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Auto-Frage

gefragt von Blacky2006Blacky2006 am 30.06.2008 um 13:49 Uhr

Wir haben unser Auto verkauft. Der Käufer hat angezahlt, ein paar Mal die monatlichen raten, auch wenn sie nicht pünktlich waren, bezahlt. Jetzt kommt er aber nicht mehr, um seine Raten zu zahlen. Können wir das Auto wieder holen, denn der Käufer hat noch 550,00 € offen?


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Kabark
beantwortet von Kabark am 30. Juni 2008 13:56
3x
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Ist das ein Dauerthema bei Dir oder Absicht?

http://www.gutefrage.net/frage/was-sollen-wir-tun


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 30. Juni 2008 13:54
2x
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Wer hat den Fahrzeugbrief(Zulassungsbescheinigung I oder II heißt das jetzt glaube ich)? Das ist der Eigentumer des Fahrzeuges. Der kann darüber entscheiden wo das Fahrzeug steht. Wenn er einen Kaufvertrag hat und die entsprechenden Papiere kannst Du die letzten Raten durch das beschleunigte Mahnverfahren holen. Dazu brauchst Du nur zum Gericht und Deine Forderung angeben. Sollte er dem Widersprechen wirds natürlich etwas teurer(Gerichtsverfahren). Zahlt aber der Verlierer.


FordPrefect
beantwortet von FordPrefect am 30. Juni 2008 13:51
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Das muss ein Anwalt prüfen. Ein evtl. Rückholrecht müsste schon m.E. im Kaufvertrag verankert sein - aber ohne Kenntnis desselben ist hier kaum pauschal eine Verfahrensweise anzuregen. Sonst bliebe Euch nur der Weg der Zivilklage.


anonym
beantwortet von timhuebner am 30. Juni 2008 13:52
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hab ihr den fz brief noch ???? wenn ja dann könnt ihr es holen den es ist noch euer eigentum allerdings wenn er den Brief schon hat könnt ihr nichts machen als anzeige zu erstatten was warscheinlich auch das beste wäre habt ihr einen kaufvertrag


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 30. Juni 2008 13:51
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Wenn im Vertrag steht..."KFZ bleibt bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers" oder ähnlich... ja.





anonym
beantwortet von FrankoNero am 30. Juni 2008 13:52
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Kommt darauf an, was ihr vertraglich vereinbart habt. Steht da drinnen, "Der Wagen bleibt in unseren Besitz bis der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde?" Wenn nicht, dann kannst du nur auf Bezahlung des restlichen Kaufpreises klagen. Und dann einen Titel erwirken und aufgrund diesen eine Pfändung beantragen.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 30. Juni 2008 14:20
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Blacky2006

Ich habe so das Gefühl, dass du entwerder Alzheimer hast, oder du willst und verscheißern.

Das dürfte wohl die zehnte Frage zum Thema sein. Liest du die Antworten nicht, oder hast du Langeweile?




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