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auto instandsetzen nach unfall??

Frage von bob123bob bob123bob

hey zusammen mir ist heute eine der schlimmsten sachen passiert die einem autofahrer passieren können am stauende ist mir einer voll drauf gerauscht eig dacht ich das mein auto total zerstört ist.. bin jedenfalls ausgestiegen und folgende dinge sind kaputt: klar stoßstange ist verbogen und ca 5-10 cm weiter drinn/ heckklappe schliest nichtmehr und hatt ne kleine delle in höhe vom verschluss / auspuff klackert etwas / kotflügel links hinten ist in hohe des radkastens etwas ausgebeult / unterm scheinwerfer ist ein teil vom kotflügel ab und deswegen ist des licht jetz etwas locker... so jetz wären meine fragen : wieviel geld werd ich von der versicherung dafür noch bekommen/ denkt ihr das am rahmen auch was kaputt ist (und falls was is kann man da noch was machen) /und werd ich des auto wieder einigermaßen hinbekommen (wahrsch mit gebrauchtteilen)

achja er läuft noch wie ne 1 bin damit noch 400 km heimgefahrn außerdem handelt es sich um nen 3er golf in sehr gutem zustand (ich weiß das auto ist alt etc aber ich will keinen neuen bin mit dem soo glücklich und mir liegt echt vie an dem)

danke schonmal für antworten ;)

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Antworten (5)

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    Antwort von turbo666 turbo666

    Zunächst einmal gilt es festzustellen, dass ein Auto wie der Golf 3 keinen Rahmen hat - er hat eine selbsttragende karosserie. Der Bergiff Rahmenschaden wird eigentlich nur noch von Leuten verwendet, die die letzten 50 Jahre Automobilbau verschlafen haben - oder eben von Laien. Daher ist dieser Begriff rechtlich auch nicht zu definieren.

    Der wagen hat jedoch gewiss einen sogenannten Strukturschaden. Davon ist die Rede, wenn fest mit der Karosserie verbundene Teile, die zur gesamten Festigkeit der Karosserie beitragen und nicht geschraubt/gelebt sind so beschädigt wurden, dass es ihres Austauschs bedarf.

    Letzteres ist der bescheibung nach ganz kalr der Fall. Es ist davon auszugehen, dass neben Heckabschlußblech und Kofferboden aufh die beiden Längsträgerhilfsrahmen gestaucht sind. Offiziell müsste man auch diese vermutlich erneuern. Das wird bei einem so alten Auto jedoch nicht gemacht. Man bedient sich hier vorzugsweise eines Dotzers, und versucht, eine Rückverformung vorzunehmen. Anschließend wird das beschädigte Umfelt ausgetrennt (Kofferboden, Heckabschlussblech, ggf auch Radhäuser) und erneuert.

    Vermutlich spricht selbst der hierfür zu betreibende Aufwand auchfrund des doch relatv niedrigen Wiederbeschaffungswerts eines Golf III gegen eine Instandestzung. Du kannst also allenfalls eine Notrepartur durchführen und den restlichen TÜV "runterfahren". Dabei ist zu bedenken, dass die Heckklappe gewiss nicht mehr ganz dicht wird. Der Kofferraum kann feucht werden und schimmeln. Darüber hinaus könnten auch Abgase ins Fahrzeuginnere dringen..

    Tipp: Nachdem Du offenbar gar keinen blassen Schimmer von dieser Materie hast, gehe zu einem Anwalt, der Dir einen Sachverständigen benennt, mit dem das Maximum bei der Versicherung herauszuholen istt. NIEMALS einen Sachverständigen akzeptieren, den die Versicherung schickt! Der schreibt in der Regel etwa 30 bis 50 % weniger auf! Rier lauert der Betrug! Also mit eigenem Anwalt und eigenem Sachverständigen das Maximum an Schadenersatz herausholen und verscuhen, ein tatsächlich vergleichbares, gutes Auto zu erwerben. Das ist in der Regel gut möglich, wenn man alles richtig macht und sich auf keinen Fall auf irgendwelche Diskussionen mit der Versicherung einlässt. Jede Korrespondenz, jedes telefonat - alles, wirlich alles muss über einen Anwalt laufen. Bei Anrufen des Verischerers - zu nichts Stellung nehmen, sondern ausschlißlich den beauftragten Anwalt benennen!

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    RatgeberHelden Antwort von machhehniker machhehniker

    Also Ramenschaden liegt vor (Kotflügel hinten über dem Radkasten ausgebeult). Ich bin jetzt kein Gutachter und ich seh das Auto nicht. Nach meinen Erfahrungswerten errechnet der Gutachter Reperaturkosten von ca 4000,-€ (der rechnet mit Neuteilen, Richtbank und Lackierung). Nun musst Du selbst wissen, wie viel Dein Auto ohne den Unfall an Wert hatte. Kannst ja auch im Internet oder Zeitung vergleichbare Fahrzeuge suchen und danach den Wert ermitteln (macht der Gutachter auch so). Um Deine Reperaturkosten wenn Du es selbst machst und Gebrauchtteile verwendest zu schätzen solltest Du mal bei nem Karosseriebauer (Unfallwerkstatt) vorbeischauen und anfragen wie teuer es wäre den Ramen zurückzuziehen und das Heck wieder auszurichten. Dort kann man Dir auch sagen was Du alles Neu (gebraucht) besorgen musst. Die Teile kannst Du dann suchen und ebenfalls die Preise ermitteln. Ach ja die Werkstatt will natürlich komplett reparieren, musst denen klarmachen, dass dies die Kosten sprengt und dann gar nicht geht.

