Hallo, ich habe folgende Frage: Ich habe ein Auto gekauft, dessen Halter verstorben ist. Seine Witwe (85 Jahre alt) findet den Kfz-Brief nicht und hat bereits vor 2 Wochen einen neuen beantragt (eidesstattl. Versicherung etc.). Nun folgende Fragen: Da ich das Auto schon bezahlt habe - den Kaufvertrag und die Vollmacht für den Brief beim Straßenverkehrsamt habe ich auch, würde ich ihn gerne auch fahren. Ich kann ihn ja allerdings ohne Brief nicht auf mich ummelden. Besteht hier trotzdem Versicherungsschutz, falls was passiert? Außerdem ist das Auto auf Grund einer Behinderung des ehemaligen Halters Kfz-Steuer befreit. Ist das allein schon ein Grund, aus dem ich das Auto erst fahren darf, wenn er umgemeldet ist?? Kann mir jemand hier helfen?
Auto gekauft - kann nicht umgemeldet werden, da Kfz-Brief fehlt. Darf ich schon fahren?
Antworten (5)
-
1Antwort von
EscortEscort
Ist das Fahrzeug auf Grund der Behinderung das Vorbesitzers Technisch Verändert worden? Wenn ja muss der Umbau wieder Rückgängig gemacht werden sonst gibt es Probleme bei der Zulassung.
-
1Antwort von
radijasradijas
Leider nein.
Kommentar von
FriedrichAmmon Warum gibst Du dan Antwort?
Kommentar von
SilberheimSilberheim War das nun eine Antwort auf eine der ersten beiden Fragen oder auf die letzte ?
Kommentar von
radijasradijas Wer oder ob KFZ-Steuer bezahlt wird spielt keine Rolle. Im Prinzip könnte man fahren, aber bei einen Schaden müsste der Besitzer (der alte) haften.
Kommentar von
radijasradijas Moralisch: Nein. Gesetzlich: Ja.
-
0Antwort von
abibremerabibremer
ohne die komplette "ordentliche" anmeldung ist das fahrzeug für den straßenverkehr nicht zugelassen. du darfst so noch nicht einmal im öffentlichen straßenraum parken.
-
-
0Antwort von
jbinfojbinfo
Wenn die Vorbesitzerin damit einverstanden ist, die Versicherung weiter gezahlt wird oder wurde, keine Umbauten vorhanden sind, darfst Du, wenn noch zugelassen, damit fahren.
-
0Antwort von
Guppy194Guppy194
ich weiss nicht, was mit der Verkäuferin ausgemacht wurde; solltest Du ds Fahrzeug mit ihrer Einwilligung nach fahren dürfen bis der neue Brief da ist, bist Du berechtigter Fahrer und der Versicherungsschutz besteht weiterhin; soweit die Steuerbefreiung weggefallen ist, ist dies dem Finanzamt mitzuteilen; zur Frage der Beendigung des Vorvertrages gibt Dein Vortrag im Moment nicht genügend her, das müsste evtl. noch ergänzt werden.
Wenn Umbauten vorhanden sind, darf man nicht fahren. Auch wenn es nur der Knopf am Lenkrad ist. Der muss vorher entfernt werden.