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Auto hat Vollkasko Reifenschaden wird der beitrag erhöht.

Frage von cango cango

Hallo wie oben beschrieben durch straßensplitter durch neuasphaltieren ist mein Reifen platt wenn ich diese an meinem Versicherung ( R+V) melde wird der beitrag für die Versicherung erhöht oder nicht?

Danke für eure antoworte

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Antworten (6)

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Ein reiner Reifenschaden ist nicht durch die Vollkakso abgedeckt. Wenn bei einem Unfall auch die Reifen beschädigt werden sind sie natürlich mit versichert. Oder ein Vandalismusschaden ebenfalls. Der SF-Rabatt im VK-Bereich wird neu festgelegt, nach Inanspruchnahme. Tabelle s. Seite 2 oder 3 der Police.

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    Antwort von Leon97531 Leon97531

    In den AKB deiner Versicherung bezüglich Kasko und Reifenschäden steht garantiert ähnliches:
    .

    A.2.16.3 Reifenschäden
    Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Reifen aufgrund eines Ereignisses beschädigt oder zerstört werden, das gleichzeitig andere unter den Schutz der Fahrzeugversicherung fallende Schäden bei dem versicherten Fahrzeug verursacht hat.

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Ohne eine zusätzliche Reifenversicherung bleibst du auf deinem Schaden sitzen.

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    Antwort von marcel1979 marcel1979

    Das ist kein Vollkasko-Schaden. In deiner Versicherungspolice sind Reifenschäden zu fast 100%iger Sicherheit ausgeschlossen. Du wirst also den Schaden selbst bezahlen müssen.

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    Antwort von huskycologne huskycologne

    Die Vollkasko zahlt nicht bei Reifenschäden. Die Selbstbeteiligung beträgt zu über 90 % 300 € pro Schadenfall zuzüglich der höheren Beiträge in allen folgenden Jahren. Selbst wenn es ein Kasko-Schaden wäre, würde es sich auf keine Fall rechnen, weil Du allein für etwas mehr als die Selbstbeteiligung einen kompletten Satz Reifen erhälst.

    Kommentar von huskycologne huskycolognehuskycologne

    AKB 2008 vom GDV A2.16

    Reifenschäden A.2.16.3 Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Reifen aufgrund eines Ereignisses beschädigt oder zerstört werden, das gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden bei dem versicherten Fahrzeug verursacht hat.

    Erklärt alles ;-)

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    Antwort von kritiker111 kritiker111

    Normalerweise bedingt jede Regulierung eines Kaskoschadens auch eine Höherstufung, also Änderung des Schadensfreiheitsrabatts.

    Und das würde sich angesichts der Kosten für den Reifenschaden garantiert nicht rechnen.

    Vor allem - hast Du einen Selbstbehalt vereinbart? - denn der liegt meist auch schon höher als die Kosten für den reifen, also müsstest Du den so und anders selbst zahlen. Denn die Versicherung übernimmt ja nur Schäden die den Selbstbehalt überschreiten.

    Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Reifen wegen Split oder einer neuasphaltierten Straße einen Defekt bekommt!

    War da irgend etwas anderes gelegen, Wrkzeuge o.ä - dann wäre nämlich u.U. die Baufirma haftbar!

    Kommentar von huskycologne huskycolognehuskycologne

    Reifenschäden sind nicht versichert Kritiker!

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Der Beitrag wird nicht erhöht Du wirst maximal in eine andere Schadensfreiheitsklasse gelistet. Mal von der üblichen Selbstbeteiligung und der kleinen Reifenkosten abgesehen eher unrentabel.

    Kommentar von huskycologne huskycolognehuskycologne

    Reifenschäden sind nicht versichert Mietnormade!

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