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Auto im Auftrag verkaufen lassen, jedoch kein Geld bekommen

Frage von Silece2k6 Silece2k6

Hallo zusammen,

ich hatte ein Unfallwagen, den jemand für mich verkaufen sollte, was er auch getan hat, da ich den Käufer über ein Forum kenne. Jedoch habe ich von dem, der mir mein Auto verkauft hat noch kein Geld bekommen. Als ich den Kerl auf mein Geld angesprochen habe meinte er nur er kenne mich nicht und weiss nicht was ich von ihm will.

Den KFZ-Schein+Brief habe ich noch, er hat nur den Wagen und Schlüssel sozusagen "verkauft"

Das eigendliche Problem ist, dass ich ihm mein Auto ohne irgendeinen Nachweis anvertraut habe, da ich das Auto auch damals bei ihm gekauft habe.

Es handelt sich um ein Japanimport(Sportwagen)

gibt es da eine Möglichkeit an mein Geld zu kommen? es geht immerhin um 4000€

mfg

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Antworten (6)

  • 1
    Antwort von billygirl5444 billygirl5444

    hm, Mahnbescheid ausfuellen, an seine Adresse schicken. Kannst du im Internet Online machen. http://www.mahnbescheid.com/ oder eine andere Seite. Dann kriegst du einen Antwort auf die Forderung von 4.000 Euro. Prima dass du den KFZ Schein+Brief noch hast.

    Kommentar von Jorgfried JorgfriedJorgfried

    Auch ne gute Idee - wenn er dem widerspricht, ist sein Betrug aktenkundlich und in Verbindung mit dem Kaufvertrag und der Aussage des Käufers braucht man vielleicht nichtmal nen Anwalt.

  • 0
    Antwort von Jorgfried Jorgfried

    Schick ihm eine Rechnung und weise ihn darauf hin, dass du ihn wegen Unterschlagung anzeigen wirst. Immerhin hast du ja einen Nachweis, dass er das Auto verkauft hat.

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    Antwort von fs112 fs112

    Als ich den Kerl auf mein Geld angesprochen habe meinte er nur er kenne mich nicht

    ...hört sich für mich nach Diebstahl an, hat er dir den Wagen vielleicht gestohlen...?

    Den KFZ-Schein+Brief habe ich noch, er hat nur den Wagen und Schlüssel sozusagen "verkauft"

    wie bei so vielen Fahrzeugdiebstählen^^

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    Antwort von sasaluna sasaluna

    wenn du zeugen hättest ,wäre es gut und den brief natürlich nicht raus geben und den braucht man ja . aber wenn du nichts schriftliches hast ,ist das schon schlecht und aussage gegen aussage und da wären zeugen gut ,dann kannst du was machen. du kannst aber auch bei der polizei direkt anrufen und dich erkundigen ,oder über einen anwalt ein beratungsgespräch,das ist nicht so teuer ,denn er wird ja noch nicht aktiv und es ist eine beratung ,so machen wir das immer. eigentlich muss der brief dabei sein und verstehe den käufer auch nicht,ich hätte den wagen ohne brief nicht genommen und es wäre mir bestimmt sofort komisch vorgekommen,deshalb versteh ich den käufer nicht. frag am besten bei der polizei nach ,die sagen dir was du machen könntest oder müsstest um zu deinem recht zu kommen. ich wünsche dir viel glück ps.was wäre denn,wenn du ihm androhst den wagen als gestohlen zu melden und er hat ihn schon verkauft,da kannst du auch sagen,das du ihn nicht kennst und nicht wüsstest ,was er wolle? ist nur so eine idee,denn man wird bei so etwas ja auch gehässig und du hast den brief ,kannst die anderen papiere ja im auto vergessen haben und schlüssel kann man nach machen und vielleicht bekommt er ja dann mal schiess ,wer weiß. aber wie gesagt ,nur eine spinnerei von mir und ob es geht ,weiß ich ja auch nicht ,aber das auch nur wenn er nicht zahlen will ,nur da sagtest du, das du den käufer aus dem netz kennst und kann der nichts bezeugen ? wenn nicht ,würde ich es versuchen wenigstens anzudrohen .ich weiß nicht was du machst ,aber wünsche dir viel glück.

    Kommentar von Jorgfried JorgfriedJorgfried

    Der Käufer ist sein bester Zeuge - der will schließlich die Papiere.

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    Antwort von tiwo666 tiwo666

    Wenn du nichts schriftlich vereinbart hast, solltest du unbedingt einen Zeugen haben.
    Ansonsten könnte das weitreichende Konsequenzen für dich nach sich ziehen, da du deinen Pflichten als Fahrzeughalter nicht nachgekommen bist.

    Du haftest weiterhin für Versicherung, Steuer und durch das Fahrzeug verursachte Schäden, also schalte unbedingt einen Rechtsanwalt ein, möglichst einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Als Zeuge käme eventuell auch der potentielle Käufer in Betracht.

    Dass du die Fahrzeugpapiere noch hast ist zwar ein Vorteil für dich, allerdings reicht das als Beweis für die Eigentumsverhältnisse alleine nicht aus.

    Handle unverzüglich!

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    Antwort von crashlady crashlady

    Wenn du nix schriftliches hast, is das teures Lehrgeld.

    Aber du hast ja Fahrzeugschein und Brief noch. Da steht doch der aktuelle Halter drin oder nich?

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