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Auto geschenkt

Frage von OnkelHoss OnkelHoss

Hallo eine bekannte von mir hat sich überreden lassen ihr Auto zuverschrotten, zwecks Abwrackpremie,hat ja alles wunder bar geklappt das Autohaus hat die Abwrackpremie und der Bekannte hat nun ein neues Auto mit Tageszulassung, meine Bekannte hat das Auto von ihrem Bekannten bekommen (geschenkt)jetzt will er auf einmal 800€ für das Auto es gibt kein Kaufvertrag und das Auto ist schon auf den Namen meiner Bekannten zugelassen.Rechtens hat er dann kein anspruch mehr auf das alte Auto oder.

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Antworten (6)

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    Antwort von lelletz lelletz

    Wenn der Mann das Auto verschenkt hat (gibt es Zeugen), dann hat er kein Anrecht darauf. Ansonsten sollte er eine ANzeige gegen die Bekannte wegen Diebstahls des Autos stellen

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    Antwort von roterhahn roterhahn

    er hat kein anrecht drauf

    geschenkt ist geschenkt

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    Antwort von Hippokrates Hippokrates

    Wenn deine Bekannte im Fahrzeugbrief als Halterin steht und es keine Absprachen gab... Auch mündliche Vereinbarungen wären gültig!

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    Antwort von susimwald susimwald

    Um ein Auto anzumelden, braucht man ja einen Kaufvertrag. Da dieser also vorhanden ist, kann nachträglich für das Auto nichts mehr verlangt werden.

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    Antwort von Norlicht Norlicht

    Hä?! Ich habe das nun 3x gelesen und trotzdem nicht verstanden... Bitte noch einmal auf Deutsch.

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    Antwort von george44 george44

    es ist ja ihr auto also hat er kein recht drauf

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