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Auto hatte kein Tüv? Bezahlen?

gefragt von maduraleaf am 01.07.2009 um 23:28 Uhr

An meinem Auto war ein Jahr der TÜV abgelaufen. Nun war das Auto längere Zeit in der Werkstatt. Da die Werkstatt kurzfristig nicht´s daran zu machen hatte, stellte sie mein Auto (wegen Platzmangel) auf einen nahegelegenen Parkplatz. Als er nun da stand, fuhr wohl die Polizei vorbei und sah die abgelaufene TÜV Plakette. Nun soll ich ein Bußgeld zahlen. Ich habe den Anhörungsbogen zurück geschickt und die Lage so beschrieben wie hier. Ich habe das Auto nicht offiziell bewegt. Die Werkstatt hat ihn dort geparkt. Bei mir stand er auf Privatgelände. Zu der Werkstatt kam er auf dem Hänger! Muss ich nun zahlen??


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anonym
beantwortet von alphonso am 1. Juli 2009 23:30
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da du ihn der Werkstatt übergeben hast, müssen die zahlen.

Kommentar von maduraleaf am 1. Juli 2009 23:45

Ich fände es völlig Sinnlos wenn überhaupt jemand zahlen müsste. Er war zwar angemeldet, würde aber nicht bewegt. Und dann ein Bußgeld, während er in Rep war.... so ein quatsch!

Kommentar von alphonso am 1. Juli 2009 23:53

Nun, leider wird aber niemand gefragt, wie er das findet. Autos mit abgelaufenem Tüv dürfen nun mal nicht auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 7. Juli 2009 21:39

wenn das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum steht, muss es ordnungsgemäß zugelassen und in verkehrssicherem Zustand sein. Dieser Zustand wird durch die HU-Plakette nachgewiesen.

Die Werkstatt hätte ihn so nicht auf die Straße stellen dürfen ...

Ob die Bußgeldbehörde hier mal bürgerfreundlich ist, sollte man einfach mal ausprobieren ... die Werkstatt wird vermutlich nicht freiwillig zahlen.


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bueten
beantwortet von bueten am 1. Juli 2009 23:30
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der besitzer muß zahlen

Kommentar von A68e9e4f5ecd6109e7f939eaf78db12fsmallbueten am 1. Juli 2009 23:32

aber der werkstatt wurde ich nur was sagen wenn ich das auto verschrotten wollte denn warum hast du nichts gemacht :::::&Dummheit " DAS ist nun MAL so


Rudi2009
beantwortet von Rudi2009 am 1. Juli 2009 23:30
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Ich denke nein. Das ist sache der Werkstatt.


sugarbabe
beantwortet von sugarbabe am 1. Juli 2009 23:30
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Da ihn die Werkstatt da hin gestellt hat,musst Du normalerweise nichts zahlen!Schließlich hast Du ihn ja da hin gebracht,damit er wieder TÜV bekommt!Aber wie bist Du da hin gekommen?

Kommentar von 5421837612f4a0496387a94242b64e23smallwhopper am 1. Juli 2009 23:33

erst lesen dann kommentieren

Kommentar von Ba5e8b68d4143160df7d2ea53d92704asmallsugarbabe am 1. Juli 2009 23:34

is ja gut hab es gerade nochmal gelesen...

Kommentar von 5421837612f4a0496387a94242b64e23smallwhopper am 1. Juli 2009 23:36

nicht schlimm :-)

Kommentar von Ba5e8b68d4143160df7d2ea53d92704asmallsugarbabe am 1. Juli 2009 23:40

Oh,dann bin ich aber beruhigt,hatte schon Angst:-)


nobsing0
beantwortet von nobsing0 am 1. Juli 2009 23:32
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wenn man den wagen nicht bewegt brauchst du nicht zahlen musst gegen angehen ok



anonym
beantwortet von mellia35 am 1. Juli 2009 23:29
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wenn der Tüv länger als 4 Wochen abgelaufen ist musst du das Bußgeld zahlen. Ein öffentlicher Parkplatz ist "Straßenland" und dafür brauchst du einen TÜv, anders wäre es auf einem privaten Parkplatz.

