1

Auto kaputt, muss man Versicherung weiterbezahlen?

Frage von taumeltraum taumeltraum

Ich hab mir da gerade darüber Gedanken gemacht. Wenn man ein Auto hat, das plötzlich kaputt ist (Motorschaden oder Totalschaden durch Unfall) und man sich auch nicht gleich wieder ein neues Auto kaufen möchte. Muss man dann die Versicherung weiterbezahlen bis die Kündigungsfrist ausgelaufen ist?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (7)

  • 6
    Antwort von whopper whopper

    nein,du kannst es jederzeit abmelden und auf einem privatparkplatz abstellen.

  • 3
    Antwort von audicoupepower audicoupepower

    nein nur solange bis du es abgemeldet hast... (Zulassungsstelle)

    Kommentar von WilliPahl WilliPahlWilliPahl

    Die Vers. berechnet neu je nach Deinem Vertrag und zahlt Dir die Differenz zurück.

  • 3
    Antwort von Shira Shira

    Sobald du das Auto abgemeldet hast, brauchst du keine Versicherung mehr zu zahlen.

  • 1
    Antwort von WilliPahl WilliPahl

    Nummernschilder abmontieren, mit Schein zur Zulassungstelle und abmelden. Abmeldung der Vers. mitteilen!

  • 1
    Antwort von ziuwari ziuwari

    nein..versicherung abmelden

  • 0
    Antwort von arkohandel arkohandel

    du kannst jederzeit das fahrzeug abmelden,und ab dann ruht die vers.meldest du das gleiche fahrzeug wieder an,musst du wieder die gleiche vers.nehmen,da diese die älteren rechte hat.bei einem fahrzeug wechsel hast du die freie wahl.

  • 0
    Antwort von malli malli

    du kannst es abmelden! dan wird die versicherung automatisch mit gekündigt!

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.