Hallo ich habe vor ein ungefähr 3 wochen mein auto in Ebay-Kleinanzeigen reingestellt ,war ein kleiner Fiat Punto älteres Bauhjahr..hatte sich nach 4 Tagen auch einer gemeldet der dann sofort vorbei kam..Ich habe ihn gesagt was ich weis :Das Auto läuft super hat mich zuverlässig überall hin gebracht ist sauber kein unfall undsoo der hat sich das Auto auch ganz genau angeguckt und es hat ihn gefallen ..ich habe ihn auch noch gesagt das man beim Auto irgendwann das Kuplungsseil austauschen sollte weil es schon was älter ist. ..Hat ihn halt alles gefallen und schließlich hat er es für 700 Euro gekauft .. jetz nach ich glaube 2 Wochen meldet er sich und sagt mir er will das Geld zurück weil Bremsen anscheinend kaputt sind und hinten etwas am Radlager ..Er ist jetz mit dem Auto 2 Wochen gefahren ...Jetz droht er mir mit anwälten hat er da irgendwelche rechte .. bevor es vor gericht geht will ich mir sicher sein das ich recht habe, und nicht er was dem rücktausch vom auto betrifft.. Lg
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resaoneresaone
Sein Pech, gekauft wie gesehen. Also keine Panik, geht es vor Gericht muss er das alles zahlen und du wirst Recht bekommen :-) Das Privatverkauf auch keinerlei Garantie.
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Jurist1982 das stimmt nicht! zuerst können zwischen zwei verbrauchern die gewährleistungsrechte ausgeschlossen werden (das hat nichts mit einer garantie zu tun!!!!) dazu muss aber auch tatsächlich schriftlich ein ausschluss erfolgen!
ich vermute, das wurde nicht gemacht! (Wenn doch, dann brauchst du dir keine sorgen machen, dann könnte der käufer nur anfechten, aber wohl mit wenig erfolg!)
wenn kein ausschluss erfolgt ist, dann kommt es tatsächlich auf den kaufvertrag an! hast du was schriftliches??? nur, wenn da mängel ausgeschlossen wurden, gilt für sie nicht die gewährleistung. wenn die bremsen (als verschleißteil) nach 2 wochen nicht funktionieren, dann liegt es nicht am gebrauch des wagens (weil zu kurze zeitspanne), sondern daran, dass sie beim kauf mangelhaft waren. da hilft auch nicht der satz "gekauft wie gesehen", wenn er nirgends schriftlich vereinbart wurde (schriftlich wegen beweisführung im prozess).
fazit: wenn du die mängelrechte nicht ausgeschlossen hast, dann musst du für eine nachbesserung, also funktionstücjtige bremsen sorgen!
eine rückgabe kann er nicht verlangen! dazu muss er dir die chance der nachbesserung geben!
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RicoespGamerRicoespGamer Vertrag nicht aber mein 14 Jähriger Sohn war an dem Abend mit mir in der Garage .. Er hat das Auto selber getestet und hat gesagt das alles gut ist ich habe ihn ausreichend chancen gegeben das auto zu testen ..
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Jurist1982 die kernfrage lautet dann: hast du in anwesenheit deines sohnes dem käufer gesagt, dass du die mängelrechte im fall des kaufes ausschließt?
wenn das nicht nachweisbar ist, dann kann sich der käufer auf eine nachbesserung berufen (aber nicht auf rücktritt). Bremse und radlager musst du dann ersetzen
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resaoneresaone Und dir bluten nicht die finger vom schreiben?
Ich hatte den Fall auch schon einmal. Eine Bekannte hat ihren Toyota verkauft. Der Wagen war an sich top, Motor ok, Lack ok und innenraum auch. Einzig die Bremse vorne war runter. Der Käufer ist vor Gericht gezogen. Urteil: Verschleißteile(in diesem Fall die Bremsbacken), der Typ musste alles zahlen..... Vor dem Gerichtstermin hat meine Bekannte dem sogar vorgeschlagen die komplett zu erneuern! Aber hat er abgelehnt(auch weiß der Geier was für Gründen). Sie hatt (leichtsinnig wie alle Frauen) den Wagen verkauft OHNE irgendwas an Papieren. Keine Mängel, nix. Einzig die Emails hatte sie noch(habe sie damals durchgelesen). Von da aus kann ich es nur so wiedergeben wie ich es schrieb. So nun auch zu viel geschrieben :-)
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RicoespGamerRicoespGamer Danke für die Antworten ,was genau meinst du mit :hast du in anwesenheit deines sohnes dem verkäufer gesagt dass du die mängelrechte im fall des kaufes ausschließt..?
