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Auto hatte kein Tüv? Bezahlen?

Frage von maduraleaf maduraleaf

An meinem Auto war ein Jahr der TÜV abgelaufen. Nun war das Auto längere Zeit in der Werkstatt. Da die Werkstatt kurzfristig nicht´s daran zu machen hatte, stellte sie mein Auto (wegen Platzmangel) auf einen nahegelegenen Parkplatz. Als er nun da stand, fuhr wohl die Polizei vorbei und sah die abgelaufene TÜV Plakette. Nun soll ich ein Bußgeld zahlen. Ich habe den Anhörungsbogen zurück geschickt und die Lage so beschrieben wie hier. Ich habe das Auto nicht offiziell bewegt. Die Werkstatt hat ihn dort geparkt. Bei mir stand er auf Privatgelände. Zu der Werkstatt kam er auf dem Hänger! Muss ich nun zahlen??

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von alphonso alphonso

    da du ihn der Werkstatt übergeben hast, müssen die zahlen.

    Kommentar von maduraleaf maduraleaf

    Ich fände es völlig Sinnlos wenn überhaupt jemand zahlen müsste. Er war zwar angemeldet, würde aber nicht bewegt. Und dann ein Bußgeld, während er in Rep war.... so ein quatsch!

    Kommentar von alphonso alphonsoalphonso

    Nun, leider wird aber niemand gefragt, wie er das findet. Autos mit abgelaufenem Tüv dürfen nun mal nicht auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    wenn das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum steht, muss es ordnungsgemäß zugelassen und in verkehrssicherem Zustand sein. Dieser Zustand wird durch die HU-Plakette nachgewiesen.

    Die Werkstatt hätte ihn so nicht auf die Straße stellen dürfen ...

    Ob die Bußgeldbehörde hier mal bürgerfreundlich ist, sollte man einfach mal ausprobieren ... die Werkstatt wird vermutlich nicht freiwillig zahlen.

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    Antwort von Rudi2009 Rudi2009

    Ich denke nein. Das ist sache der Werkstatt.

  • 2
    Antwort von bueten bueten

    der besitzer muß zahlen

    Kommentar von bueten buetenbueten

    aber der werkstatt wurde ich nur was sagen wenn ich das auto verschrotten wollte denn warum hast du nichts gemacht :::::&Dummheit " DAS ist nun MAL so

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    Antwort von nobsing0 nobsing0

    wenn man den wagen nicht bewegt brauchst du nicht zahlen musst gegen angehen ok

  • 1
    Antwort von sugarbabe sugarbabe

    Da ihn die Werkstatt da hin gestellt hat,musst Du normalerweise nichts zahlen!Schließlich hast Du ihn ja da hin gebracht,damit er wieder TÜV bekommt!Aber wie bist Du da hin gekommen?

    Kommentar von whopper whopperwhopper

    erst lesen dann kommentieren

    Kommentar von sugarbabe sugarbabesugarbabe

    is ja gut hab es gerade nochmal gelesen...

    Kommentar von whopper whopperwhopper

    nicht schlimm :-)

    Kommentar von sugarbabe sugarbabesugarbabe

    Oh,dann bin ich aber beruhigt,hatte schon Angst:-)

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    Antwort von maduraleaf maduraleaf

    DEFINITIV RICHTIGE ANTWORT - die der Kollege über mir besser lesen sollte:

    KEINER musste etwas zahlen. Aussage zur Polizei geschickt: "KFZ war in der Werkstatt. Fahrer und Halter haben den wagen nicht im Straßenverkehr bewegt.", und GUT WARS

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    Antwort von michaelfj michaelfj

    So und nun mal an Alle die meinen das auf einem Privatgelände der Wagen ohne TÜV sicher steht: Wenn der Wagen zugelassen ist, dann kannste ihn jederzeit benützen und damit ist der TÜV abgelaufen. Die Kontrollorgane dürfen Dir selbst in Deinem Privatgrundstück das Knöllchen verpassen und auch während des Transportes auf einem Hänger und deshalb "Schilder ab" wenn Du ihn auf privatgelände oder Hänger für Alle sichtbar abstellst oder bewegst. Alle anderen aussagen sind Nonsens. Bitte erst erkundigen und dann kommentieren. Grüße michael

    Kommentar von maduraleaf maduraleaf

    Mit anderen Worten: Ich darf nichtmal auf Privatgrundstück machen was ich will. Es ist ne Sauerei.

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    Antwort von Bibo1527 Bibo1527

    Die Frage klärt wohl eher ein Rechtsanwalt.
    Du solltest wohl schon einmal für Dich klären, ob Du der Werkstatt offiziell über die abgelaufene TÜV-Plakette informiert hast. Hatte die Werkstatt den Auftrag, den Wagen TÜV-gerecht herzustellen?
    ??? Ist es nicht egal, ob ein Fahrzeug nicht am öffentlichen Verkehr teilnimmt. Wichtig ist, wenn es angemeldet ist, dass es über eine gültige TÜV-Plakette verfügt. Als Halter ist man m.E. dazu verpflichtet.

    Kommentar von maduraleaf maduraleaf

    Der Wagen war zur Rep. und zum TÜV machen dort. Die wussten das es abgelaufen ist. Es war alt in einem Dorf. Mit sowas rechnet keiner....

    Kommentar von DonBrush DonBrushDonBrush

    Das Bussgeld bekommst du, und du bist als Halter auch zur Bezahlung gezwungen. Dass das die Werkstatt dann übenehmen wird/muss, versteht sich von selbst.

    Kommentar von maduraleaf maduraleaf

    Wäre völlig Sinnlos.... würde aber irgendwie zu Deutschen gesetzen passen...

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    Antwort von kurtjohann kurtjohann

    wie hast du denn das auto in die werkstatt gebracht.......?

    Kommentar von maduraleaf maduraleaf

    aufm hänger. steht doch da^^

    Kommentar von whopper whopperwhopper

    Frage lesen - denken - dann kommentieren

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    Antwort von mellia35 mellia35

    wenn der Tüv länger als 4 Wochen abgelaufen ist musst du das Bußgeld zahlen. Ein öffentlicher Parkplatz ist "Straßenland" und dafür brauchst du einen TÜv, anders wäre es auf einem privaten Parkplatz.

    Kommentar von whopper whopperwhopper

    So ein Schmarren, nicht auf dem Privatgelände!

    Kommentar von mellia35 mellia35mellia35

    wenn du bitte lesen möchtest .. ich schrieb NICHT auf einem Privatparkplatz.

    Kommentar von maduraleaf maduraleaf

    Genau das ist ja das Ding! Ich hab ihn ja nicht dort geparkt. Das war die Werkstatt, wärend er eigentlich in Rep. war

    Kommentar von whopper whopperwhopper

    @melia: schon ein glaserl zuviel heute lol :-)

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