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Auto gekauft, ohne schriftlichen Kaufvertrag, muss der Privathändler das Auto zurück nehmen?

gefragt von mau0489mau0489 am 09.08.2009 um 23:02 Uhr

Habe mir im März 2009 bei einem Privathändler einen gebrauchten PKW gekauft ( leider ohne schriftlichen Kaufvertrag) nun kommen Reperaturen nach und nach. Wurde letzte Woche sogar abgeschleppt, Zündspule und Zündkerzen kaputt. Muss der Händler den Wagen zurück nehmen, oder habe ich keine Chancen??


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Trilobit
beantwortet von Trilobit am 9. August 2009 23:03
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Ohne was Schriftliches dürftest du schlechte Chancen haben. Der Verkäufer wird sagen "gekauft wie gesehen", und du kannst ihn nicht widerlegen.


Lola7
beantwortet von Lola7 am 9. August 2009 23:04
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wenns nicht schriftlich gemacht hast, eher nicht... Aber red mal mit dem Verkäufer..

Kommentar von Simple_avatar3smallmau0489 am 9. August 2009 23:06

Ja fahre morgen zu ihm und werde hören was er spricht.


drpest
beantwortet von drpest am 9. August 2009 23:02
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du hast keine chance, wäre ja auch noch schöner! ein mündlicher vertrag ist bindend!


belmondo
beantwortet von belmondo am 9. August 2009 23:03
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nein, das ist nun deine Hochzeit


ratznase51
beantwortet von ratznase51 am 9. August 2009 23:03
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Ohne Kaufvertrag ist das sehr schlecht!! Den würst du wohl behalten müssen.


anonym
beantwortet von bernds am 9. August 2009 23:03
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Ohne Kaufvertrag? Der kennt dich doch garnicht mehr.

Kommentar von Simple_avatar3smallmau0489 am 9. August 2009 23:05

Doch tut er! Komm ja mind. 3x in der Woche zu ihm, damit er das Auto repariert!


pippi60
beantwortet von pippi60 am 9. August 2009 23:04
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Wenn Du das Auto privat gekauft hast, hast Du keine Chance.

Kommentar von A780689b44695933e9127e57461a98e3smallMasterDomi am 9. August 2009 23:05

Wenn man aufmerksam liest, merkt man, dass es nicht privat, sondern lediglich von einem Privathändler erworben wurde. Mein Gott, muss man immer mitdenken?!


anonym
beantwortet von kobiah am 25. September 2009 16:41
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Hallo, es gibt keine rechtliche Vertragsform beim Autokauf aber ohne schriftlichen Kaufvertrag wird es wohl kaum möglich sein, etwas zu beweisen. Gewerblichen Händler müssen ein Jahr Gewährleistung bei gebrauchten KFZ geben. Nur der Privathändler darf in einem Kaufvertrag (mündlich oder schriftlich) den Zusatz "gekauft wie gesehen" abgeben. Dieser Zusatz ist gesetzlich dem gewerblichen Händler untersagt. In Deinem Fall kannst du nur versuchen, dich gut mit dem Verkäufer zu stellen und in Zukunft solche Art von Kaufverträgen zu unterlassen.

Mfg


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