hallo liebe gemeinde,
ich habe mir vor einer woche ein gebrauchten gekauft und wollte ihn mal aufpolieren lassen,jedenfalls meinte der werkstattmeister das er schon mal ein unfall hatte.
Ich natürlich gleich nach Hause und die vorbesitzer angerufen.
Nach einigen Telefonaten mit den Vorbesitzern habe ich dann rausbekommen das er vorne ein Unfall hatte der schon recht doll war.
Nun habe ich den wagen beim Händler gekauft(Autohandel.....,Ankauf&Export aller marken)
und erfragte mich ob ich gewerblicher käufer bin,was ich verneinte und er mir dann sagte das der wagen eigentlich 4500 euro kostet wenn er ihn an private verkauft.Ich sagte ihm dann das ich nur 4000 habe und ihn gerne nehmen würde,daraufhin er"ich kann ihnen den wagen verkaufen aber nur wenn sie auf die gewährleistung und garantie verzicheten"
Ich überlegte dann und sagte das würde gehen da er mir ja gesagt hat das er Unfallfrei wäre.Im Kaufvertrag steht dann auch drin"nach abstimmung mit mir zum Händlerpreis für 4000 verkauft an privatperson ohne gewährleistung und garantie"
Kann ich den wagen nun trotzdem zurückgeben oder habe ich die .....karte gezogen.er hat mir gesagt das er kein unfallwagen ist,so stand es auch im internet,habe ich trozdem die möglichkeit der rückgabe selbst wenn er es nicht wustte???
bitte um hilfe.
mfg
ja hatte ein zeugen dabei als er sagte das der wagen unfallfrei sei,aber das war ein tag vorher bevor ich ihn gekauft habe..
Na, das ist doch schon mal was!
Es ist halt nunmal so, dass mündliche Absprachen und Behauptungen nicht bewiesen werden können. Deshalb gehört so etwas immer schriftlich festgehalten.
also habe ich keine chance den wagen zurückzugeben oder?
Eher wohl doch. Frag doch mal einen Anwalt.