Ich habe das Auto Geschenkt bekommen,ich habe den Fahrzeugbrief und ich steh auch in dem Brief,meine Ex Freundin möchte jetzt das Auto zurück.Was soll ich tun ?? Jetzt sagt sie das sie mir das Auto nicht geschenkt hat.Sie hat es aber.was soll ich tun.

Nun, wenn der Brief auf Deinem Namen läuft, gehört das Auto auch Dir.

Wenn du den Brief hast und dein Name drinsteht, gehört es dir auch. Ob sie es dir geschenkt hat, oder nicht. Was du nun am besten machst, hängt davon ab, was du willst. Behalt es, oder gib es ihr wieder.
Na klar möchte ich es behalten,aber sie geht jetzt vor Gericht und ich hab gehört das in einer Beziehung die Geschenke zurückgegebn werden müßen. Stimmt das
Katzentatze am 14. Januar 2008 12:36 Es interessiert in dem Fall nicht, ob sie es dir geschenkt hat, oder nicht. Du hast den Brief und stehst drin. Somit gehört dir das Auto.
Indy72 am 14. Januar 2008 12:43 So einfach ist die Sache nicht. Wichtig sind die Umstände und die 10-Jahres Frist... Der Rest steht in meiner Antwort... Die Juristen können sich selbst in solchen Fällen erfolgreich streiten!
Danke tief schnauf,grins

Meines Wissens ist der im Brief Eingetragene auch der rechtmäßige Besitzer des Fahrzeugs.
Auch wenn sie vor Gericht sagt das sie es mir gar nicht Geschenkt hat und nur Leihweise gegeben hat.Ich habe aber Zeugen da wo sie gesagt hat da ich die Beziehunh beendet habe holt sie mir das Auto.
medicangel am 14. Januar 2008 12:43 bei grobem Undank oder arglistiger Täuschung deinerseits,kann deine Ex Geschenke,auch das Auto zurückfordern.
comarel am 14. Januar 2008 12:43 @Herfabi Sag mal, wenn ich jemandem mein Auto "leihe", dann lasse ich doch nicht seinen Namen in den Brief schreiben. Da aber dein Name im Brief steht ist der Wagen der deine!!!!
Das Auto gehört dir!!! Egal ob geschenkt oder gekauft! Da wird sich deine Ex sehr schwer tun!!!!
Danke .tief schnauf.grins
wer den brief besitz dem gehört auch das auto. zb wenn du ein auto über die bank finanzieren lässt und der brief bei der bank liegt gehört das auto solange der bank bis du den brief in der hand hast.
medicangel am 14. Januar 2008 13:14 was du schreibst stimmt schon hinsichtlich der Sicherungsübereignung bei einer Bank,anders sieht es aus wenn man z.Beispiel zusammen wohnt oder halt befreundet ist und sich jemand den Brief durch wahrscheinlichen Zugang widerechtlich aneignet.Dann ist er zwar im Besitz des Briefes,hat aber trotzdem keinen Rechtsanspruch auf den Besitz des Autos...kompliziert geschrieben,ich hoffe du weißt trotzdem wie ich es meine.
geschenkt ist geschenk, basta!
geschenke kann man nur zwei aspekten zurückfordern:
Verarmung oder grober undank.
trifft in deinem fall beides nicht zu, gehört das auto in jedem falle dir.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schenkung#R.C3.BCckg.C3.A4ngigmachungeinerSchenkung
Ich weiß nicht ob es grober undank is,wenn mann drei Monate später schluß macht,aber nur weil man merkt das auf Grund ihr verhalten keine zukunft bestehen kann.
medicangel am 14. Januar 2008 12:54 es wäre aber im groben Rahmen schon eine arglistige Täuschung wenn du sie betrogen hättest und dir so das Auto erschlichen hättest.ist nur ein Beispiel,wie gesagt,ich kenne die Vorgeschichte nicht.
Ich habe sie nicht betrogen.Aber ich kann sie auch nicht mehr Lieben .Auf grund ihres verhaltens.
@herfabi:
Beispiele:
Bedrohung des Lebens, körperliche Misshandlung, grundlose Strafanzeige, belastende Aussage trotz Zeugnisverweigerungsrecht, schwere Beleidigung.
das sind beispiele für groben undank.
wenn du gemerkt hast, dass ihr nicht zusammenpasst und du hast die beziehung beendet, wird das nicht unter groben undank fallen.
allerdings kann seitens des gerichts geprüft werden, ob deinerseits eine arglistische täuschung vorliegt.
ob du dir das auto erschlichen hast, indem du mit der frau eine beziehung angefangen hast ect.....
hab ich nicht,sie hat mir denn Brief und denn Fahrzeugschein gegeben und ich habe es einen Tag nach meinem geburstag Umgemeldet,vom Vorbesitzter auf mich.So ein Schwein bin ich nicht.Ich bin erlich .
@herfabi: ich denke, wenn alles sich so verhält wie du hier darlegst in allen kommentaren dürfte der fall klar sein:
das auto gehört dir!
Ich danke auch und werde euch unterrichten wie es ausgegengen ist.kann ich sie vor Gericht auch schwören lassen wenn ich der meinung bin das sie nicht die Wahrheit sagt. ???
@herfabi: du kannst sie nicht schwören lassen, aber der richter kann sie vereidgen, wenn er zu dem schluss kommt, sie könnte lügen.
und auf meineid steht strafe.
ein anwalt könnte beim richter die vereidigung der dame auch beantragen.
also, entgegen hier wohl überwiegender Ansicht ist der Brief kein Beweis dafür, wer EIGENTÜMER des Autos ist. Nur ein Anschein. Der im Brief eingetragene ist der HALTER aber das hat noch nicht zwingend etwas mit dem Eigentum zu tun. Es wird so laufen, dass sie anhand von Belegen - Kaufvertrag, Zahlungsnachweise etc - nachweisen muss, dass sie das Auto erworben hat. Damit wäre zunächst mal der Anschein des Briefes erschüttert. Wie Medicangel schon sagt, kann ja die Eintragung auf Dich auch andere Gründe haben.
Du musst dann beweisen, dass das Auto Dir tatsächlich geschenkt wurde - z.B. durch eine Schenkungsurkunde, Zeugen etc.
Erst wenn Du bis dahin kommst, kann es überhaupt darum gehen, ob man ein Geschenk zurück fordern kann.
Im übrigen gibt es zwischen "leihen" und "schenken" durchaus noch andere Lösungen. z.b. die Möglichkeit, das Auto als gemeinsames Fahrzeug anzuschaffen, über dessen Nutzung gemeinsam verfügt werden kann. Sprich Miteigentum. sicherlich kann man auch noch andere Möglichkeiten konstruieren, aber da werden die Anwälte sicherlich schon trefflich drüber gestritten haben.
Und NEIN, wenn sie dich verklagt, kann man sie nicht schwören lassen, weil die Parteien des REchtsstreits weder als Zeugen vernommen noch und noch viel weniger vereidigt werden.
Trotzdem wäre es strafbar, wenn sie wider besseren Wissens die Herausgabe fordert - allerdings gehe ich mal davon aus, dass sie sich, sofern sie im Unrecht ist, stets darauf zurück ziehen wird, dass sie das anders gemeint, die Vereinbarungen anders verstanden hat etc.
du solltest Dir schon einen Anwalt nehmen - vor allem, weil du gelinde gesagt etwas wirr schreibst und ein Gericht sich daher mit deinen eigenen Ausführungen eher schwer tun würde.
Minax am 15. Januar 2008 01:44 Finde es toll, wie viel Mühe du dir gegeben hast - aber das ist ja quasi auch "dein Fach"! ;-)
Danke - ich meine, wenn man keine Lust hat, hilfreich zu antworten, kann man es auch lassen und hoffe, wenn ich mal eine Frage habe, dass ihr Euch dann auch Mühe gebt :-)

