Was tun, wenn der Verkäufer den Gebrauchtwagen scheinbar weiter gefahren oder noch schlimmer, zu weiteren Probefahrten freiggeben hat. Beim Kauf wurde 21.500 km im Kaufvertrag notiert und eine Anzahlung geleistet. Die Übergabe soll im März sein, da im Kaufvertrag noch Dokumente und TÜV vereinbart wurden. Von einem Bekannten weiss ich, dass schon 350 km mehr auf dem Tacho stehen. Was, wenn noch mehr KM dazukommen? Kann ich den Preis kürzen? Was passiert, wenn zwischenzeitlich (unsichtbare) Schäden dazukommen. Was kann ich tun? Ich will das Auto ja haben.
Auto hat bei Übergabe mehr km als im Kaufvertrag vereinbart
Antworten (12)
-
3Antwort von
sonne64sonne64
den preis noch mal neu verhandeln,ansonsten vom kaufvertrag zurück treten
-
1Antwort von
imager761imager761
Die Angabe eines Kilometerstandes sind in den mit bekannten Fällen in Formularverträgen (zweckform, mobile, ADAC) immer "ca." oder "etwa" Werte; die gerundete Form (21.500) spricht ebenso dafür.
Sofern nicht audsrücklich Gesamtfahrleistung oder exakter Tachostand (übergeben mit 21.867,4 km) vertraglich vereinbart sind,stellt dies keinen Sachmangel einer zugesicherten Eigenschaft dar, der zu Minderung oder Wandelung ("Rücktritt") berechtigt.
§ 434 BGB erklärt hierzu ausdrücklich, daß bei Übergabe "eines erwartbaren Zustandes" Sachmängelfreiheit vorliegt - die Tatsache, daß das Fahrzeug zwischen Vertragsschluß und Übergabe Eigentüm des VK bleibt und von ihm auch bewegt werden darf, entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, zumal, wenn die Mehrfahrleistung im einsteligen Prozentbereich liegt :-O
Bei nachräglichen Beschädigungen oder gar einem Unfallschaden sieht es genau anders herum aus - das war weder vereinbart noch erwartbar und berechtigt zu Nacherfüllung (Reparatur) bzw. Rücktritt vom Vertrag.
G imager761
Kommentar von
PieTT Der Verkäufer ist Händler, insoweit würde ich schon sagen, dass auch er sich an den KV halten muss. Vor allem, warum sollte er weitere Probefahrten zulassen? Dass er den Wagen selbst noch fährt, wäre m.e. unglaublich, aber zumindest beim TÜV vorfahren ist noch nötig. Ich habe kaum Chancen von einem solchen KV zurückzutreten, die Frage ist also schon berechtigt, wie lange d.h. wie viele mehr-KM ich mir gefallen lassen muss.
-
1Antwort von
StraycatHBStraycatHB
Der Kilometerstand ist ein zugesicherter Teil des Vertrages, genauso wie z.B. Klimanalage, Navi, Servo, Unfallfrei. Wenn da wesentlich mehr KM drauf sind als vereinbart, dann ist eine zugesicherte Eigenschaft nicht mehr erfüllt und man muss über den Preis neu verhandeln.
Stray
Kommentar von
imager761imager761 Der Kilometerstand ist ein zugesicherter Teil des Vertrages
Falsch. "Kilometerstand: ca. 21.500 km" ist keine zugesicherte Eigenschaft noch ein Sachmangel gem. § 434 BGB :-O
Vergleichbar einer Wohnflächenangabe von "ca. 56 m²" berechtigen Abweichungen bis 10% eben nicht zu Forderung :-O
Die Angabe ist lediglich im Zusammenhang des Baujahrs und Originalmotor eine preisbildenden Beschreibung zum Wert des Fahrzeugs: Es macht einen Unterschied, ob die von einem Vertreter in 6 Monaten heruntergerissen wurden oder von einer Hausfrau in 3 Jahren :-)
G imager761
-
-
1Antwort von
LiLiwantsGFLiLiwantsGF
Mit dem Vertrag wird doch dann unterschrieben, wie viele KM er beid er Übergabe maximal haben darf.
