meinem Sohn wurde im Arpril sein heiß geliebter 3er Golf geklaut. Seitdem flattern laufend Knöllchen ins Haus. Muss er die bezahlen? Oder braucht er sich nicht darum kümmern? Die ganze Sache liegt selbstverständlich beim Anwalt. Trotzdem bekommt er laufend Mahnungen. Das Auto wurde auch wieder gefunden. Nur der Täter ist untergetaucht und kein Schwein findet die Sau.
Antworten (6)
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3Antwort von
GerdaGGerdaG
Nette Ausdrucksweise hast Du. :-))
Wenn die Angelegenheit bereits anwaltlich betreut wird, dann solltet Ihr diesen befragen.
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2Antwort von
miramaneemiramanee
Nein, er muss nicht zahlen, wenn das Auto als gestohlen gemeldet war.
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2Antwort von
zj1000zj1000
Er muß natürlich auf die Knöllchen reagieren und den Diebstahl den entsprechenden Behörden jeweils nachweisen. Bezahlen selbstverständlich nicht.
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SolveySolvey hat er, sofort
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2Antwort von
andreas48andreas48
in dem Falle sollte er sofort Widespruch eingelegt haben..sonst laufen die Mahnungen...ansonsten dem anwalt alles in die Hand drücken, damit er das klären kann..
Wichtig: dem Ordnungsamt eine Kopie der Diebstahlsmeldung bei der Polizei beifügen , dann werden die Gebührenbescheide storniert
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SolveySolvey hat er alles gemacht, das Bußgeldverfahren ist eingestellt worden, da die Feststellung des Kraftfahrzeugführers, welche den Verstoß begangen hat, vor Eintritt der Verfolgungsverjährung nicht möglich war, werden Ihnen als Halter/Beauftragter die Kosten des Verfahrens auferlegt (§ 25a Straßenverkehrsgesetz -StVG) usw. Dann kam noch mal eine letzte Zahlungserinnerung -Ankündigung der Vollstreckung-
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WEISTDUSWEISTDUS
Ja habt Ihr den Wagen denn nicht abgemeldet?
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SolveySolvey doch ja, haben wir sofort gemacht
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carlotac1carlotac1
Du denkst dir aber auch total blöde Fragen auch. Ein im Frühjahr geklautes Auto ist doch längst bei der Polizei bekannt und abgemeldet.
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SolveySolvey das sind keine blöden Fragen, ich denke mal, dass das einige erleben.
Lol...