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Auto im Halteverbot angefahren

gefragt von Monacomichel am 09.04.2008 um 13:34 Uhr

Wie ist die rechliche Situation, wenn ich ein geparktes Auto anfahre, dass aber im Halteverbot steht


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Reply


Maienblume
beantwortet von Maienblume am 9. April 2008 13:37
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Das Halteverbot (ob absolut oder eingeschränkt) ist meines Erachtens total irrelevant.

Angefahren bleibt Beschädigung, und Du mußt dafür geradestehen.

Kommentar von Simple_avatar2smallredwitch81 am 9. April 2008 13:39

ja aber vielleicht bekommt er wenn es absolutes Halteverbot war nur Teilschuld?

Kommentar von F7c2a2cc208049360eba4edbb71f0be8small Tippse am 9. April 2008 14:08

Maienblume, sehe ich auch so!
redswitch - ja klar, nur keine Verantwortung für seine Fehler übernehmen... kopfschüttel

Kommentar von Auskunft am 9. April 2008 14:44

Auch der Falschparker muß ggf. Verantwortung für seinen Fehler übernehmen.

Kommentar von 1fbd04cbe07943860c54a31479062621smallMaienblume am 9. April 2008 18:23

Mag ja sein. Selbst wenn der Falschparker eine Teilschuld tragen muß, so wird der Verursacher bestimmt nicht völlig ungeschoren davonkommen. Insofern widersprechen wir einander ja im Kern der Sache nicht.

Die Versicherungen werden das schon miteinander auszanken, denke ich.


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 9. April 2008 14:05
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Da Du ja nun von "der andere ist schuldig" bis "Du allein hast die Schuld" alle Möglichkeiten als Antwort bekommen hast, ein kleiner Tip von mir, falls Du nicht einen Anwalt aufsuchen möchtest:

Mach Dich hier kundig: www.frag-einen-anwalt.de - da bekommst Du fachkundigen, fundierten Rat und nicht schlaue Ratschläge von mir oder anderen Laienpredigern ;-)

Viel Erfolg.

Kommentar von 49d1bda04f2544431776195aa09e5c27smallHelmutRn am 9. April 2008 14:08

sehr schön, DH!

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 9. April 2008 14:28

Danke Helmut :-)


collo
beantwortet von collo am 9. April 2008 13:56
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Du bist zu 100% schuldig. Der andere kann ein Protokoll wegen Parken im Halteverbot bekommen, mehr nicht. § 1 der StVO besagt eindeutig, dass Du so fahren mußt, dass kein anderes Auto beschädigt wird. Notfalls mußt Du ganz einfach stehen bleiben. Der andere trägt keine Mitschuld, da er sich nicht im Straßenverkehr bewegte.

Kommentar von Auskunft am 9. April 2008 15:31

Nein, auch wer sich nicht im Straßenverkehr bewegt, muß ggf. haften:

Stichwort "Gefährdungshaftung" in Wikipedia:

"Von besonderer praktischer Relevanz ist heute die Haftung des Fahrzeughalters nach § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz für ... Sachschäden, die sich aus dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Sinne des § 1 Abs. 2 StVG ergeben.

Bestandteil des betriebsspezifischen Gefahr sind nach herrschender Meinung (BGHZ 29, 163) hingegen auch Risiken, die von einem ruhenden Fahrzeug ausgehen, das im öffentlichen Verkehrraum auf verkehrsbeeinflussende Weise ruht."

Kommentar von 7d9ff7b0d33e227f435308ed73c053a4smallcollo am 9. April 2008 20:31

nicht jedes im Halteverbot parkendes Auto ruht auf verkehrsbeeinflussende Weise. Es kommt also auf den Einzelfall an.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 9. April 2008 13:36
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Du hast ein geparktes Auto angefahren und trägst somit die Schuld und haftest dafür. Wo das Fahrzeug stand ist dabei völlig egal.

Kommentar von Cc61e10db38ae6dbab0ed55a83163d6esmallvivaldi1969 am 9. April 2008 13:42

Weißt du das 100%ig, oder vermutest du das nur?

Kommentar von Simple_avatar2smallMietnormade am 9. April 2008 13:44

Das ist nur eine Vermutung von Ihm

Kommentar von D098225cf3ff6da2a0857076d3005c1dsmallKatzentatze am 9. April 2008 13:47

Nein, Erfahrungssache. Einem Bekannten ist was ähnliches passiert (rückwärts aus einer Parkbucht und dabei in ein Auto im Halteverbot gefahren)und da spielte der Ort vom anderen Fahrzeug keine Rolle.


