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Auto gekauft das SCHROTT ist - was tun?

Frage von laikesh laikesh

Ich habe einen Wagen gekauft, und bin klar reingefallen: Im Kaufvertrag sind versteckte Mängel a anzugeben, was aber ganz offenbar niicht erfolgte. Insgesamt sind es Schäden von 1500€ die bei einem 800 € unbedingt (trotz TÜV) anzulegen sind. Ich kann mir das nicht leisten, und wollte nur eine Studentenkarre haben die mich ruiniert. Hetzt ist genau das passiert. Was kann ich tun, wenn er den Kauf nicht rückgängig machen will????

Ich habe leider keinen Rechtsschutz.

Lohnt sich eine strafrechtliche Verfolgung?

DANKE

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Antworten (10)

  • 1
    Antwort von stefvol stefvol

    ichgehe davon aus du hast das AUto bei einem Händler gekauft? Dann hast du 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie - das ist gesetzlich vorgeschrieben. ALso mach den Kauf rückgängig. Und wenn der Verkäufer zickt, Rechtsanwalt hinzuziehen und zivilrechtliche Klage einreichen. Mach dem Verkäufer klar das du alle rechtlichen instanzen durchgehen wirst und da er die Mängel verschwiegen hat ist er haftbar. Da nutzt es auch nix das er die Schäden nicht kannte - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Er könnte sich ja aus der Affaire ziehen, indem er die Reparatur kostenlos übernimmt - und zwar von einer Fachwerkstatt - nicht so einer Hinterhofklitsche - oder aber genen ein mängelfreies Auto tauscht. Also lass dich net fertig mchen - mach ihn fertig

  • 1
    Antwort von Jaunty Jaunty

    Wenn in der Artikelbeschreibung von den Mängeln nichts drin stand kann Du den Vertrag ohne weiteres rückgängig machen. Ob Ebay-Händler oder Ebay-Privat. Allerdings wirst Du daß vermutlich nicht alleine durchsetzen können, da brauchst Du Rechtsbeistand. Und ein Erstgespräch um den Sachverhalt zu klären ist meist kostenlos. Wenn Du klagst hat der Verkäufer sowieso alles zu bezahlen.

    Kommentar von laikesh laikeshlaikesh

    er hat von DIESEN Mängeln rein garnichst reingeschrieben. Vielleicht kannte er sie auch nicht. Der Wagen stand ne Weile, ud er schien keiner vom Fach zu sein... TÜV hat er im Feb 2009 bekommen frisch und AU

    Kommentar von Jaunty JauntyJaunty

    Lass Dich nicht ins Bockshorn jagen. Hinterher behaupten alle daß sie von nichts gewusst haben. Setz Dein Recht durch wenn Du im Recht bist.

  • 1
    Antwort von Malle123 Malle123

    Wie hat denn das Auto dann den TÜV bestanden??? Welche Mängel genau sind es???

    Du kannst zuerst mal versuchen ihn schriftlich dazu aufzufordern zu dieser Angelegenheit Stellung zu beziehen und ihm mitteilen wenn keine Einigung erfolgt das du dich durch einen Rechtsbeistand vertreten lässt.

    Kannst ruhig zum Anwalt gehen, Beratungsschein für Anwalt auf dem Gericht holen, und nötigenfalls Prozesskostenbeihilfe beantragen bzw. durch den Anwalt beantragen lassen. Diese Kosten muß dann der Verkäufer wenn du gewinnst sowieso bezahlen.

    Egal Ob privat oder Händler, Mängel arglistig Verschweigen ist ein erheblicher Mangel, bei einem Händler ist dieses natrülich einfacher nachzuweisen wie privat, aber sollte kein Thema feststellen. Nötigenfalls wird der Anwalt ein Beweissicherungsgutachten einholen wo alles überprüft wird.

    Kommentar von laikesh laikeshlaikesh

    danke. DAs beruhigt mich ein wenig. ich bin echt hinüber

    Kommentar von laikesh laikeshlaikesh

    danke. DAs beruhigt mich ein wenig. ich bin echt hinüber

    Schweller ist durch (beiseitig) Da das Lenkrad nicht grade sitzt, scheint ein Achsenproblem vorzuliegen. Kupplung säuft den Motor im 2.ten ab wenn man sie los lässt, das heisst dass die alles andere als vertrauenswürdig ist. Auch scheppert hinten an den Achsen etwas, was auf defekte Stoßdämpfer zurückzuführen ist.

    Alles beseitigt, würde das knapp 1400€ kosten. Und dabei ist noch nicht mal der Frontaufprall einberechnet, der definitiv vorlag aufgrund der Verrückung des Scheinwerferrahmens.

    Jemand der Ehnung hat hat ihn sich eben angesehen. Leider erst jetzt

  • 1
    Antwort von wiesel15 wiesel15

    Hast du das Auto beim Händler gekauft? Dann muss er das Zuürck nehmen. Es sei den es setht im Kaufvertrag "Im Kundenauftrag" dann hast du schon verloren

    Kommentar von sarrex sarrexsarrex

    bei verschwiegenen mängeln ist ein rückgabe möglich....

    Kommentar von wiesel15 wiesel15wiesel15

    ja . aber nicht im kundenauftrag

  • 1
    Antwort von flirtheaven flirtheaven

    wenn er den kauf nicht rückgängig machen will, setze ihm eine frist und wenn er die nicht einhält, erstatte anzeige!

  • 1
    Antwort von Hippokrates Hippokrates

    nicht strafrechtlich, sondern zivilrechtlich. Gehe doch mal zu einem Anwalt. Solltest Du Bafög bekommen sind die Erstberatungsgespräche meist umsonst. Einfach mal nachfragen....

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    man kann es auch strafrechtlich verfolgen.

    Kommentar von Hippokrates HippokratesHippokrates

    Wie denn? Staatsanwaltschaft wegen Betrugs, oder wegen was?

  • 1
    Antwort von sarrex sarrex

    da die mängel verschwiegen wurden kannst du das auto zurück geben...auch bei privatverkauf.....

  • 0
    Antwort von netty88 netty88

    Wende dich an den Verbraucherschutz oder einen Anwalt.

    Kommentar von laikesh laikeshlaikesh

    Ersterer kann nur Forderungen gegenüber Händler usw. beraten. Hier sind 2 Privatpersonen am Start. Leider

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    Antwort von laikesh laikesh

    das auto wurde über Ebay gekauft

    Kommentar von Orchidee1 Orchidee1Orchidee1

    Das ist ein Fehler.

  • 0
    Antwort von laikesh laikesh

    die mich NICHT ruiniert natürlich...

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