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Auto gekauft ! Diverse Teile defekt ! Rücktritt ?

Frage von Chibangin Chibangin

Hi Leute,

ein Freund von mir hat vor 3 Tagen einen BMW gekauft. Im Kaufvertrag steht "gekauft wie gesehen".

Heute morgen war er in einer Werkstatt. Die Mechaniker sagen der Wagen hat einen Zylinderkopfschaden und der Kat wäre defekt. Das Auto hätte er niemals gekauft, wenn er das gewusst hätte. Er hat den Verkäufer bereits kontaktiert aber dieser stellt sich jetzt komplett quer und behauptet den Kat hat er auf der Heimfahrt kaputt gefahren.

Was kann man an seiner Stelle unternehmen? Immerhin handelt es sich um 2000 Euro.

Viele Grüße und Danke im Vorraus

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Antworten (10)

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    Antwort von Zephyros Zephyros

    Sollte der Verkäufer von den Mängeln gewusst haben, dann ist die Klausel "gekauft wie gesehen" ungültig. Wird schwer das zu beweisen.

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    Antwort von volkri volkri

    Er müsste dem Verkäufer nachweisen können, das dieser von den Schäden wusste und diese arglistig verschwiegen hat. Ansonsten hat er Pech gehabt

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    Antwort von ReinerUnsinn ReinerUnsinn

    Wie es aussieht, handelt es sich hier um versteckte Mängel, die der Verkäufer kennen mußte.

    Rechtsschutz -->> Rechtsanwalt.

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    Antwort von sylvi79 sylvi79

    er hat unterschrieben gekauft wie gesehen.Pech gehabt er soll es als Lehrgeld verbuchen

    Kommentar von Zickedeluxe ZickedeluxeZickedeluxe

    So ist es. DH

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    Antwort von ernst347 ernst347

    Also erst mal was Grundsätzliches: Hat dein Freund als Privatperson von einem Händler gekauft? Wenn ja, liegt der Fall einfach. Er hat nach Verbraucherschutzrecht einen Anspruch auf Nachbesserung bei erheblichen Mängeln von 12 Monaten. Ein Zylinderkopfschaden zählt unumstritten zu diesen erheblichen Mängeln! Tritt der Mangel während der ersten 6 Monate nach kauf auf, so liegt die Beweislast des Fehlers beim Verkäufer (die Rechtssprechung geht in diesem Fall davon aus, dass der Fehler/Schaden schon bei Kauf bestanden hat) nach diesen besagten 6 Monhaten dreht die Beweislast zu Lasten des Käufers, er muß dann dem Käufer nachweisen dass der Schaden schon bei Kauf vorhanden war. In geschildertem Fall müßte er den Verkäufer auf den Mangel aufmerksam machen und eine Frist setzen in welcher dieser Fehler auf Kosten des Verkäufers repariert wird. Lässt der Verkäufer diese Frist verstreichen hat dein Freund das recht das Fahrzeug zurückzugeben und den Kaufpreis zurückzuverlangen. Am besten mit Anwalt! Das gilt aber nur bei Kauf vom Händler als Privatperson!

    Bei Kauf von Privat an Privat ist es nicht so einfach: Nur wenn er dem Verkäufer nachweisen kann, dass der Fehler bei Verkauf existiert hat und dieser davon wußte (arglistige Täuschung bis vorsätzlicher Betrug), kann man eine Rückabwicklung durchführen. Der Satz "gekauft wie gesehen" gilt in der Rechtsprechung nicht, da er nach Ansicht vieler Richter gegen gegen Recht und gute Sitten verstößt. Ich hoffe dass ich euch mit meiner Erklärung helfen kann,unter feldmann@stardsl.de könntet ihr mir mitteilen wie es gelaufen ist.

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    Antwort von Bella81 Bella81

    Denk mal er hat selbst mit anwalt schlechte Karten - gekauft wie gesehen - das heißt nun mal was es heißt! Nächstesmal doch bitte bei der Probefahrt und bei Kaufinteresse zu ner Werkstatt fahren und kurz durchchecken lassen! Vorher dem Verkäufer sagen was man vorhat - wenn der was dagegen hat - lieber Finger weg lassen! Viel Glück fürs nächste mal!

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    Antwort von hudiwu hudiwu

    blöde situation. ihr hätten den wagen vorher durchchecken lassen sollen.

    da gekauft wie gesehen, habt ihr wohl wenig chancen den umzutauschen. höchstens das der verkäufer auf kulanz etwas beisteuert, zu den reparaturkosten. aber er muß es nicht.

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    Antwort von sylvi79 sylvi79

    er hat unterschrieben gekauft wie gesehen.Pech gehabt er soll es als Lehrgeld verbuchen

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    Antwort von Trilobit Trilobit

    Jeopardy: Was ist ein Anwalt?

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    Antwort von AJWhv AJWhv

    Einen Anwalt einschalten

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