Hallo, es ist wie in einem schlechten Film:kann mir jmd sagen ob wir auf dem Schaden sitzen bleiben oder nicht?Auto meines Freundes wurde von einem Hartz 4 Empf. entwendet, der mit 2Promille OHNE Fahrerlaubnis auf einen LKW gefahren ist, diesen beschädigt u. Fahrerflucht begannen hat. Pol. hat ihn gefasst. Der gegnerische Schaden bezahlt die Vollkasko meines Fr., sein mercedes scheint Totalschaden zu sein. Wer haftet hier, der Dieb hat keinerlei Versicherung - lt. polizei gut mögl. das er in Bau wandert. Aber kann auch sein dass unsere Vers. den Schaden nicht begl. da wir ihn ja nicht begangen haben?!Haftet da in irgendeiner Weise der Staat oder sonst wer?! Vielen dank, Gruss R.
Den Schaden beim anderen zahlt die KFZ-Haftpflicht. Den Schaden an DEINEM Fahrzeug übernimmt deine Vollkasko.Die wird dann Versuchen, beim Dieb in Regress zu gehen. Ist das erfolgreich und die Versicherung bekommt ihr Geld wieder, habt ihr Glück und werdet von dem Schaden freigestellt (bekommt Eure Prozente wieder). Wenn nicht, ist das Pech.
Eure Selbstbeteiligung, die man bei der Vollkasko häufig abschließt, müßt ihr beim Unfallgegener zivilrechtlich (z.B. per Mahnbescheid) einfordern.
Is echt tragisch so ein Fall. Hatte ich aber in meiner Zeit als Schadenssachbearbeiter öfters als man denkt.
Deine versicherung springt ein und versucht dann beim Verursacher sein geld zu bekommen.

Deine (bzw. die des Freundes) Versicherung zahlt nur, wenn Du eine Vollkaskoversicherung hast. Du kannst gegen den den Unfallfahrer einen Titel erwirken, dann hat 30 Jahre lang gegen ihn in der Hand wenn er mal wieder zu Geld kommt. Aber es sieht schlecht aus. Wirst Du wohl vergessen müssen.

Wie überwindet ein Sturzbetrunkener eigentlich eine elektronische Wegfahrsperre? Falls der Wagen mit laufendem Motor und offenen Türen herumstand, sieht es wohl schlecht mit der Hoffnung aus, etwas von der Vollkaskoversicherung wiederzubekommen.
Der Wagen war abgeschlossen, der Schlüssel in einem Büro (in der Schublade), eingeschlossen und Gebäudetüre ebenfalls abgeschlossen, hinterlegt.
Wagen stand WEDER offen, steckendem Schlüssel oder laufendem Motor da.
Ich weiß es selbst nicht, wie man mit 2 Prom. so handeln kann....
Lt. Polizei ist es nicht mal Diebstahl, sondern eine minderschwere Form: "vorübergehende Aneignung fremden Eigentums" da der Unfallverursacher bei dem Verhör sagte, er wollte das Auto ja wieder zurückbringen, sozusagen nur für eine Spritztour ausleihen...was aber aufgrund der weiteren Vergehen kein Ausmass auf das Strafmass hat....
So, wie Du den Fall schilderst, entsteht Deinem Freund ja "nur" ein Schaden im Rahmen der Höhergruppierung und im Hinblick auf die regelmässig versicherungsvertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung. Den kann er nur gegenüber dem Dieb geltend machen. Gegenenfalls muss er bei Gericht einen Vollstreckunsbescheid erwirken (kein Anwaltszwang) und muss dann hoffen, dass der Dieb irgenwann einmal wieder arbeiten geht, Geld verdient und Dein Freund seinen Anspruch wirtschaftlich realsieren kann. Der VB ist 30 Jahre vollstreckbar. Deine Versicherung kann ihm egal sein.