Ich hab da mal eine kleine Frage. Ich habe mir vor ca. 7 Jahren zwei Autos von einem privaten Anbieter gekauft. Es handelt sich dabei um nicht besonders wertvolle, aber sehr seltene Autos. Ich habe die beiden Fahrzeuge damals mit der hälfte der Summe anbezahlt und auch die Fahrzeugscheine erhalten.Aufgrund damaliger Umstände habe ich die Autos aber nie angeholt. Nun würde mich interessieren wie die Rechtslage ist. Habe ich ein Anrecht auf die Autos? Was ist, wenn er sie anderweitig weiterverkauft hat?Gehören sie mir überhaupt, da ich ja nur einen Teilbetrag bezahlt habe? Ich muss nämlich sagen, dass ich die Autos schon gerne hätte!
Die Autos gehören dem Mann mit dem Fahrzeugbrief. Du könntest maximal die Anzahlung zurück fordern.

Was steht im Kaufvertrag? Normalerweise ist die Ware, also die Autos, bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum des Verkäufers.
Um ehrlich zu sein, ich würds dem Verkäufer nicht verübeln wenn er die Autos anderwertig weg gegeben hat. Kann doch wirklich keiner erwarten, das man 7 Jahre lang auf den Käufer wartet. Hast du denn zwischenzeitlich Kontakt zum Verkäufer aufgenommen und bescheid gegeben, das du die Autos nicht holen wirst?
PS: Ich frage mich, wie es sein kann, das man 7 Jahre (!!!) lang nicht dazu kommt, gekaufte Ware abzuholen.
Ja da hast schon Recht! Nun um ganz ehrlich zu sein, ich hab damals ziemlichen Mist gebaut und hab, kurz gesagt, mich mal ohne große Ausreiseformalitäten, woanders untergebracht!

Die Fahrzeugscheine sagen nichts über den Eigentümer aus, das macht max. der Fahrzeugbrief bzw. ein entsprechender Vertrag.
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Ob die Fahrzeuge heut noch existieren, ist fraglich. Immerhin hast du 7 Jahre dich nicht darum gekümmert oder bemüht. Hier kannst du nur noch einmal nachfragen. Allerdings könnten dir Standgebühren ect. auferlegt werden. Also ich würde es auf jeden Fall in Rechnung stellen, das ist mal sicher...
Da frage ich mich, wieso läßt die WAgen dort sieben Jahre stehen, wenn du sie haben willst. Anrecht auf die Autos hast du sicher nicht mehr. Höchsten auf Rückzahlung der Anzahlung. Wenn die Anzahlung man nicht schon durch sieben Jahre Lagergebühren "aufgefressen" ist. Eigentümer ist immer der, der den KFZ-Brief hat. Der Schein nutzt dir also gar nichts.
Wenn du die Fahrzeugscheine hast, sind es deine Fahrzeuge! Allerdings könnten sie in der Zwischenzeit, da ja sicher nicht mehr angemeldet, entsorgt worden sein, falls sie irgendwo im Wege stehen oder als Schrott betrachtet wurden.
Du verwechselst Schein mit Brief.
ja, meinte ja die Briefe!

Wer hat den KFZ-Brief und auf wem ist er ausgestellt? Was steht im Kaufvertrag?
Die Fahrzeugscheine helfen dir gar nichts.
Der Eigentumsnachweis ist der Fahrzeugbrief. Und den würde ich als Verkäufer auch erst rausrücken, wenn ich die gesamte Kaufsumme kassiert hätte.
Wenn Du keinerlei Beleg über die angezahlte Summe hast und nichts als einen Fahrzeugschein, hat sich der Verkäufer längst ins Fäustchen gelacht. Denn nach einer Weile hat er dann vermutlich die Autos an einen verkauft, der komplett bezahlt und die Autos auch abgehlot hat.
Streiche "abgehlot", setze "abgeholt" ein.
Schon Mist mit der verschwundenen Änderungsfunktion...
aber nicht mehr nach 7 Jahren
Die kann er auch nach 7 oder 10 Jahren noch fordern.
Ja, und der andere die Standgebühr für sieben Jahre!