Hallo zusammen, wir haben folgendes Problem, zuerst mal die Fakten:
Auto bestellt (lieferzeit 4 Monate) Abwrackprämie am 1.3.09 reserviert. Auto abgeholt vor ca. 1 Woche Multifunktionslenkrad und USB anschluss fehlen
Händler wollte es uns ohne die bestellen Extras verkaufen und diese natürlich preislich abziehen bzw. falls nachrüsten möglich ist, nachrüsten. Hersteller hat KEIN OK für die Nachrüstung gegeben. --> vllt. in einem halben Jahr möglich (sicher ist es aber laut Autohaus nicht).
Autohaus hat folgende Optionen gegeben: Auto zurückgeben und Auto neu bestellen (vermutlich wieder 4 Monate Lieferzeit) Auto so nehmen mit Option auf Nachrüstung (falls das irgendwann möglich ist)
Problem das die Zeit für die Prämie ja nicht unendlich ist.... Zudem brauchen wir ein Auto und das abzuwrackende ist derzeit noch bei jemand anderen in Benutzung und Sommerreifen usw. wurden schon verkauft...
Die Angaben zur Lieferzeit sind mit vorsicht zu genießen, (am Anfang hat man uns bei der Bestellung gesagt das es 2 Monate wären, am Ende waren es 4 Monate)
Gibt es rechtliche Grundlagen die helfen können? bzw. kann man den Händler verpflichten im Fall das die Prämie nicht mehr zu kriegen ist die 2500€ auf seine Kappe zu nehmen?
Vielen Dank im voraus!
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Ich empfehle Betroffenen vor Ort, zum Anwalt zu gehen. Viele Händler scheinen ihre Kunden getäuscht zu haben und jeder Fall liegt anders. Bekannt ist mir mittlerweile, dass manche Händler die Autos gar nicht bestellt haben, weil sie die finanziellen Mittel nicht hatten. Das ist leider nur zu beweisen, wenn man Zugriff auf Computer hätte. Du hast daher recht mit der Mahnung bzgl. Lieferzeiten. Problem mit der Rückgabe könnte sein, dass es keine gesetzliche Regelung für Frist Verschrottung und Neuanmeldung gibt. Wenn Du nun ein anderes Kfz bestellst, Dein Altes bereits abgewrackt ist, könnte das zum Verlust der Prämie führen. Wie geschrieben, meines Wissens gibt es da keine postive Klärung im Gesetz, nur 12 Monate vorher muss man abgewracktes Kfz besessen haben. Aber wie lang vor Neukauf? Die Frage ist, Kfz nehmen und Schadensersatz verlangen. Wobei hier die Frage ist, hat man bei Nachlass noch einen zusätzlichen Schaden?