    Ich geh mal von nem wirtschaftlichen Totalschaden aus. Also die Reperaturkosten wären höher als der Wert. Du bekommst dann den Wert des Wagens abzüglich des Restwerts (der Gutachter telefoniert mit Schrott- und Gebrauchtteilehändlern was die für das Auto noch zahlen würden und ermittelt so den Restwert). Du bekommst dann noch eine Ummeldungspauschale (glaub 100,-€) und Ersatz für den Fahrausfall, bzw Mietwagen, für ca 10 Tage.

    Wenn sich die Reperatur lohnt kannst Du den Wagen in der Werkstatt abgeben und für die Reperaturzeit ein gleichwertigen Mietwagen benutzen, zahlt alles die Versicherung. Du kannst auch etwas Gewinn daraus schlagen in dem Du Gebrauchtteile verwendest oder selbst reparierst, musst aber bedenken von der Versicherung die Mwst nur für vorliegende Rechnungen zu bekommen.

    Erstmal brauchst Du einen Gutachter, wenn der Unfallverursacher Dir einen schicken will muss es nicht bedeuten dass er Dich Linken will. Du selbst kannst aber bestimmen welcher Gutachter Dein Auto begutachtet, kannst also den Gutachter ablehnen und das Auto von einem Gutachter Deines Vertrauens begutachten lassen. Erstmal musst Du eben sehen, was beim Gutachten rauskommt, danach kannst Du weitersehen. Wenn Du einen geschickten Gutachter annimmst und der einen Unakzeptablen Wert (also viel zu wenig) für Dein Auto ermittelt kannst Du es im Nachhinein mittels anderem Gutachter auch noch anfechten.

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    RatgeberHelden Antwort von hiphoptiptop hiphoptiptop

    Der "wirtschaftliche Totalschaden" kann selbstverständlich auch vorliegen, wenn das Auto noch fahrfähig ist - entscheidend ist, ob die Reparaturkosten höher sind als der Zeitwert des Fahrzeugs. In diesem Fall wird auch nur dieser ersetzt und für einen Mietwagen wird eine nur wenige Tage bemessende Zeitspanne angesetzt, die eben nötig ist, sich ein vergleichbares Ersatzfahrzeug zu kaufen. Was bei einem Golf 3 nicht sonderlich schwer ist....

    Kommentar von bob123bob bob123bob

    naja wie gesagt ein neues auto möchte ich nicht kaufen wenn es jetz ein wirtschaftlicher ist kann ich doch (sagen wir jetz mal die 1000 euro nehmen un d bei der reparatur von meinem auto den restbetrag noch drauflegen oder?

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    Antwort von stylisch53 stylisch53

    Du musst einen Gutachter besorgen. Der sagt dir dann alles aber ich glaub du hast ein total Schaden entweder bekommst du das Geld zurück was dein Auto gekostet hat oder du gibst zur Reparatur das bezahl die Versicherung von dem Unfallverursacher

    Kommentar von bob123bob bob123bob

    ja schon aber die bezahlen mir ja nicht mehr als des auto davor wert war deswegen wird des doch schwer da alles richten zu lassen??

    Kommentar von stylisch53 stylisch53stylisch53

    Man kann alles Raparieren geh zur Werkstatt .

    Kommentar von stylisch53 stylisch53stylisch53

    Oder die Teile werden Neu eingebaut

    Kommentar von bob123bob bob123bob

    ja aber wenn mir die versichrung jetz 1500 zahlt und die reperatur 2000 kostet muss ich doch noch 500 drauflegen ocer?

    Kommentar von stylisch53 stylisch53stylisch53

    Nein von den Unfallverursacher seine Versichrung musst alles bezahlen also die Reparatur du musst nix bezahlen. Hast du seine Versichrungsnummer?

    ABER FRAG EIN GUTACHTER ICH WEI? AUCH NICHT WIE DEIN AUTO JETZT AUSSIEHT

    Kommentar von stylisch53 stylisch53stylisch53

    Nein von den Unfallverursacher seine Versicherung musst alles bezahlen also die Reparatur du musst nix bezahlen. Hast du seine Versicherungsnummer?

    ABER FRAG EIN GUTACHTER ICH WEIß AUCH NICHT WIE DEIN AUTO JETZT AUSSIEHT

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    Antwort von Medienmensch Medienmensch

    Du gibst Dein Auto baldmöglichst in eine gute Werkstatt und lässt den Schaden beheben. In der Zwischenzeit hast Du Anspruch auf einen Leihwagen/Mietauto.
    Sollte alles die Versicherung des Unfallgegners zahlen.

    Kommentar von bob123bob bob123bob

    ich befürchte aber das es einfach als wirtschaftlicher totalschaden abgestempelt wird dann bekomm ich vll 1000-2000 euro was meiner vermutung nach nicht reicht um es in einer werkstatt richten zu lassen...

    Kommentar von Medienmensch MedienmenschMedienmensch

    Solange das Auto noch fährt, kann kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen. Aber klär das bitte mit der Reparaturwerkstatt Deines Vertrauens ab. Schließlich ist man dort auch daran interessiert, Geld zu verdienen.

    Kommentar von bob123bob bob123bob

    ok der verusacher hatt jetz schon gemeint er lässt jetz dann nen gutachter vorbeikommen... was meinst du sollte ich selbst auch noch einen beauftragen??

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