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auto frage verbandskasten

Frage von arokh1234 arokh1234

im auto braucht man ja einen verbandskasten. würde so eine tasche siehe link als verbandskasten reichen?

http://80.83.109.94:1025/de/shop/freigabe/pic/51490_1%281%29.jpg

istr nur so eine frage

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Reiswaffel87 Reiswaffel87

    Laut §35h Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) muss das mitgeführte Material den Anforderungen der DIN 13164 genügen.

    "(3) In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen ... ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 entspricht. Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muß, daß es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt."

    Wenn also all das in der Tasche ist, das auch im Verbandkasten drin ist (auch die Anleitung zur Ersten Hilfe), und diese die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sollte das in Ordnung gehen. Zumindest hoffe ich das, denn ich habe selbst auch etwas umfangreichere Ausrüstung im Fahrzeug.

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Inhalt der DIN 13164

    1 Heftpflaster DIN 13019-A 5m * 2,5cm

    8 Wundschnellverband DIN 13019-E 10cm * 6cm

    1 Verbandspäckchen DIN 13051-G 10cm * 12cm

    3 Verbandspäckchen DIN 13151-M 8cm * 10cm

    1 Verbandstuch DIN 13152-A 60cm * 80cm

    2 Verbandstuch DIN 13152-BR (für Brandwunden)

    6 Kompresse 100mm * 100mm

    2 Fixierbinde DIN 61634-FB 6 oder Mullbinde DIN 61631-MB-6 CV/CO

    3 Fixierbinde DIN 61634-FB 8 oder Mullbinde DIN 61631-MB-8 CV/CO

    2 Dreieckstuch DIN 13168-D

    1 Rettungsdecke Mindestmaße 2100mm x 1600mm, Mindestfoliendicke 12 µm

    1 Schere DIN 58279 A 145

    4 Einmalhandschuhe nach DIN EN 455-1 und DIN EN 455-2

    1 Erste-Hilfe-Broschüre

    1 Inhaltsverzeichnis

    Quelle: Homepage des DRK.

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    Antwort von garfield0383 garfield0383

    Klare Sache: NEIN Diese Tasche erfüllt nicht die vorgeschriebene DIN für den KfZ-Verbandskasten.

    Sie enthält zwar noch viel mehr, aber das interessiert den Gesetzgeber (und auch die Polizei) nicht. Selbst an Bord vom einem Rettungswagen muss ein DIN-Verbandskasten sein, damit jeder Ersthelfer mit dem Material arbeiten kann, dass er kennt (bzw kennen sollte...) -->Die Tasche ist zwar ein gutes Zusatzequipment (wenn man damit umgehen kann), aber dennoch braucht man einen "normalen" Kasten.(Übrigens bei LIDL ab Donnerstag für 5,99 im Angebot)

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    So klar, dürfte das "Nein" wohl nicht sein. Die DIN schreibt meines Erachtens den Inhalt vor. Dieser wird übererfüllt, wie es das Gesetz (35h StVZO) auch zulässt. Wenn die weiteren Voraussetzungen ("in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muß, daß es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.") erfüllt werden, steht dem Ersatz des ursprünglichen Verbandkastens nichts im Wege. Dass RTW einen Verbandkasten mitführen müssen ist mir bekannt, ich finde es sinnlos und auf Grund meiner Ansichten über die oben ausgeführte Rechtslage unnötig.

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    Antwort von Pommikai Pommikai

    Hey hoffentlich passiert mir nie etwas, wenn so ein Rettungsrambo in der Nähe ist. Was willst du eigentlich mit Supra auf deinem priv. Auto???? Tssssss!

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    Antwort von Paramedic91 Paramedic91

    Also je nachdem wie du ausgebildet bist/ was du einsetzen darfst(und auch kannst), kannst du auch mehr dabeihaben. Also im auto meines Vaters liegt folgende Tasche von mir:

    Aufschrift "Rettungssanitäter"

    Ausrüstung:

    5* Glucosteril 5% à 250 ml 3* NaCl 0,9%, 1000 ml 2* Ringer-Lactat, 500 ml

    8 ampullen Suprarenin

    Verbandssatz nach din 14142 mit zusätzlich eisspray und 3 sofortkältepacks.

    Sauerstoffausstattung Ambubeutel Diagnostikleuchte Stethoskop BZ-Messgerät Pulsoximeter Spezialschere Robin "Safetyboy".

    Alles was mein Vater nicht einsetzen darf ist im Bodenfach der Tasche Fein säuberlich weggeschlossen und des weiteren sind die RS-Schilder abnehmbar.

    Die ausstattung mit medikamenten ist für die Aufgaben nach der Regelung für Nichtärztliches Rettungsfachpersonal.

    Diese besagt, dass der einsatz von den mitgeführten medikamenten durch selbiges nach absprache mit dem Hintergrund-Notarzt in bestimmten situationen (AKUTE Lebensgefahr) gerechtfertigt und erlaubt ist. (außer Sauerstoff) über diesen kann das Nichtärztliche Fachpersonal allein entscheiden

    Kommentar von Halli79 Halli79Halli79

    Spinner! Wr nimmt im Privatfahrzeug Medikamente mit? Naja kenne auch son DRK Spinner.

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Aha, eine Heißdüse. Und kannst du mir auch erklären, wann du die Medis bei einem Notfall einsetzen willst? Im Notfall sollte man sich lieber mit den wirkich wichtigen Dingen befassen und als RS ist das im übrigen eh kein Thema. Aber hey, Hauptsache man fühlt sich wichtiger als man ist.

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    Antwort von HeymM HeymM

    In Kraftfahrzeugen ist die Art des Behältnisses nicht vorgeschrieben. Jedoch der Inhalt.

    Lediglich in Kraftomnibussen ist der Kasten selbst vorgeschrieben.

    Kommentar von arokh1234 arokh1234arokh1234

    kann auch mehr als der vorgeschriebene inhalt drinsein?

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Zitat §35h StVZO: "In Kraftfahrzeugen ... ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 entspricht."

    Kommentar von HeymM HeymMHeymM

    Das kommt auf das "MEHR" an. Mehr an vorschriftsmäßigem Inhalt ist erlaubt. Weniger nicht. Auch Abgelaufenes ist nicht erlaubt. Verwarngelder aus diesem Grund sind aber strittig!

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    Antwort von JoggingFan15 JoggingFan15

    ich würde an deiner stelle mir einen richtigen verandskasten kaufen ! man weiß nie wie die polizei reagiert wenn du in ein kontrolle kommst !

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