Wie ist die rechliche Situation, wenn ich ein geparktes Auto anfahre, dass aber im Halteverbot steht

Das Halteverbot (ob absolut oder eingeschränkt) ist meines Erachtens total irrelevant.
Angefahren bleibt Beschädigung, und Du mußt dafür geradestehen.

Da Du ja nun von "der andere ist schuldig" bis "Du allein hast die Schuld" alle Möglichkeiten als Antwort bekommen hast, ein kleiner Tip von mir, falls Du nicht einen Anwalt aufsuchen möchtest:
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Viel Erfolg.

Du bist zu 100% schuldig. Der andere kann ein Protokoll wegen Parken im Halteverbot bekommen, mehr nicht. § 1 der StVO besagt eindeutig, dass Du so fahren mußt, dass kein anderes Auto beschädigt wird. Notfalls mußt Du ganz einfach stehen bleiben. Der andere trägt keine Mitschuld, da er sich nicht im Straßenverkehr bewegte.
Nein, auch wer sich nicht im Straßenverkehr bewegt, muß ggf. haften:
Stichwort "Gefährdungshaftung" in Wikipedia:
"Von besonderer praktischer Relevanz ist heute die Haftung des Fahrzeughalters nach § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz für ... Sachschäden, die sich aus dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Sinne des § 1 Abs. 2 StVG ergeben.
Bestandteil des betriebsspezifischen Gefahr sind nach herrschender Meinung (BGHZ 29, 163) hingegen auch Risiken, die von einem ruhenden Fahrzeug ausgehen, das im öffentlichen Verkehrraum auf verkehrsbeeinflussende Weise ruht."
collo am 9. April 2008 20:31 nicht jedes im Halteverbot parkendes Auto ruht auf verkehrsbeeinflussende Weise. Es kommt also auf den Einzelfall an.

Du hast ein geparktes Auto angefahren und trägst somit die Schuld und haftest dafür. Wo das Fahrzeug stand ist dabei völlig egal.
vivaldi1969 am 9. April 2008 13:42 Weißt du das 100%ig, oder vermutest du das nur?
Das ist nur eine Vermutung von Ihm
Katzentatze am 9. April 2008 13:47 Nein, Erfahrungssache. Einem Bekannten ist was ähnliches passiert (rückwärts aus einer Parkbucht und dabei in ein Auto im Halteverbot gefahren)und da spielte der Ort vom anderen Fahrzeug keine Rolle.

ich vermute stark, das du das auto auch im alteverbot hättest sehen müssen, genauso ist es wenn ein fußgänger bei rot über die ampel geht , du aber grün hast
Kommt drauf an:
"Die Rechtsprechung gibt dem verbotswidrig haltenden oder parkenden Verkehrsteilnehmer nämlich nur dann eine Mitschuld, wenn eine konkrete Behinderung des Verkehrs vorliegt."
Aber:
"Bei der Regulierung von Verkehrsunfällen durch die Haftpflichtversicherung der Gegenseite, kommt es regelmäßig zu Problemen, wenn dem Anspruchsteller in irgend einer Weise der Vorwurf des verbotswidrigen Haltens oder Parkens gemacht werden kann."
(http://www.ra-buechner.de/meldungen/M21-Mithaftung-zu-25--wegen-verbotswidrigen-...)
Mitschuld üblich 10-30%
Lola60 am 9. April 2008 14:03 Sorry, aber du liegst eindeutig falsch, es sei denn er hat auf der Autobahn geparkt :-)
Da hast Du Dir die letzten Urteile nicht mehr angesehen oder?
Früher hieß es auch mal wer auffährt hat Schuld.
Lola60 am 9. April 2008 14:25 ich weiß nicht wann früher war, als ich meinen Führerschein machte (1978), galt das nicht.
Wenn er sich an die Geschwindigkeit gehalten hätte , wäre es nicht zu dem Unfall gekommen. Siehe dazu auch meine eigene Antwort hier um 14:01 Uhr
Das Anfahren hat mit Stehen im Halteverbot aber nicht viel zu tun.

Halteverbot heisst ja nicht Umfahrerlaubnis.
Maienblume am 9. April 2008 18:21 LOL
dann hast du es trotzdem angefahren...absolutes Halteverbot oder nur Halteverbot?

Gerechterweise habt ihr beide schuld. Du, weil du ihn angefahren hast, er, weil er im Halteverbot stand. Aber wie das rechtlich (manchmal zieml. ungerecht) aussieht, weiß ich leider nicht. Evtl. Versicherung fragen?

Hängt vielleicht damit zusammen, ob dieses Halteverbot wegen einer Verkehrsbehinderung besteht! Dann bekäme der Falschparker vielleicht eine Teilschuld! Aber Schuld hast Du in jedem Falle auch!

Ich gehe, davon aus, dass diese Auto nicht "plötzlich" vor Dir erschienen ist, sondern Du es vorher sehen konntest ( oder es wenigstens hättest sehen können ) Da jeder Verkehrsteilnehmer aufgrund unerwartet auftauchender Hindernisse immer in der Lage sein muss auf Sichtweite zum stehen zu kommen ist Deine Fahrweise sicherlich den Gegebenheiten unangemessen ( zu schnell ) gewesen... Auch wenn ich Dir wünsche mit einem blauen Auge davon zu kommen, werden das die Argumente der Gegenseite sein...

Im Straßenverkehr hast du die Geschwindigkeit so zu wählen, das du innerhalb der Sichtweite anhalten kannst. Dies gilt zumindest innerhalb geschlossener Ortschaften. Daraus ergibt sich, das du eine alleinige Schuld an dem Unfall hattest. Der Falschparker bekommt nur ein Knöllchen wegen dem falschen parken.

Schuldig! Tut mir leid, ist aber so. Stell dir vor, im Halteverbot hätte eine Gruppe Kinder gestanden!
ja aber vielleicht bekommt er wenn es absolutes Halteverbot war nur Teilschuld?
Maienblume, sehe ich auch so!
redswitch - ja klar, nur keine Verantwortung für seine Fehler übernehmen... kopfschüttel
Auch der Falschparker muß ggf. Verantwortung für seinen Fehler übernehmen.
Mag ja sein. Selbst wenn der Falschparker eine Teilschuld tragen muß, so wird der Verursacher bestimmt nicht völlig ungeschoren davonkommen. Insofern widersprechen wir einander ja im Kern der Sache nicht.
Die Versicherungen werden das schon miteinander auszanken, denke ich.