die Kosten anhand des Nachweises auf privat und geschäftlich aufzuteilen.
Du bist also nicht grundsätzlich verpflichtet ein Fahrtenbuch zu führen. Es reichen auch geeignete Aufzeichnung, nur wenn Du über 50% bist und nach tatsächlichen Kosten abrechnen willst, solltest Du ein Fahrtenbuch haben.
Wenn Du das Auto zu mehr als 10% unternehmerisch nutzt, kannst Du den Vorsteuerabzug geltend machen. Allerdings ist die Privatnutzung dann eine unentgeltliche Wertabgabe.
Und die Du das anmeldest, interessiert außer der Zulassungsstelle Niemanden.
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HBResultHBResult
Ohje, das sind aber viele Fragen auf einmal, also:
Wenn Du das Auto in das Fimenvermögen nimmst, dann kannst Du nur dann Vorsteuer ziehen, wenn die Steuer auch auf der Rechnung ausgewiesen ist - das kann bei Gebrauchtwagen schwierig werden - ohne Ausweis der USt auch keine Vorsteuer
Was nun steuerlich besser ist, ist gar nicht so leicht zu beantworten und hängt von vielen Faktoren ab, denn:
Wenn das Fahrzeug im Firmenvermögen geführt wird und sowohl geschäftlich als auch privat genutzt wird, muss ein lückenloses Fahrtenbuch geführt werden
Zudem versteuerst Du jeden Monat 1% des Listen-Neupreises des Fahrzeugs, egal wie alt das ist - also, kaufst Du Dir eine 15-Jahre alte S-Klasse kann diese Steuerlast schon enorm sein
auf der anderen Seite sind alle Ausgaben für das Auto natürlich auf der Kostenseite voll einzubuchen, was die Steuerlast wieder schmälert
Was nun wirklich die bessere Variante ist, kann Dir letzten Endes nur ein Steuerberater sagen - ich bin keiner und gebe nur meine Meinung ab
@HBResult, wieso soll er ein lückenloses Fahrtenbuch führen, wenn die 1 %-Regelung zum Tragen kommt? Und wieso soll die 1 %-Regelung zur Anwendung kommen, wenn er doch ein Fahrtenbuch führt? Wozu soll denn dann das Fahrtenbuch überhaupt dienen?
Zum Nachweis, dass der Anteil der geschäftlichen Nutzung der privaten Nutzung überwiegt - so zumindest die Vorgabe der meisten Finanzämter, die ich so kenne
Ja, aber damit ist doch gleichzeitig auch das Verhältnis von betrieblichem zu privatem Nutzungsanteil prozentual nachgewiesen. Also wozu die 1 %-Regelung?
§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG:
"Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen. Die private Nutzung kann abweichend von Satz 2 mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die für das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden."
ok, ich lasse mich gerne belehren - aber dann sind wir wieder bei dem Rechenbeispiel: was ist denn tatsächlich günstiger?