Habe mir im März 2009 bei einem Privathändler einen gebrauchten PKW gekauft ( leider ohne schriftlichen Kaufvertrag) nun kommen Reperaturen nach und nach. Wurde letzte Woche sogar abgeschleppt, Zündspule und Zündkerzen kaputt. Muss der Händler den Wagen zurück nehmen, oder habe ich keine Chancen??
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Ohne was Schriftliches dürftest du schlechte Chancen haben. Der Verkäufer wird sagen "gekauft wie gesehen", und du kannst ihn nicht widerlegen.

wenns nicht schriftlich gemacht hast, eher nicht... Aber red mal mit dem Verkäufer..
Ja fahre morgen zu ihm und werde hören was er spricht.

du hast keine chance, wäre ja auch noch schöner! ein mündlicher vertrag ist bindend!

Ohne Kaufvertrag ist das sehr schlecht!! Den würst du wohl behalten müssen.
Ohne Kaufvertrag? Der kennt dich doch garnicht mehr.
Doch tut er! Komm ja mind. 3x in der Woche zu ihm, damit er das Auto repariert!

Wenn Du das Auto privat gekauft hast, hast Du keine Chance.
MasterDomi am 9. August 2009 23:05 Wenn man aufmerksam liest, merkt man, dass es nicht privat, sondern lediglich von einem Privathändler erworben wurde. Mein Gott, muss man immer mitdenken?!
Hallo, es gibt keine rechtliche Vertragsform beim Autokauf aber ohne schriftlichen Kaufvertrag wird es wohl kaum möglich sein, etwas zu beweisen. Gewerblichen Händler müssen ein Jahr Gewährleistung bei gebrauchten KFZ geben. Nur der Privathändler darf in einem Kaufvertrag (mündlich oder schriftlich) den Zusatz "gekauft wie gesehen" abgeben. Dieser Zusatz ist gesetzlich dem gewerblichen Händler untersagt. In Deinem Fall kannst du nur versuchen, dich gut mit dem Verkäufer zu stellen und in Zukunft solche Art von Kaufverträgen zu unterlassen.
Mfg