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AUTO gefälschter TÜV unfall gebaut

gefragt von omidd am 11.08.2009 um 11:57 Uhr

Hey leute ich habe mir vor kurzen ein Auto gekauft,habe 2 stunden nach dem ich es gekauft habe einen unfall gebaut ... das Auto war noch auf der Frau gemeldelt bei der ich es gekauft habe .... am gleichen tag war es in der werkstatt und die werkstatt meinte es wäre zu teuer wenn ich es repariere vorderarsche querlenker alles kaputt

Dann heute nach dem die frau mich etzliche male angerufen habe und gesagt habe ich soll das auto abmelden wart mein vater unterwegs zum tüv kurz bevor er ankamm ruf er an und sagte irgendeine nummer oder so der tüv meinte sowas kennen wir nicht garnicht schick es mal per fax mein vater schickt es und die haben gesagt das ist eine fälschung ...und er solle zur polizei gehen.

Mein vater ist also auf dem weg zur polizei...

Kurze angaben zu dem Unfall: der Wagen kam ausser kontrolle die Bremsen funktionierten in den Augenblick nicht. Kein anderes Fahrzeug getroffen Mein wagen hat sich überschlagen und ich weiß nicht wie das passieren konnte Hab auch richtige Rückenschmerzen und habe Angst in einen Auto zu sitzen

Was denkt ihr kann ich das Geld des Autos wieder rausholen ?? plus meine rückenschmerzen

Wäre froh wenn ihr antwortet

Mfg Omid


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anonym
beantwortet von chicaBlue am 11. August 2009 12:00
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Laß dir vom TÜV bescheinigen, daß das eine Fälschung war. Damit gehst du zur Polizei Anzeige wegen Betrugs und das Ganze machst du mit einem Anwalt.

Kommentar von omidd am 11. August 2009 12:02

Ich bin wegen dem Zwischenfall immoment sehr Blank Wenn ich den Fall gewinne worauf ich ausgehe bezahlt dann die gegnerische seite den Anwalt oder muss ich ihn selber bezahlen

Kommentar von chicaBlue am 11. August 2009 12:13

Der Verlierer


anonym
beantwortet von Mietnormade am 11. August 2009 12:00
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Ich glaube Du hast einfach Pech gehabt. Auto gekauft und zersemmelt. Und ob Du Rückenschwmerzen irgentwo rausbekommst weiß ich auch nicht.


anonym
beantwortet von hundini am 11. August 2009 12:03
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Könntest du bitte etwas genauer schreiben, wieso dein Vater nach dem Unfall zum TÜV war. Ich habe leider nicht verstanden, was du meinst.

Kommentar von omidd am 11. August 2009 12:05

Also mein Vater wollte den abmelden ich hab noch geschlafen dann meinte der Tüv gehen sie sofort zur Polizei und machen sie eine anzeige und ich wusste schon am ersten unfallstag das da was nicht stimmt ich hab mein führerschein gerade neu aber so schlecht bin ich nicht gefahren es war auch noch wasser auf der fahrbahn da es geregnet hat und das auto konnte man garnicht mehr lenken

und ich will aufjedenfall mein geld zurück weiß aber nicht wie ich vorrangehen soll

Kommentar von hundini am 11. August 2009 12:12

Der PKW muß von einem Gutachter überprüft werden, der dann auch bestätigt, daß der Wagen zum Unfallzeitpunkt nicht verkehrstüchtig war. War der TÜV zum Kaufzeitpunkt "neu"? Dan ist es arglistige Täuschung. Anzeige und Anwalt einschalten. Normalerweise meldet man ein Auto doch beim Straßenverkehrsamt ab/an.

Kommentar von 70d0934649fa89cca285d40ee52a45ebsmallweberwf am 11. August 2009 16:00

Ja, es lässt sich ohne Führerschein schon prima fahren.


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 11. August 2009 11:59
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Hast du es privat gekauft oder beim Händler?


anonym
beantwortet von omidd am 11. August 2009 11:59
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Privat


Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 11. August 2009 12:00

Gekauft wie gesehen? Was steht im Kaufvertrag?


anonym
beantwortet von OoestrellaoO am 11. August 2009 12:00
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also, wenn du beim adac bist, dann würd ich deren rechtsberatung in anspruch nehmen. die sit kostenlos. sonst weiß ich auch nichts...


MoxFoulder
beantwortet von MoxFoulder am 11. August 2009 12:00
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arglistige täuschung ... der verkäufer muss das fahrzeug zurücknehmen gegen den vollen kaufpreis ... zudem muss er für schadensersatz sorgen und deine ausfälle ausgleichen und er wird eine tüchtige strafe bekommen

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 11. August 2009 12:01

Wenn im Kaufvertrag (von privat) steht: gekauft wie gesehen, kann er nichts machen.
Allerdings ist die TÜV-Sache was anderes, denke ich.

Kommentar von C42ef55c1d2978b5c08e3d902e477043smallMoxFoulder am 11. August 2009 12:01

nimm dir gleich nen anwalt ... besser heute als morgen

Kommentar von Mietnormade am 11. August 2009 12:08

Na ja der gegenseitige Nutzen wäre zu erstatten und wenn Du das Fahrzeug zerlegst musst Du den Ursprungszustand wieder herstellen um eine Wandlung oder einen Rücktritt zu bekommen.


weberwf
beantwortet von weberwf am 11. August 2009 12:00
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Das ist ein Fall für Akte X. Wahrscheinlich handelt es sich um ein UFO und kein Auto. Bei vielen UFOs sind die Bremsen nicht in Ordnung, siehe auch der Roswell Zwischenfall.

Kommentar von C42ef55c1d2978b5c08e3d902e477043smallMoxFoulder am 11. August 2009 12:01

luft hat keine balken ... bremsen ja ... bloß wie ?????


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 11. August 2009 12:00
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Sofort einen Anwalt einschalten....


weberwf
beantwortet von weberwf am 11. August 2009 12:02
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Angesichts der Sache mit Deinem Führerschein, würde ich an Deiner Stelle den Ball schön flach halten.


RuleBritannia
beantwortet von RuleBritannia am 11. August 2009 12:08
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Alles sehr seltsam! Was hat der TÜV mit der Abmeldung eines Autos zu tun?


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