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Auto in Abwesenheit abgeschleppt, Halteverbotsschilder erst später aufgestellt, muss ich zahlen?

gefragt von Solino am 26.06.2009 um 21:28 Uhr

Das Auto eines Freundes wurde in seiner Abwesenheit abgeschleppt, es stand dort einige Tage. Der Grund trat allerdings erst ein, als er sein Auto bereits abgestellt hatte, da in der entsprechenden Straße danach Halteverbotsschilder angebracht wurden. Muss er trotzdem die Kosten tragen, obwohl ihm das Halteverbot zur Zeit des Abstellens nicht bewusst war und er dies auch nicht wissen konnte?


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anonym
beantwortet von laurasstern22 am 26. Juni 2009 21:31
4x
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Ein Halteverbot muss 3 Werktage vorher aufgestellt sein. Ab dem vierten Tag darf das Fahrzeug dann abgeschleppt werden, sofern es auf einer öffentlichen Straße abgestellt ist. Ob er das Halteverbot zur Zeit des Abstellens kannte oder nicht, ist dann irrelevant, da er ja nicht dafür bestraft wird, dass er sein Auto zu dem Zeitpunkt dort abgestellt hat, sondern weil er sein Fahrzeug mehrere Tage unbeaufsichtigt hat stehen lassen, man mutet einem Fahrzeughalter also zu, spätestens alle 3 Tage auf sein Auto ein Auge zu werfen und entsprechend Änderungen zu erkennen, die in Verbindung zum parkenden Fahrzeug stehen.


anonym
beantwortet von docbde am 26. Juni 2009 21:30
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Ja muss er. Wenn er sein Fahrzeug im öffentlichen Raum abstellt, muss er dafür sorgen, dass sich jemand um das Fahrzeug kümmert. Die Rechtsprechung geht von bis zu 72h aus. In diesem Zeitraum muss jemand nach dem Fahrzeug sehen.


DonBrush
beantwortet von DonBrush am 26. Juni 2009 21:30
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Ja, die Kosten muss er trotzdem übernehmen. Ist leider so.


swissdog
beantwortet von swissdog am 26. Juni 2009 21:30
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ja, er muss zahlen, denn weg sein verpflichtet ihn trotzdem nach seinem auto zu schauen


HMRAllgaeu
beantwortet von HMRAllgaeu am 26. Juni 2009 21:30
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Kam letztens ein Bericht im Fernsehen. Leider mußte der Halter die Kosten tragen. Aber ein Bußgeld kann er nicht bekommen.



anonym
beantwortet von lalebei am 26. Juni 2009 21:30
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leider ja - er hat eben damit zu rechnen, dass solche Schilder aufgestellt werden können - die Rechtsprechung ist da uneinsichtig hart


sikas
beantwortet von sikas am 26. Juni 2009 21:33
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Wenn Du/Er Beweisen kann das er nicht die Möglichkeit hatte den Wagen wegzufahren und nicht anwesend war als das Schild aufgestellt wurde,Einspruch einlegen dem wird dann in der Regel auch nachgekommen.Gilt aber nur für 3 Werktage.

LG Sikas


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