Die Werkstatt muss einen unterschriebenen Werkvertrag von Euch haben, da Ihr das Auto dort abgeliefert habt. Das heißt auch, dass auf diesem euer dargelegter Mangel aufgeschrieben steht.
Werkvertrag (§ 631 ff. BGB, www.dejure.org/gesetze/BGB/631.html) heißt, dass das Werk ein von den Mängel freies Auto gewünscht wird. Dieses Werk wurde nicht erbracht. Der Mangel ist noch nicht behoben. Dementsprechend kann Nacherfüllung verlangt werden (ohne weitere Berechnung).
Damit Du ganz genau bescheid weißt, lies bitte die entsprechenden Paragraphen im BGB durch. Dann bist Du zumindest auf der richtigen Seite, was ein Werkvertrag bedeutet und zu was sich die Werkstatt verpflichtet hat.
Nacherfüllung nach § 635 BGB:
(1) Verlangt der Besteller Nacherfüllung, so kann der Unternehmer nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen.
(2) Der Unternehmer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Unternehmer kann die Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
(4) Stellt der Unternehmer ein neues Werk her, so kann er vom Besteller Rückgewähr des mangelhaften Werkes nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
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