Im ersten Moment gehört es erstmal dir,zumindest auf dem Papier,sollte es in Richtung Zivilklage gehen,wirst du die Schenkung schon irgendwie belegen müssen,da das Auto ja auch aus rein versicherungstechnischen Gründen auf dich zugelassen sein könnte.Wenn sie einen Kaufvertrag hat und du die Schenkung nicht belegen kannst,ist sie der Besitzer,auch wenn du als Halter eingetragen bist.
Ich habe Zeugen dafür,wo sie sagte jetzt wo er die beziehung beendet hat,hol ich mir das Auto obwohl ich es im geschenkt habe.Es geht demnächtst auf das Gericht.Ausserdem hat sie meinem Chef angerufen und mit im geredet,jetzt habe ich meinen Job auch los,aber ich finde schon wieder was
medicangel am 14. Januar 2008 12:49 du solltest dich nicht zu sehr darauf verlassen das du das Auto behalten darfst,ich kenne die Vorgeschichte der Ex Beziehung nicht,aber ein pfiffiger Anwalt wird dir ganz schnell den groben Undank nachweisen,da es ziemlich einfach ist eine solche Sache einzuräumen,du aber kaum eine Chance hast dieses zu widerlegen.
Der "Halter" hat überhaupt nichts mit dem KFZ-Brief zu tun. Der "Halter"(KFZ-Schein) ist der, über den das Fahrzeug angemeldet ist. Eigentümer(KFZ-Brief) und Halter(auch Besitzer/KFZ-Schein) können unterschiedliche Personen sein... Jedoch bin ich ansonsten auch deiner Meinung.
medicangel am 14. Januar 2008 13:06 wenn ich richtig informiert bin,steht der jenige der im Schein steht auch im Brief,sonst müßte da was geändert worden sein.

