BMW knallt gegen Bus. Im Bus fällt Fahrgast um und zertrümmert dabei sein Cello. Bus haftet nach § 23 PersBefG nur bis 1000 €.
Kann Fahrgast direkt gegen Autofahrer durchgreifen, oder muß Verkehrsgesellschaft das für ihn machen?
Danke!!!
Gruß Till
BMW knallt gegen Bus. Im Bus fällt Fahrgast um und zertrümmert dabei sein Cello. Bus haftet nach § 23 PersBefG nur bis 1000 €.
Kann Fahrgast direkt gegen Autofahrer durchgreifen, oder muß Verkehrsgesellschaft das für ihn machen?
Danke!!!
Gruß Till
Der Unfallverursacher ist zum Schadenersatz verpflichtet. Dessen Kraftfahrt- Haftpflichtversicherer reguliert alle berechtigten Ansprüche aller Geschädigter
Die Ansprüche bestehen gegen die Versicherung des Verursachers / Halters des BMW.
Frag mal bei der Verkehrsgesellschaft nach, denn Du hast ja die Daten des Verursachers vermutlich nicht selbst - oder?
gute frage.
die gesellschaft wird wohl gar nicht zahlen, da sie nicht der verursacher ist. richte deine schadensersatzansprüche in voller höhe an deinen beförderer, die werden das mit der versicherung des unfallverursachers klären....
vermute ich mal optimistisch
Falsche AntwortWarum schreibt jetzt da jemand etwas in Contradiction zu dem was ich doch schon bereits erklärt habe? Die ÖPNVs haften aus Gefährdungshaftung ggü. ihren Kunden - dafür aber nur bis 1000 € - das bezieht sich aber nur auf Sachschäden!! Und bei schuldloser Gefährdung/Beschädigung! Also wie hier Dritteinwirkung.Till