HansWalter
beantwortet von HansWalter am 9. April 2008 13:36
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ich vermute stark, das du das auto auch im alteverbot hättest sehen müssen, genauso ist es wenn ein fußgänger bei rot über die ampel geht , du aber grün hast





anonym
beantwortet von Auskunft am 9. April 2008 13:42
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Kommt drauf an:

"Die Rechtsprechung gibt dem verbotswidrig haltenden oder parkenden Verkehrsteilnehmer nämlich nur dann eine Mitschuld, wenn eine konkrete Behinderung des Verkehrs vorliegt."

Aber:

"Bei der Regulierung von Verkehrsunfällen durch die Haftpflichtversicherung der Gegenseite, kommt es regelmäßig zu Problemen, wenn dem Anspruchsteller in irgend einer Weise der Vorwurf des verbotswidrigen Haltens oder Parkens gemacht werden kann."

(http://www.ra-buechner.de/meldungen/M21-Mithaftung-zu-25--wegen-verbotswidrigen-...)


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 9. April 2008 13:43
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Mitschuld üblich 10-30%

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 9. April 2008 14:03

Sorry, aber du liegst eindeutig falsch, es sei denn er hat auf der Autobahn geparkt :-)

Kommentar von Simple_avatar2smallMietnormade am 9. April 2008 14:19

Da hast Du Dir die letzten Urteile nicht mehr angesehen oder?

Früher hieß es auch mal wer auffährt hat Schuld.

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 9. April 2008 14:25

ich weiß nicht wann früher war, als ich meinen Führerschein machte (1978), galt das nicht.

Wenn er sich an die Geschwindigkeit gehalten hätte , wäre es nicht zu dem Unfall gekommen. Siehe dazu auch meine eigene Antwort hier um 14:01 Uhr


mitra54
beantwortet von mitra54 am 9. April 2008 13:45
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Das Anfahren hat mit Stehen im Halteverbot aber nicht viel zu tun.


K v C
beantwortet von K v C am 9. April 2008 14:05
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Halteverbot heisst ja nicht Umfahrerlaubnis.

Kommentar von 1fbd04cbe07943860c54a31479062621smallMaienblume am 9. April 2008 18:21

LOL


redwitch81
beantwortet von redwitch81 am 9. April 2008 13:36
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dann hast du es trotzdem angefahren...absolutes Halteverbot oder nur Halteverbot?


vivaldi1969
beantwortet von vivaldi1969 am 9. April 2008 13:41
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Gerechterweise habt ihr beide schuld. Du, weil du ihn angefahren hast, er, weil er im Halteverbot stand. Aber wie das rechtlich (manchmal zieml. ungerecht) aussieht, weiß ich leider nicht. Evtl. Versicherung fragen?


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 9. April 2008 13:41
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Hängt vielleicht damit zusammen, ob dieses Halteverbot wegen einer Verkehrsbehinderung besteht! Dann bekäme der Falschparker vielleicht eine Teilschuld! Aber Schuld hast Du in jedem Falle auch!


Haaza
beantwortet von Haaza am 9. April 2008 13:43
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Ich gehe, davon aus, dass diese Auto nicht "plötzlich" vor Dir erschienen ist, sondern Du es vorher sehen konntest ( oder es wenigstens hättest sehen können ) Da jeder Verkehrsteilnehmer aufgrund unerwartet auftauchender Hindernisse immer in der Lage sein muss auf Sichtweite zum stehen zu kommen ist Deine Fahrweise sicherlich den Gegebenheiten unangemessen ( zu schnell ) gewesen... Auch wenn ich Dir wünsche mit einem blauen Auge davon zu kommen, werden das die Argumente der Gegenseite sein...


Lola60
beantwortet von Lola60 am 9. April 2008 14:01
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Im Straßenverkehr hast du die Geschwindigkeit so zu wählen, das du innerhalb der Sichtweite anhalten kannst. Dies gilt zumindest innerhalb geschlossener Ortschaften. Daraus ergibt sich, das du eine alleinige Schuld an dem Unfall hattest. Der Falschparker bekommt nur ein Knöllchen wegen dem falschen parken.


anonym09
beantwortet von anonym09 am 9. April 2008 18:43
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Schuldig! Tut mir leid, ist aber so. Stell dir vor, im Halteverbot hätte eine Gruppe Kinder gestanden!


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