Juristisch gesehen gehört das Auto dir!
Aber bei besonderes wertvollen "Geschenken" hat es bereits öfters erfolgreiche Anfechtungen vor Gerichten gegeben, z.B. bei grobem Undank. Geschenke, die Wertvoll sind, sind erst nach 10 Jahren richtig verschenkt. Bis dahin kann man sie bei "grobem Undank" oder "Bedürftigkeit" des Schenkers wieder rückgengig machen. Die Justitia ist allerdings blind und jeder Richter kann die Sache anders sehen.
Ich weiß nicht ob es grober undank ist,wenn man drei Monate später schluß macht.Aufgrund des verhaltens ihrer seits,es ist keine Zukunft mit ihr möglich
Indy72 am 14. Januar 2008 12:58 Erstmals gehört das Auto Dir. Was ist das für ein Auto? Ein neuer Porsche oder Benz? Wenn es ein alter Gebrauchtwagen ist, dann kann es lange dauern bis die Sache vors Gericht kommt. Vielleicht ist dann weder das Auto da noch das Geld?
Es ist ein sieben Jahrer BMW.Der ich davor schon in meinem besitz war und ich in verkauft habe,aus Finanziellen gründen.Sie hat in mir aber zu meinem Geburtstag wieder gekauft und sagt jetzt das ihre Tochter am 21.01.2008 Führerscheinprüfung macht und für sie das Auto gedacht war.Sie hat zwei Firmen und wollte das Auto NICHT auf sich anmelden aus Steuerlichen gründen. ich denke wenn sie es auf sich anbgemeldet hätte dann hätte sie es von der Steuer Absetzten können .Sie Lügt ohhhhhne ende
medicangel am 14. Januar 2008 13:18 mit dem Satz "wollte das Auto NICHT auf sich anmelden aus Steuerlichen gründen"bekommt es für mich den Eindruck das du bei deinen Angaben hier doch nicht so ganz ehrlich warst.
Doch,sie hat zwei Firmen und ich hab sie kennen gelernt,sie lebt in scheidung sie sagt das sie mir das Auto nie mehr nehmen würde und das es meins ist,was es auch schon vorher war und das sie es mir zum Geburtstag geschenkt hat,ich habe denn Brief und ich stehe auch drin.Jetzt wo schluß ist sagt sie aben das sie das es nicht stimmt und sie nur das Auto aus steuerlichen Gründen,mir das Auto auf meinen Namen Angemelden hat laßen.Obwohl ich drei Zeugen habe die es auch vor gericht Bezugen das sie es mir geschenkt hat.Ich denke aber wenn man eine Firma hat dann kann mann doch ein Auto Steuerlich abstzen als Firmen Auto.Ich kenn mich damit nicht aus aber ich denke es wiederspricht sich oder nicht ????
medicangel am 14. Januar 2008 13:39 Man kann es steuerlich geltend machen und absetzen,aber das ist letztlich jedem freigestellt.Deine 3 Zeugen dürften ausreichen,sollten sich aber drauf einrichten,dieses per Eidestattlicher Versicherung auch erklären zu müssen.Über die Auswirkungen im Falle der Unwahrheit sollte man sich bei der Abgabe aber auch klar sein.
Indy72 am 14. Januar 2008 13:26 In diesem Falle würde ich einer Verhandlung ruhig engegenharren! Die Geschichte mit "steuerlichen Gründen" hinkt eh, denn eine Anmeldung wäre für Sie nicht unbedingt vom Nachteil! Du könntest Das Auto als "Liebeslohn" bekommen haben - diesen Begriff kennen die Juristen auch - und hast es dir somit im Vorhinein verdient! Ich würde keine Angst vor dem Kadi haben!
Danke DU / IHR habt mir sehr geholfen.danke.Jetzt kann ich wieder einen klaren gedanken fassen.Danke euch allen
medicangel am 14. Januar 2008 13:42 ich drücke dir mal die Daumen.
Noch kurze Frage,kann man sie auch schwören lassen,voer gericht wenn ich der meinung bin das sie nicht dieWahrheit sagt
Indy72 am 14. Januar 2008 14:45 Ja, aber sie kann Meineid leisten und wem der Richter anschließend glaubt, dass ist so ne Sache! Ausschlaggebend ist, dass das dein ehemaliges Auto war, das SIE dir zum Geburtstag geschenkt hatte. Geburtstagsgeschenke - vor Zeugen gemacht - sind nämlich kaum anfechtbar!
Ich hoffe das es das Gericht es genauso sieht.