Kommentar von 5421837612f4a0496387a94242b64e23smallwhopper am 1. Juli 2009 23:31

So ein Schmarren, nicht auf dem Privatgelände!

Kommentar von mellia35 am 1. Juli 2009 23:32

wenn du bitte lesen möchtest .. ich schrieb NICHT auf einem Privatparkplatz.

Kommentar von maduraleaf am 1. Juli 2009 23:33

Genau das ist ja das Ding! Ich hab ihn ja nicht dort geparkt. Das war die Werkstatt, wärend er eigentlich in Rep. war

Kommentar von 5421837612f4a0496387a94242b64e23smallwhopper am 1. Juli 2009 23:37

@melia: schon ein glaserl zuviel heute lol :-)


anonym
beantwortet von kurtjohann am 1. Juli 2009 23:30
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wie hast du denn das auto in die werkstatt gebracht.......?

Kommentar von maduraleaf am 1. Juli 2009 23:31

aufm hänger. steht doch da^^

Kommentar von 5421837612f4a0496387a94242b64e23smallwhopper am 1. Juli 2009 23:33

Frage lesen - denken - dann kommentieren


Bibo1527
beantwortet von Bibo1527 am 1. Juli 2009 23:32
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Die Frage klärt wohl eher ein Rechtsanwalt.
Du solltest wohl schon einmal für Dich klären, ob Du der Werkstatt offiziell über die abgelaufene TÜV-Plakette informiert hast. Hatte die Werkstatt den Auftrag, den Wagen TÜV-gerecht herzustellen?
??? Ist es nicht egal, ob ein Fahrzeug nicht am öffentlichen Verkehr teilnimmt. Wichtig ist, wenn es angemeldet ist, dass es über eine gültige TÜV-Plakette verfügt. Als Halter ist man m.E. dazu verpflichtet.

Kommentar von maduraleaf am 1. Juli 2009 23:36

Der Wagen war zur Rep. und zum TÜV machen dort. Die wussten das es abgelaufen ist. Es war alt in einem Dorf. Mit sowas rechnet keiner....

Kommentar von 2bbb6e1d00574b558a6add64736fd634smallDonBrush am 1. Juli 2009 23:39

Das Bussgeld bekommst du, und du bist als Halter auch zur Bezahlung gezwungen. Dass das die Werkstatt dann übenehmen wird/muss, versteht sich von selbst.

Kommentar von maduraleaf am 1. Juli 2009 23:47

Wäre völlig Sinnlos.... würde aber irgendwie zu Deutschen gesetzen passen...


anonym
beantwortet von michaelfj am 2. Juli 2009 07:04
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So und nun mal an Alle die meinen das auf einem Privatgelände der Wagen ohne TÜV sicher steht: Wenn der Wagen zugelassen ist, dann kannste ihn jederzeit benützen und damit ist der TÜV abgelaufen. Die Kontrollorgane dürfen Dir selbst in Deinem Privatgrundstück das Knöllchen verpassen und auch während des Transportes auf einem Hänger und deshalb "Schilder ab" wenn Du ihn auf privatgelände oder Hänger für Alle sichtbar abstellst oder bewegst. Alle anderen aussagen sind Nonsens. Bitte erst erkundigen und dann kommentieren. Grüße michael

Kommentar von maduraleaf am 2. Juli 2009 11:47

Mit anderen Worten: Ich darf nichtmal auf Privatgrundstück machen was ich will. Es ist ne Sauerei.


anonym
beantwortet von maduraleaf am 12. September 2009 18:20
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DEFINITIV RICHTIGE ANTWORT - die der Kollege über mir besser lesen sollte:

KEINER musste etwas zahlen. Aussage zur Polizei geschickt: "KFZ war in der Werkstatt. Fahrer und Halter haben den wagen nicht im Straßenverkehr bewegt.", und GUT WARS


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