Oder gilt hier, dass nur das geringere beglichen werden muss?
das "höherwertige" vergehen wird bestraft
MikeFFM am 26. Mai 2009 20:16 Falsch!
Immer das was am meisten kostet.
MikeFFM am 26. Mai 2009 20:16 Falsch!
Warum nur eins von beiden? Wenn ich falsch parke muss ich für die Abschleppkosten UND das Knöllchen zahlen.

Das stellt juristisch eine Tatmehrheit dar, bei der nach § 20 OWiG beide Strafen zu bezahlen sind.

ist eine Frage der Sache ... i. d. R. das höhere... ggf. aber auch Beides
In diesem Fall ist es eine Tatmehrheit und keine Tateinheit. In diesem Fall ist ein Bußgeld für beide Vergehen fällig, da sie nicht miteinander ursächlich in Zusammenhang stehen
Es gibt leider keinen Mengenrabatt...Auch wenn du zwei Rotampeln innerhalb kurzer Zeit ueberfaehrst heisst das 2 mal 3 punkte