3

Auto geklaut und in holland sichergestellt

Frage von MGMG84 MGMG84

Hallo. Also folgendes: Ich habe ein Auto von einem Bekannten gekauft. Dieser Bekannte hat aber vor dem Kauf einem weiteren Interessenten einen weiteren Autoschlüssel für eine Probefahrt gegeben. Der Interessent hat nun, nachdem ich das Auto gekauft habe (mit Brief), das Auto mit der Behauptung er habe schon dafür gezahlt entwendet. Nach mehreren erfolglosen telefonischen Aufforderungen das Auto, also mein Eigentum, zurückzugeben, habe ich bei der Polizei das Auto als gestohlen gemeldet. Vorgestern habe ich dann einen Anruf von der Kripo bekommen, dass das Auto an der deutsch-niederländischen Grenze von der niederländischen Polizei beschlagnahmt wurde. Nun soll ich das Auto, einen alten 3er BMW, gegen Geld auslösen kommen. Das Auto war bereits reparaturbedürftig, als es entwendet wurde, und es besteht jetzt eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Folgeschäden entstanden sind. Meine Frage ist jetzt, wie die juristische Lage aussieht, bin ich dazu verpflichtet das Auto auszulösen? Hab ich irgendeine Chance, dass ich das Auto bekomme, ohne, dass die Kosten bei mir bleiben? Für alle Tipps bin ich sehr dankbar. MFG Seb

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (3)

  • 1
    Antwort von Michel76 Michel76

    Die Kosten musst du erstmal vorstrecken, um das Auto zu bekommen. Danach kannst du sie versuchen einzutreiben. Bevor die Kosten nicht bezahlt sind, werden die das Auto nicht herausgeben.

    Wenn du das Auto nicht abholst, werden weitere Gebühren auf dich zukommen. Die Polizei darf das Auto natürlich nicht ohne deine Einwilligung verschrotten. Also wirst du die Standplatzgebühren bezahlen müssen. Und die sind nicht billig. Wenn du der Polizei eine Abtretungserklärung gibst, musst du dann natürlich auch das Entsorgen bezahlen. Was ebenso nicht billig ist..

    Die günstigste Möglichkeit wird für dich sein, das Auto abzuholen.

  • 0
    Antwort von lefoupedalant lefoupedalant

    Der Dieb ist für den Schaden völlig verantwortlich und er soll erst angezeigt werden. Die Versicherungen werden dann alles für Dich abhandeln.

    Kommentar von Michel76 Michel76Michel76

    Welche Versicherungen? Die Betriebshaftpflicht vom Dieb? :)

  • 0
    Antwort von dreado0 dreado0

    Du kannst den Dieb anzeigen, dann darf er dir das ganze zahlen... Das wird aber lange dauern.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.