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Auto geschenkt - wegen Trennung nach 2 jahren will er Auto zurück

Frage von warumwarum warumwarum

Mein Ex-Lebensgefährte hat vor 2 jahren mein damaliges Auto auf sich umgemeldet und mir einen Mercedes gekauft. Mein damaliges Auto hat er verkauft ! Der mercedes lief ab dem 1. Tag auf meinem Namen (aber im KV beim Autohaus hat er seine Daten eintragen lassen und bar gezahlt) !

Mein früheres Auto hat er verkauft und den Verkaufserlös behalten! Für mein Auto gab es 1500 € und der Mercedes kostete so um die 7000 €

Jetzt habe ich mich Ende Januar getrennt und bin ausgezogen und nun möchte er sämtliche Geschenke zurück u.a. das Auto !!

Was soll ich tun ? Ich habe auch Angst vor ihm, da er ein sehr jähzöriniger Mensch ist !

Ich hoffe ihr gebt mir gute Nachrichten denn ich habe wegen ihm alles verloren - meine gesamten Möbel alles habe ich verkauft weil ich zu ihm gezogen bin!

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Antworten (6)

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    Antwort von forexmike forexmike

    Hallo,

    so bitter diese Information für schenkende Männer :-) auch sein mag: Grundsätzlich kann das Auto nicht zurückgefordert werden.

    In nichtehelichen Lebensgemeinschaften gilt, dass gegenseitige Zuwendungen nicht verrechnet werden dürfen, wenn die Beziehung scheitert (sog. Verrechnungsverbot). Das bedeutet, dass Zuwendungen bei dem Empfänger verbleiben. Es wird angenommen, dass solche "Geschenke" aufgrund der Beziehung gemacht werden und eben jeder seinen Teil zur Finanzierung des gemeinsamen Lebens beiträgt. Ausnahme: Absolut außergewöhnliche Gaben, ein Auto im Wert von EUR 7000 scheint mir aber nicht so außergewöhnlich.

    Du wirst ja (hoffentlich...) an anderer Stelle auch Deinen Beitrag zur Beziehung geleistet haben.

    Wer den Kaufvertrag unterzeichnet hat, ist grundsätzlich nicht entscheidend. Wichtig ist, dass es nachweisbar DEIN Auto war (Eigentümer im Brief entscheidet).

    Hier geht es also weniger um Schenkung und "groben Undank" (der läge nicht vor!), sondern eine Besonderheit im Familienrecht.

    Weiterhin Gute Fahrt :-)

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    Antwort von stickerer14 stickerer14

    Vom Gesetz her, kann man theoretisch sogar Geschenke wieder zurückfordern, per Klage, wenn sich der Beschenkte ungut verhalten hat.

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    Antwort von Harryguenni Harryguenni

    Frage einfach bei einem Anwalt nach, zunächst mal telefonisch! (Eine evtl. Beratung kostet Dich auch nicht viel) Ich denke, dass Dein Ex so gut wie keine Chancen hat! Alles Gute...

    Kommentar von warumwarum warumwarum

    Habe ich schon gemacht - tja - der hat mir was von neuem BGH Urteil erzählt und dass ich mir doch am besten sofort einen Anwalt nehmen soll! Weiß jetzt nicht ob es Geldmacherei ist oder ob ich doch relativ viel Angst haben muß!

    Kommentar von Harryguenni HarryguenniHarryguenni

    Ein Tipp: Rufe mal bei verschiedenen seriösen Anbietern v. Rechtsschutzversicherungen an. z,B DAS (finde ich am besten) Du kannst problemlos alles schildern. Oft ist es dann so, dass die Dir dann Hilfe anbieten, wenn Du einen Rechtsschutzvertrag bei denen abschliesst! Der gilt dann rückwirkend auch für Dein jetziges Problem, dem ich allerdings gelassen entgegensehen würde! Viel Glück

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    Antwort von delight90 delight90

    ist ja im prinzip nen schenkungsvertrag! ...aber weise das mal nach!

    Kommentar von warumwarum warumwarum

    ich ahne auch dass er mit allem durchkommt

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    Antwort von smaili1 smaili1

    Ein bischen spät zwinker aber ich habe das gleiche durch und mein Anwalt sagt mein Ex kann fordern was er will er hat keinen anspruch ,als er mir 2000euro dazugegeben hat war es ein geschenk und das muss er beweisen ....ohne Quittung geht nix ;-) er kann machen was er will er kommt da nicht mir durch....Weil mein Lohn 6 jahre in die Beziehung mit einfloß kann er auch keine Aufrechnung machen .Aber so sind sie !!!Gekränkte Eitelkeit des Mannes wenn er verlassen wird ...

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    Antwort von KFZMeister KFZMeister

    Geschenkt ist geschenkt! ...nicht gefallen lassen, sowas!

    Alles Gute & Ich drücke Dir die Dauemen, das alles stressfrei läuft

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