Was steht denn dort drin?
Wenn es bei 500km bleibt und nicht im Bereich >1000 landet verstehe ich aber dein Problem nicht - das ist dann doch etwas egal..
Kommentar von
imager761imager761 Genua das hat er wohl versäumt und macht sich jetzt halt Sorgen :-)
-
1Antwort von
Snake34Snake34
Bis zu 1000 km musst Du es hinnehmen, ich hatte so nen Fall der auch vor Gericht ging, allerding nicht wegen der Km.Lass das Auto doch beim TÜV vor dem Kauf durchchecken, kostet zwar ein paar Euro, aber die sind in jedem Fall gut investiert.
-
0Antwort von
Kuno33Kuno33
Da sehe ich einige Schwierigkeiten. 350 km sind nicht viel. Habt Ihr Euch denn darüber geeinigt, dass der Wagen nicht mehr gefahren wird? Im Nachhinein wird es auch schwierig werden, für die nicht gewünschte Nutzung Geld zu verlangen. Wenn Du etwas ändern willst, kannst Du nur mit dem Verkäufer verhandeln. Du kannst Dich nur darauf berufen, dass das Fahrzeug laut Vertrag nur 21.500 km gefahren ist. Die 350 km zu verrechnen bedarf einer neuen Einigung, denn davon steht vermutlich nichts im Vertrag.
-
-
0Antwort von
rankeao51rankeao51
umgehend mit dem käufer in verbindung treten, um zu fragen ob dein bekannter sich eventuell irrt...
wenn der kaufvertrag unterschrieben wurde, die gegenseite etwas dran ändern also mehr km bleibt dir die möglichkeit zurück zu treten.
erst mit käufer reden, wenn er sagt ja stimmt ,dann wird man preis neuverhandeln müssen & wer bei schäden haftet die ev. entstehen können... (km,abnutzung,wertverlust)
preis eingenständig kürzen nein geht nicht, bevor du endzahlung leistet bestehe drauf das auto vom TÜV durchgeprüft wird & da du eh mit dem käufer reden musst vereinbare das gleich so ...
Kommentar von
imager761imager761 wenn der kaufvertrag unterschrieben wurde, die gegenseite etwas dran ändern also mehr km bleibt dir die möglichkeit zurück zu treten.
Falsch. Der Vertrag wäre zu erfüllen, für diese Behauptung mangelt es schlicht an einem Rechtsgrund (s. mein Beispiel ca.-Wohnflächenangabe in Mietverträgen) :-(
-
0Antwort von
Spastor Würde den Preis nochmal neu verhandeln.
-
0Antwort von
falladadafalladada
Da sollte man am Preis noch was machen können. Wichtig ist ob im Kaufvertrag versnkert ist dass er das Auto stilllegen muss und nicht mehr damit fährt oder nicht? Ich würde darauf bestehen oder du musst damit leben dass noch mehr km dazukommen. Also mit dem Verkäufer direkt sprechen und die Sache klären. LG
-
0Antwort von
elvin22elvin22
Da sollte man nochmal über den Preis verhandeln. Das muss er billiger machen. Sieht sehr unseriös aus.
Kommentar von
imager761imager761 Das muss er billiger machen.
Rechtsgrund für diese Behauptung?
Da sollte man nochmal über den Preis verhandeln
Nach Vertragsschluss verhandelt niemand mehr, dafür ist der gemacht, dass man sich an Zahlung und Übergabe hält.
Sieht sehr unseriös aus.
Unsinn. Mit dem Auto kann der VK solange fahren wie er mag - soll er 8 Wochen mit dem Fahrrad zu Arbeit fahren, nur weil du das "seriöser" findest?
Rechtsgrund für diese vollmundige Behauptung?
Erfüllt der Käufer den Vetrag nicht, kann der VK Schadensersatz und Rechtsverfolgung (Zahlungsklage) auf Kosten des K betreiben - ihr Vertrag gilt :-O