der Vermieter behält die Kaution erst einmal ein, bis die Schadenhöhe klar ist. Danach bekommst Du die Differenz erstattet, sofern ein Guthaben vorhanden ist.
Der Geschädigte ist grundsätzlich berechtigt, den Schaden auch fiktiv abzurechnen, d.h. z.B. auf Basis eines Kostenvoranschlages. Es muß nur eine nachvollziehbare Abrechnungsgrundlage (z.B. KVA) vorgelegt werden.
Außerdem können noch Nebenkosten (Porto, Telefon, Kosten f. Sachverständigen etc.) entstehen, die ebenfalls geltend gemacht werden.
750,-- EUR sind bei einem Fahrzeugschaden nicht viel, die sind schnell ver-repariert. Wenn lackiert werden muß, wird es sicher nicht reichen.
was tue ich, wenn er mir keine rechnung vorlegt?, sondern nur einen kostenvoranschlag oder gar nix??
Gut. Dann biete an, dass Du den Schaden selber in einer Fachwerkstatt reparieren lässt, wenn Du sicher bist, dass die Kosten weniger als 750,00 EUR betragen. Wenn man sich dann querstellt, gehe lieber zum Anwalt, bevor Du Dich abzocken lässt.