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Jurist1982 es gibt eigentlich nur eine einzige möglichkeit, wie du verhindern kannst, dass der käufer von dir verlangt, dass du neue bremsen und ein neues radlager einbauen/bezahlen musst:
das ist nur dann der fall, wenn du die mängelrechte (also nachbesserung, rücktritt, etc) vor dem kauf ausgeschlossen hast. du hast doch sicher als privater an einen privaten verkauft oder?
dann kannst du dem käufer sagen/schreiben, dass du diese mängelrechte ausschließt. dann kann sich der käufer nicht auf eine nachbesserung stützen und du musst bremse und radlager nicht bezahlen (außer du hättest arglistig getäuscht, das ist aber ne andere frage und passt hier nicht).
dieser ausschluss müsste aber teil des kaufvertrages sein, sprich:
wenn du dem käufer gesagt oder geschrieben hast (bevor er das auto gekauft hat), dass du diese mängelrechte ausschließt, dann kannst du beruhigt sein, dann musst du nichts befürchten und kannst ihn reden lassen.
wenn du ihm gegenüber nichts erwähnt/geschrieben hast, was die mängelrechte ausschlißet, dann hast du ein problem und musst die nachbesserung zahlen.
deswegen wäre es wichtig, dass du vor deinem sohn als zeugen dem käufer gesagt hast, dass du die mängelrechte ausschließt.
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RicoespGamerRicoespGamer Wenn ich das unter die Anzeige geschrieben geht das dann auch ?
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RicoespGamerRicoespGamer Und ich hatte ihn gesagt das er das Kuplungsseil einmal ausstauschen sollte ..dabei habe ich auch erwähnt das ich das nicht bezahle..
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Leon97531Leon97531 Wenn ich das unter die Anzeige geschrieben geht das dann auch ?
Nein, im Kaufvertrag muss dies stehen.
Steht dies dort nicht haftest du volle 2 Jahre mit der Gewährleistung.
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RicoespGamerRicoespGamer Auch wenn ich es mündlich vor zeugen gesagt hab ?
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FordPrefectFordPrefect
Stichwort verdeckte Mängel und Gewährleistungsausschluss. Sofern beim Kauf nicht explizit ein Verkauf unter Ausschluss der Gewährleistung vereinbart wurde (Text Ebayanzeige wäre immerhin hilfreich), bist Du ggfs. haftbar. Ein Privatverkauf ist - im Gegensatz zum gewerblichen Verkauf - rechtlich mit Gewährleistungsausschluss möglich. Aber eben nur, wenn man das auch rechtsgültig so vereinbart hat. Gibt es nichts Schriftliches und keine Zeugen, wirst Du ihm den Schaden ersetzen müssen
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JorgfriedJorgfried Wo steht, dass bei Privatkauf ein Gewährleistungsanspruch besteht?
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FordPrefectFordPrefect Im BGB. Gewerbliche und private Verkäufe unterscheiden sich nur dahingehend, dass der private Verkäufer im Kaufvertrag rechtsgültig eine Gewährleistung ausschließen kann. Das kann ein gewerblicher Verkäufer nicht.
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RicoespGamerRicoespGamer Mein Sohn der stand neben mir der könnte das bezeugen..ich hätte ihn da auch wirklich nichts falsches angedreht weil er mir gesagt hat das da Kind und Frau mitfahren und so ein Mensch bin ich nicht das ich da später jemanden auf dem Gewisse habe
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FordPrefectFordPrefect Schon besser. Falls Rechtsschutz besteht, ggfs. Anwalt kontaktieren. Ansonsten mal abwarten, was der Käufer tut.
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RicoespGamerRicoespGamer Rechtsschutz ist das ,bei ihm der gleiche Fall wie er mir gestern am Telefon gesagt hat..
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RicoespGamerRicoespGamer Entschuldigung ich meine Natürlich das Rechtsschutz da ist.
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Findelkind98Findelkind98
Ich hoffe, Du hast einen richtigen Kaufvertrag gemacht, so wie man ihn beim ADAC bekommt.
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RicoespGamerRicoespGamer Nein habe ich nicht ,aber ein richtiger Kaufvertrag geht auch mündlich..
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FordPrefectFordPrefect Das schon, aber damit kannst Du nie beweisen, dass die Gewährleistung ausgeschlossen wurde. Pech. Daher immer einen ADAC-Standardkaufvertrag für Privat hernehmen!
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RicoespGamerRicoespGamer
Also es ist nicht zu einem schriftlichen Vertrag gekommen ..ich habe ihn alle Zeit der Welt gelassen das Auto zu testen ...und er hat selber gesagt das Auto ist gut !
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JorgfriedJorgfried
Biete ihm an, dass Auto zurückzunehmen, aber vom Preis eine Nutzungspauschale von 30 Euro pro Tag abzuziehen (aber gib ihm das nicht schriftlich) - natürlich nur, wenn das Teil noch fahrbereit ist. Hat ers kaputt gemacht isses sein Problem.
Sorry mein Deutsch liegt im Dreck. Nochmal richtig :
Da es ein Privatverkauf war gibt es keinerlei Garantie. Bremsen sind Verschleißteile, heißt: Das kann von heute auf morgen kommen (wenn man nicht genau nachschaut).
Nein. Das könnte zwar für die Bremsbeläge gelten, nicht jedoch für das Radlager. Und wenn der Gewährleistungsanspruch nicht belegbar (!) ausgeschlossen wurde, ist er dran.