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Auto hat Unfallschaden

Frage von RenHanz RenHanz

hallo liebe gemeinde,

 

ich habe mir vor einer woche ein gebrauchten gekauft und wollte ihn mal aufpolieren lassen,jedenfalls meinte der werkstattmeister das er schon mal ein unfall hatte.

 

Ich natürlich gleich nach Hause und die vorbesitzer angerufen.
Nach einigen Telefonaten mit den Vorbesitzern habe ich dann rausbekommen das er vorne ein Unfall hatte der schon recht doll war.

 

Nun habe ich den wagen beim Händler gekauft(Autohandel.....,Ankauf&Export aller marken)
und erfragte mich ob ich gewerblicher käufer bin,was ich verneinte und er mir dann sagte das der wagen eigentlich 4500 euro kostet wenn er ihn an private verkauft.Ich sagte ihm dann das ich nur 4000 habe und ihn gerne nehmen würde,daraufhin er"ich kann ihnen den wagen verkaufen aber nur wenn sie auf die gewährleistung und garantie verzicheten"
Ich überlegte dann und sagte das würde gehen da er mir ja gesagt hat das er Unfallfrei wäre.Im Kaufvertrag steht dann auch drin"nach abstimmung mit mir zum Händlerpreis für 4000 verkauft an privatperson ohne gewährleistung und garantie"

 

Kann ich den wagen nun trotzdem zurückgeben oder habe ich die .....karte gezogen.er hat mir gesagt das er kein unfallwagen ist,so stand es auch im internet,habe ich trozdem die möglichkeit der rückgabe selbst wenn er es nicht wustte???
bitte um hilfe.

 

mfg 

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Antworten (4)

  • 2
    Antwort von Helmi123 Helmi123

    ich kann ihnen den wagen verkaufen aber nur wenn sie auf die gewährleistung und garantie verzicheten

     

    Das hat aber nichts mit dem Unfallschaden zu tun!

    Falls im Vertrag steht, dass der Wagen unfallfrei ist, kannst Du ihn zurückgeben oder einen Preisnachlass aushandeln.

    Wenn er es allerdings nur gesagt hat und Du keine Zeugen hattest, wird es sehr schwer bis unmöglich, da etwas zu machen!

    Denke daran: Das ist ein sehr wichtiger Punkt und der gehört sich schriftlich im Vertrag festgehalten!

     

     

     

  • 2
    Antwort von Tisha Tisha

    Rat mal weshalb er dich gebeten hat auf Gewährleistung und Garantie zu verzichten...

     

    Preisschilder sind dazu, Eigenschaften aufzuzählen, die aber unverbindlich sein können. Irrtümer vorbehalten.
    Beim Kauf, vor Ort sollte man diese Dinge Testen und prüfen. Bei Anzeigen im Internet, können Eingabefehler gemacht werden, oder bei der Übertragung Fehler entstehen. Gebrauchte Autos sind ganz individuell, keines kann mit dem anderen verglichen werden.
    Beim Kauf ist darauf zu achten, ob alles richtig ist.

    Waren Zeugen beim Kauf dabei? Klar hat er dich betrogen, aber das musst DU beweisen. Ist nicht so ganz leicht. Wenn du eine Rechtschutzvers. hast, lass dich notfalls beraten -auch ohne V

    Kommentar von RenHanz RenHanz

    ja hatte ein zeugen dabei als er sagte das der wagen unfallfrei sei,aber das war ein tag vorher bevor ich ihn gekauft habe..

    Kommentar von Helmi123 Helmi123Helmi123

    Na, das ist doch schon mal was!

    Es ist halt nunmal so, dass mündliche Absprachen und Behauptungen nicht bewiesen werden können. Deshalb gehört so etwas immer schriftlich festgehalten.

    Kommentar von RenHanz RenHanz

    also habe ich keine chance den wagen zurückzugeben oder?

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Eher wohl doch. Frag doch mal einen Anwalt.

  • 2
    Antwort von Eichbaum1963 Eichbaum1963

    Steht die Unfallfreiheit im Kaufvertrag? Abgesehen davon, das er als Händler die Gewährleistung nicht ausschließen sondern allenfalls auf ein Jahr begrenzen darf, liegt hier eher arglistige Täuschung nahe.

    Ihn mal darauf anzusprechen könnte helfen, aber dazu musst du auf jeden Fall mindestens einen unabhängigen Zeugen mitnehmen.

    Zur Not Anwalt einschalten.

    Kommentar von RenHanz RenHanz

    Steht die Unfallfreiheit im Kaufvertrag?nein steht nix drin habe nochmal gschaut habe aber ein zeugen der dabei war bei der besichtigung,steht drin GEKAUFT WIE GESEHEN::::

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Dennoch, m. W. nach darf ein Unfallschaden nie verschwiegen werden.

  • 0
    Antwort von RenHanz RenHanz

    also kann ich den wagen zurückgeben??und was mach ich wenn er sagt er nimmt ihn nicht zurück??kann mir grad kein anwalt leisten..bin grad auf arbeitssuche,deshalb hab ich mir den wagen gekauft um den anforderungen auf dem arbeitsmarkt zu entsprechen...

    bin aber im  adac seit 10jahren gibt es da nicht eine kostenlose beratung oder irgendeine hilfe.....

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