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Auto immer noch kaputt

Frage von jonro jonro

Hallo,

mein Auto war vorrige Woche in einer Freien Werkstatt, weil er nicht angesprungen ist. 2 Tage später haben sie ihn zu meinen Eltern geschafft. (Da ich zur Zeit im Ausland arbeiten bin) Wollte heute mit ihm endlich mal wieder fahren, aber springt immer noch nicht an und macht die gleichen geräusche wie letzte Woche. Von der Werkstatt, habe ich nur eine einfache Quittung bekommen. Also keine großen auflistungen oder sonst was. Wenn ich jetzt die Werkstatt anrufe, muss ich dann wieder die Reperatur bezahlen oder muss es die Werkstatt übernehmen?

Wäre schön wenn ihr mir ein wenig weiter helfen würdet. Danke schon mal. Liebe Grüße

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Antworten (2)

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    Antwort von srami srami

    Die Werkstatt muss einen unterschriebenen Werkvertrag von Euch haben, da Ihr das Auto dort abgeliefert habt. Das heißt auch, dass auf diesem euer dargelegter Mangel aufgeschrieben steht.

    Werkvertrag (§ 631 ff. BGB, www.dejure.org/gesetze/BGB/631.html) heißt, dass das Werk ein von den Mängel freies Auto gewünscht wird. Dieses Werk wurde nicht erbracht. Der Mangel ist noch nicht behoben. Dementsprechend kann Nacherfüllung verlangt werden (ohne weitere Berechnung).

    Damit Du ganz genau bescheid weißt, lies bitte die entsprechenden Paragraphen im BGB durch. Dann bist Du zumindest auf der richtigen Seite, was ein Werkvertrag bedeutet und zu was sich die Werkstatt verpflichtet hat.

    Nacherfüllung nach § 635 BGB:

    (1) Verlangt der Besteller Nacherfüllung, so kann der Unternehmer nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen.

    (2) Der Unternehmer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

    (3) Der Unternehmer kann die Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

    (4) Stellt der Unternehmer ein neues Werk her, so kann er vom Besteller Rückgewähr des mangelhaften Werkes nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

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    Antwort von gibtsdochnich gibtsdochnich

    geh zur werkstatt mit der quittung und lass dir ne aufstellung über die arbeiten geben

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