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Auto gegen Bus - Ansprüche der geschädigten Insassen (auch) gegen Auto?

Frage von TillWollheim TillWollheim

BMW knallt gegen Bus. Im Bus fällt Fahrgast um und zertrümmert dabei sein Cello. Bus haftet nach § 23 PersBefG  nur bis 1000 €.

Kann Fahrgast direkt gegen Autofahrer durchgreifen, oder muß Verkehrsgesellschaft das für ihn machen?

 

Danke!!!

Gruß Till

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von suzisorglos suzisorglos

    Der Unfallverursacher ist zum Schadenersatz verpflichtet. Dessen Kraftfahrt- Haftpflichtversicherer reguliert alle berechtigten Ansprüche aller Geschädigter

  • 1
    Antwort von Bruno01 Bruno01

    Die Ansprüche bestehen gegen die Versicherung des Verursachers / Halters des BMW.

    Frag mal bei der Verkehrsgesellschaft nach, denn Du hast ja die Daten des Verursachers vermutlich nicht selbst - oder?

  • 0
    Antwort von dolga dolga

    gute frage.

     die gesellschaft wird wohl gar nicht zahlen, da sie nicht der verursacher ist. richte deine schadensersatzansprüche in voller höhe an deinen beförderer, die werden das mit der versicherung des unfallverursachers klären....

      vermute ich mal optimistisch

    Kommentar von TillWollheim TillWollheimTillWollheim

    Falsche AntwortWarum schreibt jetzt da jemand etwas in Contradiction zu dem was ich doch schon bereits erklärt habe? Die ÖPNVs haften aus Gefährdungshaftung ggü. ihren Kunden - dafür aber nur bis 1000 € - das bezieht sich aber nur auf Sachschäden!! Und bei schuldloser Gefährdung/Beschädigung! Also wie hier Dritteinwirkung.Till

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