gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Auto geerbt- muss ich es sofort ummelden und auf mich versichern?

gefragt von Drknow am 03.06.2008 um 18:29 Uhr

Ich habe ein Auto geerbt, wie lange darf ich es noch auf den namen der verstorbenen Person laufen lassen? Ich möchte es noch 4 Monate fahren und dann verkaufen, spielen da die Versicherungen im Falle eines Unfalls mit oder muss ich es ummelden und auf meinen Namen versichern?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (33924)
Auto (22158)
Versicherung (5523)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Indy72
beantwortet von Indy72 am 3. Juni 2008 18:33
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn du der Halter bist, dann musst du das Auto längst überschrieben haben, denn möglicherweise bist du nicht mehr versichert!


Qetan
beantwortet von Qetan am 3. Juni 2008 18:34
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja das musst Du.


auchmama
beantwortet von auchmama am 3. Juni 2008 18:35
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Tote brauchen und haben keine Versicherungen mehr, ergo schleunigst ummelden...LG


anonym
beantwortet von blenki am 3. Juni 2008 18:35
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das Auto hätte längst abgemeldet werden müssen! Im Falle einer Verkehrskontrolle bist Du dran, bei einem Unfall noch dranner!!! Mit Brief und Schein abmelden und auch Dich selber anmelden! Gruß blenki

Kommentar von Drknow am 3. Juni 2008 18:42

Gibt es denn keine Übergangsphase?

Kommentar von blenki am 3. Juni 2008 19:33

Das weiß ich nicht genau, aber ein Telefonat mit der Versicherung bringt bestimmt Klarheit. Ich würde dann gleich fragen ob Du die Prozenze übernehmen kannst. Genaueres kann Dir sicherlich auch die Zulassungsstelle sagen. Im Telefonbuch unter Ämter - Kfz Zulassung für die Info würde ich anrufen, da diese Amtsgänge meißt sehr Zeitintensiv sind...


tradaix
beantwortet von tradaix am 3. Juni 2008 19:16
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mit dem Tod des Halters erlischt der Versicherungsschutz. Du benötigst die Deckungskarte einer Versicherung, Fahrzeugpapiere und Eigentumsnachweis zur Fahrzeugummeldung.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 3. Juni 2008 18:51
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Danke für Deine Frage. Ich fahre seit 3 Monaten mit dem Auto meines verstorbenen Mannes und habe es eben bei der Versicherung umgemeldet. Allerdings war ich auch mit als Fahrerin bei der Versicherung gemeldet.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.