Wir haben uns vor einer Woche im Autohaus ein neues Auto bestellt. Leider zu übereilig. Nach längerem Überlegen und nach wiederholtem Probefahren wollen wir das Auto nicht mehr. Gibt es eine Möglichkeit vom Vertrag zurück zu treten? Das Auto soll im März geliefert werden. Wer hat damit Erfahrung?
Antworten (5)
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GerdaGGerdaG
Nein, gekauft ist gekauft. Redet mit dem Autohaus. Eventuell müsst Ihr eine Vertragsstrafe zahlen. Oder aber die Nachfrage ist so groß, dass man Euch aus dem Vertrag entlässt.
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GerdaGGerdaG Natuska, ich habe noch etwas für Dich gefunden. die Frist ist allerdings knapp oder schon rum. Lies hier mal nach:
http://www.tagesspiegel.de/zeitung/Sonderthemen;art893,2238887
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gerwittgerwitt Meist ist die Bestellung verbindlich, wenn folgendes gilt: " (...) An die Bestellung von Neufahrzeugen ist der Käufer höchstens bis 4 Wochen gebunden.(...) Der Kaufvertrag ist rechtsverbindlich abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des Kaufgegenstandes innerhalb der in § 2 Satz 1 bis Satz 3 genannten Fristen schriftlich bestätigt. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt." Das sind so Standard-AGB's. Wenn du die schriftliche Bestätigung noch nicht hast, dann sprich mit dem Verkäufer. Evtl. ist Schadensersatz für die bereits geleisteten Aufwendungen erforderlich. Hältst du sie für hoch, muss der Verkäufer nachweisen, dass sie tatsächlich entstanden sind.
Alles in Allem gilt: vor einem solchen Kauf sich in aller Ruhe überlegen, was man will und sich dann entscheiden und dann bestellen. Das spart unnötige Sorgen und vielleicht auch unnötigen Ärger.
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RegenmacherRegenmacher
Nur mit Billigung des Autohauses und einer möglichen Vertragsstrafe. Ansonsten heißt es: Unterschriebene Kaufverträge müssen erfüllt werden.
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gerwittgerwitt Es gibt ja noch keinen Kaufvertrag, weil das Auto ja noch gar nicht existiert. Man kann nur kaufen, was schon existiert. Man kann in diesem Fall nur eine "verbindliche Bestellung" eines noch zu produzierenden Autos unterschreiben. Solange aber die Produktion dieses Autos noch nicht begonnen hat, kann man sogar bestellte Details am Auto noch verändern. Innerhalb einer bestimmten Widerrufsfrist kann man die Bestellung sogar widerrufen.
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JuergenstadeJuergenstade
hängt vom vertrag ab. musst wahrscheinlich einige 1000 euro strafe zahlen.ausser du weisst irgendetwas nach, was nicht den zusagen entspricht. z.b. verbrauch im katalog/prospekt der firma mit angaben vom adac. warum bloss so ein kauf ???? das muss man doch bedenken.
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natuskanatuska ja, war blöd, der verkäufet hat auch druck gemacht wegen der 2500 premie - die gibt es wohl nicht mehr lange. dann haben wir noch mehr tests gelesen und verstanden, dass es ein fehler war
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JuergenstadeJuergenstade hmmm den druck zu beweisen ist schwer. bin mal rausgekommen, weil im prospekt verbrauch 8,9,10.5 liter stand und tatsache 13,15,17 liter.
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MismidMismid wer behauptet denn daß es die Prämie nicht mehr lange gibt? Die gibt es sicher noch ein paar Monate
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JuergenstadeJuergenstade yepp.
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jbinfojbinfo
An eine verbindliche Bestellung seid Ihr 4 Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist muss das Autohaus liefern oder die Lieferung schriftlich bestätigen. Macht es das nicht kannst Du nach 4 Wochen zurück treten.
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gerwittgerwitt
In der verbindlichen Bestellung, die ihr unterschrieben habt, müsste auch stehen, ob und unter welchen Umständen ihr diese "verbindliche Bestellung" zurückziehen könnt.
Ihr habt ja diese "verbindliche Bestellung" beim Händler schriftlich gemacht und davon auch eine Kopie bekommen.
Bitte ganz schnell in den Bedingungen der schriftlichen "verbindlichen Bestellung" nachsehen und nachlesen, ob und in welcher Zeit ihr diese Bestellung rückgängig machen könnt.
Sie haben offensichtlich ja noch nicht gekauft, sondern "nur" eine "verbindliche Bestellung" aufgegeben. Da ist ein Rücktritt unter Umständen innerhalb einer gewissen Frist möglich.
Unter welchen Umständen sollte so etwas möglich sein? Man schließt einen Vertrag, um Sicherheit zu haben. Und zwar auf beiden Seiten.
Hallo, sie haben ein Auto bestellt! Da unterschreibt man eine "verbindliche Bestellung". Die ist natürlich auch in gewisserweise "verbindlich", aber noch nicht so, wie ein Kaufvertrag. Ein Kaufvertrag würde abgeschlossen, wenn ein fertiges Auto beim Autohändler steht und der Kunde genau dieses Auto - so wie es da steht - (z.B. Tageszulassung oder Jahreswagen oder Gebrauchtwagen) kauft. Bei einer "verbindlichen Bestellung" gibt es das Auto ja noch gar nicht, weil es erst produziert werden muss. Und was es nicht gibt, kann man nach deutschem Recht auch gar nicht kaufen. Man kann nur kaufen, was real existiert. Da dieses Auto aber noch nicht real existiert, kann darüber auch noch kein Kaufvertrag abgeschlossen werden, sondern eben halt nur eine "verbindliche Bestellung" eines Autos.
Man kann sogar nachträglich noch einige Änderungen im Detail an der Bestellung vornehmen.