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Auto gekauft durch meinem Vater. Aber mit mir am Telefon besprochen!

Frage von KollegahVR6 KollegahVR6

Hallo Community,

ich habe mich per Telefon mit einem Händler (An- und Verkauf) über einem Fahrzeug informiert. Der Händler erwähnte am Telefon, dass 2 Mängel bestehen würden und zwar diese: Eine Blende für das Radio und ein kleine mini Beule an der Heckstoßstange. In der Beschreibung stand, dass alles eingetragen sei und des ein "Liebhaberfahrzeug währe"

Mein Vater, der so ziemlich kein Deutsch kann fuhr nach München, um das Auto für mich abzuholen. Ihm wurde gezeigt, dass der Motor und das Getriebe keine Ölverlust haben, dass die Achsmanschetten neu sind, dass die Bremsen neu währen. Den Rest sah mein Vater leider nicht :(. Als er mit dem Fahrzeug nachhause kam fiel ich bekam ich fast einen Herzinfarkt.. Im Kaufvertrag stand " Bastlerfahrzeug und zum Ausschlachten " . Weitere Mängel, die mir bekannt geworden sind: Tagfahrlichter nicht eingetragen, Frontstoßstange nicht eingetragen, Fahrwerk nicht eingetragen, Reifen und Felgen nicht eingetragen, Klimatronic funktionsunfähig, da Kabel etc. fehlten. Armaturenbrett locker, Blende von der Heckklappe fehlte, an der Mittelkonsole fehlten Knöpfe und es waren andere Teile montiert, Austauschmotor, Lenkradblende fehlte, Kofferraumschloß ging nicht, Zentralverriegelung geht nicht, Unfall am linken hinteren Kotflügel. Auf den Bilder sah der Wagen Top aus. Leider hat mein Vater den Kaufvertrag unterschrieben ...

Das Auto hat 4200€ gekostet -.- (Sah aber recht gut aus :( )

Gibt es etwas zu machen, damit wir das Auto zurückgeben und unser Geld zurückbekommen?

Sinnlose Kommentare bitte sparen, ich brauche dringend Hilfe, da ich auf ein Auto angewiesen bin.

Danke im Vorraus

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Antworten (7)

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    Antwort von moebi64 moebi64

    Du kannst dich natürlich beim Anwalt beraten lassen, doch das kostet ja auch Geld das man erst mal aufbringen muss, wäre schon schön vorher zu wissen ob es überhaupt Sinn macht. Wie willst du denn das telefonisch Vereinbarte nachweisen, hast du Zeugen?

    Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hättest wärst du ja wohl längst beim Anwalt, bist du vielleicht im ADAC? Dann könntest du dort eine einmalige kostenlose Rechtsberatung einholen. Oder vielleicht über Verbraucherschutzorganisationen. Manche haben auch Glück wenn sich TV-Sender einschalten und kommen so an ihr Recht ohne selber noch weiter Geld zu investieren.

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    Antwort von trixieminze trixieminze

    Deutschland gutt !

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    RatgeberHelden Antwort von Anaxabia Anaxabia

    Ohne Anwalt wirst Du es wohl kaum schaffen, aber grundsätzlich könnte man versuchen dagegen vorzugehen

    Um die gesetzliche Gewährleistung auszuschließen, werden von Gebrauchtwagenhändlern gelegentlich Vereinbarungen getroffen, denen zufolge das Fahrzeug als Bastlerfahrzeug, zum Ausschlachten oder als Schrott verkauft wird. Solche Vereinbarungen sind zwar grundsätzlich zulässig, wenn sie tatsächlich gewollt sind und mit der Realität übereinstimmen. Bedenklich wird es allerdings, wenn ein angebliches "Schrottfahrzeug" mit neuem TÜV verkauft wird oder wenn bereits der verkehrsübliche Kaufpreis dagegen spricht, dass das Fahrzeug zum Ausschlachten verkauft wurde.

    von http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/faq/gebrauchtfahrzeug.php

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    Antwort von bora44 bora44

    der handler muss denn wagen nicht zuruck nehemn !! aber er hat ein problem uns zwar das er handler ist daher muss er dir eine gewahrleistung bzw garantie fur denn wagen geben ,egal was auf dem vertag steht ! das ist gesetzlich so angelegt !!!!!!!!und fur die mangel was der wagen hat muss er aufkommen !!!! ein tipp von mir schau mal ob der wagen tuv hat und schau auf den vetrag ob da was vom tüv steht !!! wennn ja hast du gluck weil durch die anbauteile was der wagen hat und aber nicht eingetragen ist der wagen nicht verkehrsicher und schpreche ihn darauf an !!! um arger zu sparen wird er wahrscheinlich den wagen zuruck nehem !!! ich hoffe du bist rechschutz versichert weil ansonsten wird s sehr teuer !

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    Antwort von maikel196 maikel196

    hallo

    aber blind ist er nicht ? was soll ich sagen dazu ? ausser mit citronen gehandelt , keine chance

    gruss mike

    Kommentar von KollegahVR6 KollegahVR6

    Du bist es aber oder ? --> Sinnlose Kommentare bitte sparen, ich brauche dringend Hilfe, da ich auf ein Auto angewiesen bin.

    Kommentar von maikel196 maikel196maikel196

    wieso sinnloser kommentar ? hat er das fahrzeug angeschaut ? ja nein hat er diese clauseln unterschrieben ja nein es tut mir leid , aber selber schuld wenn ente nicht schwimmen kann ist das wasser schuld

    demnächst wollt ihr noch eure lottoscheine zurückgeben , weil sie nicht gewonnen haben

    leute lehrgeld haben wir alle mal bezahlt !

    warum haben immer die händler schuld wenn ihr nichts auf die reihe bringt ? und solche mängel kann selbst ein blinder nicht übersehen !? oder ? mir fehlt es echt an verständnis

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    Antwort von PeRiBa PeRiBa

    Geh zu einem Anwalt. Mehr kann man Dir nicht raten. Der Anwalt kann vielleicht dem Verkäufer einen Vorsatz nachweisen, dass er Deinen Vater betrogen hat. Der Verkäufer müsste den Wagen zurück nehmen und das Geld wieder auszahlen.

    Kommentar von KollegahVR6 KollegahVR6

    Danke, Ahja im Kaufvertrag stand noch "Käufer verzichten auf Garantie und ein Rücktritt aus dem Vertrag ist ausgeschlossen"

    Kommentar von PeRiBa PeRiBaPeRiBa

    Also, ab zum Anwalt. Diese Klausel ist doch gar nicht zulässig!

    Kommentar von KollegahVR6 KollegahVR6

    Nicht zulässig? Dass was der Verkäufer geschrieben hat, oder was?

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    Antwort von Scanner Scanner

    Im Kaufvertrag stand " Bastlerfahrzeug und zum Ausschlachten "

    Hole Dir mal Rat bei einem Rechtsanwalt.

    Kommentar von KollegahVR6 KollegahVR6

    Ok :( Mit mir hat er das nicht vereinbart :( Ich kann nichts dafür :( scheiße :(

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