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Auto in Abwesenheit abgeschleppt, Halteverbotsschilder erst später aufgestellt, muss ich zahlen?

Frage von Solino Solino

Das Auto eines Freundes wurde in seiner Abwesenheit abgeschleppt, es stand dort einige Tage. Der Grund trat allerdings erst ein, als er sein Auto bereits abgestellt hatte, da in der entsprechenden Straße danach Halteverbotsschilder angebracht wurden. Muss er trotzdem die Kosten tragen, obwohl ihm das Halteverbot zur Zeit des Abstellens nicht bewusst war und er dies auch nicht wissen konnte?

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Antworten (7)

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    Antwort von laurasstern22 laurasstern22

    Ein Halteverbot muss 3 Werktage vorher aufgestellt sein. Ab dem vierten Tag darf das Fahrzeug dann abgeschleppt werden, sofern es auf einer öffentlichen Straße abgestellt ist. Ob er das Halteverbot zur Zeit des Abstellens kannte oder nicht, ist dann irrelevant, da er ja nicht dafür bestraft wird, dass er sein Auto zu dem Zeitpunkt dort abgestellt hat, sondern weil er sein Fahrzeug mehrere Tage unbeaufsichtigt hat stehen lassen, man mutet einem Fahrzeughalter also zu, spätestens alle 3 Tage auf sein Auto ein Auge zu werfen und entsprechend Änderungen zu erkennen, die in Verbindung zum parkenden Fahrzeug stehen.

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    Antwort von docbde docbde

    Ja muss er. Wenn er sein Fahrzeug im öffentlichen Raum abstellt, muss er dafür sorgen, dass sich jemand um das Fahrzeug kümmert. Die Rechtsprechung geht von bis zu 72h aus. In diesem Zeitraum muss jemand nach dem Fahrzeug sehen.

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    Antwort von lalebei lalebei

    leider ja - er hat eben damit zu rechnen, dass solche Schilder aufgestellt werden können - die Rechtsprechung ist da uneinsichtig hart

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    Antwort von HMRAllgaeu HMRAllgaeu

    Kam letztens ein Bericht im Fernsehen. Leider mußte der Halter die Kosten tragen. Aber ein Bußgeld kann er nicht bekommen.

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    Antwort von swissdog swissdog

    ja, er muss zahlen, denn weg sein verpflichtet ihn trotzdem nach seinem auto zu schauen

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    Antwort von DonBrush DonBrush

    Ja, die Kosten muss er trotzdem übernehmen. Ist leider so.

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    Antwort von sikas sikas

    Wenn Du/Er Beweisen kann das er nicht die Möglichkeit hatte den Wagen wegzufahren und nicht anwesend war als das Schild aufgestellt wurde,Einspruch einlegen dem wird dann in der Regel auch nachgekommen.Gilt aber nur für 3 Werktage.

    LG Sikas

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