An meinem Auto war ein Jahr der TÜV abgelaufen. Nun war das Auto längere Zeit in der Werkstatt. Da die Werkstatt kurzfristig nicht´s daran zu machen hatte, stellte sie mein Auto (wegen Platzmangel) auf einen nahegelegenen Parkplatz. Als er nun da stand, fuhr wohl die Polizei vorbei und sah die abgelaufene TÜV Plakette. Nun soll ich ein Bußgeld zahlen. Ich habe den Anhörungsbogen zurück geschickt und die Lage so beschrieben wie hier. Ich habe das Auto nicht offiziell bewegt. Die Werkstatt hat ihn dort geparkt. Bei mir stand er auf Privatgelände. Zu der Werkstatt kam er auf dem Hänger! Muss ich nun zahlen??
da du ihn der Werkstatt übergeben hast, müssen die zahlen.

der besitzer muß zahlen
bueten am 1. Juli 2009 23:32 aber der werkstatt wurde ich nur was sagen wenn ich das auto verschrotten wollte denn warum hast du nichts gemacht :::::&Dummheit " DAS ist nun MAL so

Da ihn die Werkstatt da hin gestellt hat,musst Du normalerweise nichts zahlen!Schließlich hast Du ihn ja da hin gebracht,damit er wieder TÜV bekommt!Aber wie bist Du da hin gekommen?
whopper am 1. Juli 2009 23:33 erst lesen dann kommentieren

wenn man den wagen nicht bewegt brauchst du nicht zahlen musst gegen angehen ok
wenn der Tüv länger als 4 Wochen abgelaufen ist musst du das Bußgeld zahlen. Ein öffentlicher Parkplatz ist "Straßenland" und dafür brauchst du einen TÜv, anders wäre es auf einem privaten Parkplatz.
whopper am 1. Juli 2009 23:31 So ein Schmarren, nicht auf dem Privatgelände!
wenn du bitte lesen möchtest .. ich schrieb NICHT auf einem Privatparkplatz.
Genau das ist ja das Ding! Ich hab ihn ja nicht dort geparkt. Das war die Werkstatt, wärend er eigentlich in Rep. war
whopper am 1. Juli 2009 23:37 @melia: schon ein glaserl zuviel heute lol :-)
wie hast du denn das auto in die werkstatt gebracht.......?
aufm hänger. steht doch da^^
whopper am 1. Juli 2009 23:33 Frage lesen - denken - dann kommentieren
Die Frage klärt wohl eher ein Rechtsanwalt.
Du solltest wohl schon einmal für Dich klären, ob Du der Werkstatt offiziell über die abgelaufene TÜV-Plakette informiert hast. Hatte die Werkstatt den Auftrag, den Wagen TÜV-gerecht herzustellen?
??? Ist es nicht egal, ob ein Fahrzeug nicht am öffentlichen Verkehr teilnimmt. Wichtig ist, wenn es angemeldet ist, dass es über eine gültige TÜV-Plakette verfügt. Als Halter ist man m.E. dazu verpflichtet.
Der Wagen war zur Rep. und zum TÜV machen dort. Die wussten das es abgelaufen ist. Es war alt in einem Dorf. Mit sowas rechnet keiner....
DonBrush am 1. Juli 2009 23:39 Das Bussgeld bekommst du, und du bist als Halter auch zur Bezahlung gezwungen. Dass das die Werkstatt dann übenehmen wird/muss, versteht sich von selbst.
Wäre völlig Sinnlos.... würde aber irgendwie zu Deutschen gesetzen passen...
So und nun mal an Alle die meinen das auf einem Privatgelände der Wagen ohne TÜV sicher steht: Wenn der Wagen zugelassen ist, dann kannste ihn jederzeit benützen und damit ist der TÜV abgelaufen. Die Kontrollorgane dürfen Dir selbst in Deinem Privatgrundstück das Knöllchen verpassen und auch während des Transportes auf einem Hänger und deshalb "Schilder ab" wenn Du ihn auf privatgelände oder Hänger für Alle sichtbar abstellst oder bewegst. Alle anderen aussagen sind Nonsens. Bitte erst erkundigen und dann kommentieren. Grüße michael
Mit anderen Worten: Ich darf nichtmal auf Privatgrundstück machen was ich will. Es ist ne Sauerei.
DEFINITIV RICHTIGE ANTWORT - die der Kollege über mir besser lesen sollte:
KEINER musste etwas zahlen. Aussage zur Polizei geschickt: "KFZ war in der Werkstatt. Fahrer und Halter haben den wagen nicht im Straßenverkehr bewegt.", und GUT WARS
Ich fände es völlig Sinnlos wenn überhaupt jemand zahlen müsste. Er war zwar angemeldet, würde aber nicht bewegt. Und dann ein Bußgeld, während er in Rep war.... so ein quatsch!
Nun, leider wird aber niemand gefragt, wie er das findet. Autos mit abgelaufenem Tüv dürfen nun mal nicht auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.
wenn das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum steht, muss es ordnungsgemäß zugelassen und in verkehrssicherem Zustand sein. Dieser Zustand wird durch die HU-Plakette nachgewiesen.
Die Werkstatt hätte ihn so nicht auf die Straße stellen dürfen ...
Ob die Bußgeldbehörde hier mal bürgerfreundlich ist, sollte man einfach mal ausprobieren ... die Werkstatt wird vermutlich nicht freiwillig zahlen.